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»Erster Schritt«: Kabinett beschließt Verbot von Werksverträgen in Fleischbranche
Auch Mindestanforderungen für Unterkünfte geplant / Gewerkschafter: Brauchen jetzt allgemeinverbindliche Tarifverträge
Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern.
Eingeführt werden sollen außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen. Ab 2026 sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe kontrolliert werden.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt das vom Kabinett beschlossene Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie als »historisch«. Erstmalig würden Werkverträge und Leiharbeit in dieser Branche untersagt, erklärte der Vize-Gewerkschaftsvorsitzende Freddy Adjan. Er kritisierte gleichzeitig als »nicht nachvollziehbar«, dass das geplante Gesetz erst in Betrieben ab 50 Beschäftigte greifen und dass Leiharbeit noch bis Ende März erlaubt bleiben soll.
Adjan nannte das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit und verschärfte Kontrollen der Unternehmen einen »ersten Schritt«. Im zweiten Schritt »brauchen wir bundesweite Tarifverträge«, die gute Löhne und Arbeitsbedingungen für die Tausenden von Beschäftigten in der Fleischbranche verbindlich regeln.
Der Vize-Gewerkschaftschef forderte die betroffenen Unternehmer auf, mit der NGG einen Tarifvertrag für die gesamte Fleischindustrie zu verhandeln. Dieser Tarifvertrag müsse dann für allgemeinverbindlich erklärt werden, damit er für alle verpflichtend ist. »Nur so kann die gnadenlose Konkurrenz in der Branche um die billigsten Arbeitsbedingungen und Löhne abgestellt werden«, erklärte Adjan.
Hintergrund der Beschlüsse der Bundesregierung sind die gehäuften Corona-Fälle in Schlachtbetrieben in den vergangenen Monaten. Dadurch waren die schon länger kritisierten Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche mit vielen osteuropäischen Beschäftigten und deren Unterbringung erneut in den Fokus gerückt. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. Agenturen/nd
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