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Strafverfahren gegen Fifa-Chef Gianni Infantino

Vorwurf der Schweizer Staatsanwaltschaft: Anstiftung zu Amtsmissbrauch, zu Verletzung des Amtsgeheimnisses und zu Begünstigung

  • Florian Lütticke und Christiane Oelrich, Bern
  • Lesedauer: 3 Min.

Fifa-Präsident Gianni Infantino steht in der Schweizer Justizaffäre nun selbst unter verdacht. Die Staatsanwaltschaft eröffnete am Donnerstag ein Strafverfahren gegen den Chef des Fußball-Weltverbands. Für die Fifa könnte sich daraus die größte Krise seit den Skandalen der Ära Joseph Blatter entwickeln.

Im Verfahren geht es um geheime Treffen zwischen Infantino und dem Leiter der Bundesanwaltschaft, Michael Lauber, wie die Aufsichtsbehörde über die BA am Donnerstag in Bern weiter mitteilte. Die Vorwürfe gegen Infantino lauten Anstiftung zu Amtsmissbrauch, Anstiftung zu Verletzung des Amtsgeheimnisses und Anstiftung zu Begünstigung. Angeklagt wird auch ein bei den Treffen anwesender Oberstaatsanwalt.

Vor gut einem Monat hatte sich Infantino noch zuversichtlich präsentiert und die Treffen als notwendig dargestellt. »Für mich ist diese ganze Sache absurd«, sagte der 50-Jährige damals bei einer Pressekonferenz. »Lasst mich das ein für alle Mal klarstellen: Mich mit dem Bundesanwalt der Schweiz zu treffen, ist absolut legitim und legal. Es ist kein Verstoß gegen irgendetwas.« Von der Fifa gab es zunächst keine Reaktion.

Damit könnte Infantino, der sich seit Amtsantritt im Februar 2016 stets als Erneuerer und Reformer präsentierte, vorübergehend auch Ungemach in seinem Amt als Fifa-Präsident drohen. Als die Schweizer BA 2015 ein Strafverfahren gegen den damaligen Weltverbandschef Blatter unter anderem wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung eröffnete, wurde dieser für 90 Tage durch die Fifa-Ethikkommission gesperrt. Das Verfahren läuft weiterhin.

Nun steht Infantino gut ein Jahr nach seiner Wiederwahl als Fifa-Präsident mehr denn je in Erklärungsnot. Die geheimen Treffen fanden 2016 und 2017 statt, während die Bundesanwaltschaft gegen die Fifa wegen Korruption ermittelte. Bei den Ermittlungen geht es unter anderem um die Vergaben der Fußball-WM 2018 an Russland und 2022 an Katar. Es bestünden »Anzeichen für ein strafbares Verhalten«, hieß es von der BA.

Auch gegen Lauber soll nun ein Strafverfahren eröffnet werden. Er ist aber noch bis Ende Januar 2021 im Amt und deshalb vor Strafverfolgung geschützt. Deshalb beantragte der eigens eingesetzte außerordentliche Staatsanwalt beim Parlament die Aufhebung seiner Immunität. »Er (der außerordentliche Staatsanwalt) kommt zum Schluss, dass im Zusammenhang mit den Treffen von Bundesanwalt Michael Lauber mit dem Fifa-Präsidenten und dem Walliser Oberstaatsanwalt Anzeichen für ein strafbares Verhalten bestehen«, heißt es in der Mitteilung der Aufsichtsbehörde. Dabei gehe es um Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Begünstigung und die Anstiftung zu den Tatbeständen. Es gelte die Unschuldsvermutung.

Anfang Juni hatte der Weltverband sämtliche Vorwürfe gegen Infantino zurückgewiesen. Der habe »sicherlich nichts falsch gemacht, indem er Herrn Lauber getroffen hat. Es ist kein Vergehen, den Bundesanwalt zu treffen und solche Treffen sind nicht ungewöhnlich. Gianni Infantinos Motivation war, den Schweizer Behörden jegliche Unterstützung anzubieten«, hieß es damals.

Lauber hat inzwischen für Ende Januar 2021 seinen Rücktritt eingereicht, nachdem die Aufsichtsbehörde ihn wegen der Treffen bereits gerügt und ihm eine Verletzung seiner Amtspflichten vorgeworfen hatte. Er wies die Anschuldigungen ebenfalls zurück. dpa

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