Erfolg für die Piraten

Partei in Schleswig-Holstein beklagte Versteckspiel der Politik

  • Dieter Hanisch, Kiel
  • Lesedauer: 2 Min.

Schlappe für den schleswig-holsteinischen Landtag: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat das Landesparlament dazu aufgefordert, vollumfänglich alle Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes aus der vergangenen Legislaturperiode von 2012 bis 2017 zu veröffentlichen. Das Gericht gab damit einer Klage aus den Reihen der Piratenpartei recht.

Deren früherer Generalsekretär Sven Stückelschweiger scheiterte 2017 mit seiner Klage noch vor dem Verwaltungsgericht, setzte sich nun aber vor dem 4. Senat der nächsten Rechtsinstanz durch. Das OVG ließ auch keine Revision zu. Das Gericht verdonnerte den Landtagspräsidenten Klaus Schlie (CDU) vor dem Hintergrund des Informationszugangsgesetzes nun dazu, 82 bisher geheim gehaltene Gutachten aus der vorhergehenden Wahlperiode publik zu machen. »Besondere Gründe, die Herausgabe der Informationen zu verweigern, konnte der 4. Senat nicht feststellen«, teilte das OVG Schleswig mit. Eine Öffentlichkeitsverpflichtung für Rechtsexpertisen aus der laufenden Legislaturperiode besteht allerdings nicht.

»Transparenz statt Versteckspiel - das Schweigekartell ist gebrochen«, freut sich der schleswig-holsteinische Europaabgeordnete der Piraten Patrick Breyer über die Entscheidung. Breyer war in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter von 2012 bis 2017 gegen den Widerstand aller anderen Fraktionen noch mit der Forderung nach völliger Transparenz gescheitert. Gängige Praxis im Kieler Landtag war es bisher, dass Fraktionen als Auftraggeber von Rechtsgutachten beim Wissenschaftlichen Dienst selbst entscheiden konnten, ob sie die bestellten Ausführungen des seit 1967 beim Landesparlament angesiedelten Rechtsgremiums öffentlich machen oder nicht. Von insgesamt 185 Gutachten der vorhergehenden Wahlperiode wurden auf diese Weise 82 unter Verschluss gehalten. Diese können laut Breyer aber durchaus von Brisanz sein, »weil aus ihnen Verfassungsverstöße von Regierung und Landtag hervorgehen können«.

Der Umgang mit den Veröffentlichungen des Wissenschaftlichen Dienstes wird in Schleswig-Holstein nun an der bisherigen Handhabung anderer Landesparlamente und des Bundestages angepasst. Beim Bundestag musste allerdings auch erst eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht juristische Nachhilfe in Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz geben. Der Kieler Landtagspräsident Schlie wollte sich nicht zu dem Urteil äußern. (Az. 4 LB 45/17)

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