Berlin ist nicht Bayern

Münchner Urteil zu Mietenstopp kein Präjudiz für Verfassungsmäßigkeit des Mietendeckels

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

Die am Donnerstag vom Bayerischen Verfassungsgerichtshofs festgestellte Verfassungswidrigkeit des dortigen Volksbegehrens »6 Jahre Mietenstopp« sorgt auch in Berlin für Aufmerksamkeit. »Der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigt unsere Rechtsauffassung. Die Länder haben keine Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht«, frohlockt der Berliner CDU-Chef Kai Wegner. »Der Senat sollte jetzt die Notbremse ziehen und den Mietendeckel bis zur gerichtlichen Klärung aussetzen«, fordert der Politiker. Bundesgesetze zum Schutz der Mieter, wie die Mietpreisbremse müssten »konsequent überwacht und durchgesetzt« werden.

»Der Fingerzeig des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes ist deutlich und schnürt auch dem Berliner Mietendeckel langsam die Luft ab«, erklärt Sebastian Czaja, FDP-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus. Seine Fraktion hat zusammen mit der CDU eine Klage gegen das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung vor dem Berliner Landesverfassungsgericht eingelegt. Die Bundestagsfraktionen der beiden Parteien lassen den Mietendeckel mit einem Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen.

»Auch wenn Herr Wegner und andere sich wünschen, dass der Berliner Mietendeckel fällt, so hat er weiter Bestand«, sagt Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus. Der Wunsch der CDU sei nicht nur »mieter*innenfeindlich, sondern auch zynisch, weil die Partei auf Bundesebene durch unterlassene Hilfeleistung den rasanten Mietenanstieg seit Jahren mitzuverantworten hat«.

»In Bayern räumt die CSU den Volksentscheid ›6 Jahre Mietenstopp‹ mit juristischen Mitteln aus dem Weg. Ein klares Zeichen, dass die CSU keine Politik für Mieter*innen machen will«, findet die Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Cansel Kiziltepe. »Würde es um den Schutz Vermögender gehen, wäre die CSU vorne dabei«, findet sie. Es sei gut, dass in Berlin keine bayerischen Verhältnisse herrschten. »Politik muss sich für bezahlbares Wohnen einsetzen und das haben wir mit dem Mietendeckel gemacht«, so Kiziltepe.

Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, hält die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs für falsch. »Die Entscheidung ist im Übrigen kein Präjudiz für das Bundesverfassungsgericht und schon gar nicht für den Berliner Verfassungsgerichtshof«, so Wild weiter. Urteile seien bis Ende des Jahres allerdings nicht zu erwarten. »Trotz der heutigen Entscheidung bleiben wir optimistisch, dass der Berliner Mietendeckel Bestand behält«, erklärt der Mietervertreter.

Ins selbe Horn stößt auch die Linken-Mietenpolitikerin Gaby Gottwald. »Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, dass eine Landeszuständigkeit in dieser Frage nicht gegeben sei, ist sehr gewagt. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte bereits deutlich gemacht, dass diese Frage noch geprüft werden muss«, sagt sie zu »nd«. Es könne allerdings sein, dass die Richter die Einbettung des Mietendeckels in eine Gesamtstrategie fordern. »In diese Richtung denken wir bereits und wollen ein Wohnungswirtschaftsgesetz entwerfen, in das die Preisregulierung als ein Aspekt eingebettet sein soll.«

»Wir finden es sehr schade, dass unsere Freundinnen und Freunde in Bayern nicht weitermachen können. Wir hätten es ihnen gegönnt, dass die Mieten nicht unaufhörlich weiter steigen«, sagt Rouzbeh Taheri vom Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co enteignen zu »nd«. »Insgesamt finden wir es falsch, sich nur auf dieses Instrument für eine soziale Mietenpolitik zu verlassen. Unserer Meinung nach führt an der Vergesellschaftung großer Bestände kein Weg vorbei«, so Taheri weiter.

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