Fürchterlich und verletzend

Die Ärztin Kristina Hänel klagt gegen den Vergleich von Schwangerschaftsabbrüchen mit dem Holocaust

Frau Hänel, Sie haben Unterlassungsklage gegen den Betreiber der Website »Babycaust« eingereicht. Worum geht es Ihnen?

Ich möchte, dass Klaus Günter Annen aufhört, Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust zu vergleichen. Das ist sowohl für Ärzte, die Abbrüche durchführen, als auch für die Überlebenden und Toten des Holocaust und deren Angehörige unzumutbar. Leider wird dieser Vergleich seit vielen Jahren und auch weltweit genutzt, aber in Deutschland hat er eine besondere Dimension: Der Holocaust ist nun mal ein Geschehen aus Deutschland, und es ist verboten, ihn zu relativieren. Das können wir nicht aussetzen, nur, weil es um das schwierige Thema Schwangerschaftsabbrüche geht. Und ich möchte auch, dass die Öffentlichkeit zur Kenntnis nimmt, was sich Abtreibungsgegner erlauben - teils auch im Namen Gottes.

Wann haben Sie das erste Mal von diesem Vergleich gehört?

Das war vor rund 30 Jahren, als wir mit Pro Familia in Gießen Schwangerschaftsabbrüche machen wollten. Da habe ich zum ersten Mal Angriffe von Abtreibungsgegnern erlebt, und da kam auch das Wort Babycaust auf. Ich habe das erst gar nicht verstanden. Schon damals fand ich das fürchterlich und verletzend. Auch, weil ich mich lange mit Frauen im KZ und im Widerstand beschäftigt habe sowie mit der Musik in den Lagern, zum Beispiel im Mädchenorchester von Auschwitz. Dieser Vergleich hat mich sozusagen doppelt verletzt. Und er ist so bösartig gegenüber den Menschen, die ermordet, gefoltert und so unmenschlich behandelt wurden.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen Rechtsextremismus und der Ächtung von Schwangerschaftsabbrüchen?

Jedes faschistoid funktionierende fundamentalistische System schränkt die Freiheit des Einzelnen, sexuelle und reproduktive Rechte ein. Gleichzeitig hat die Entstehung des Paragrafen 219a, der die Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft verbietet, einen rechtsextremen Hintergrund: Er wurde 1933 von den Nazis eingeführt, um »Abtreibungsärzte« zu verfolgen. Auch Prostituierte und Homosexuelle wurden verfolgt. Als Ärztin, die Abtreibungen durchführt, habe ich Drohmails mit religiösen Argumentationen bekommen, aber auch rechtsextremistische Mails, in denen ich als Semitin bezeichnet und mir gesagt wurde, dass man mein Hirn zerquetscht auf dem Boden sehe möchte. Der Zusammenhang zwischen rechter Ideologie und der Ächtung von Schwangerschaftsabbrüchen wird also auch im Kontext meiner persönlichen Bedrohungslage immer wieder deutlich.

Sie finden die Begriffe Abtreibungsgegner und -ärztin problematisch. Inwiefern?

Die sogenannten Abtreibungsgegner benutzen das Wort Abtreibungsärztin oft, um mich auf diese eine Tätigkeit zu degradieren. Alles was sich noch mache, meine soziale Arbeit, meine Rettungsdienstarbeit, mein Oma-Dasein oder mein Sportlerinnen-Dasein fallen weg. Als ob ich nichts anderes tun würde. Gleichzeitig ist der Begriff Abtreibung stigmatisiert. Der neutralere Begriff wäre Schwangerschaftsabbruch, aber der politischere Begriff ist natürlich Abtreibung. Ich habe diese Zuschreibung auch bewusst in den Titel meines Buches aufgenommen.

»Abtreibungsgegner« ist insofern ein schwieriger Begriff, weil diese Menschen eigentlich Frauen verfolgen. Sie kümmern sich weder um ungewollte Kinder noch darum, eine familienfreundliche Gesellschaft zu gestalten. Deswegen halte ich den Begriff für nicht ganz richtig. Zudem suggeriert er, dass es Menschen gäbe, die für Abtreibungen sind. Aber das ist eigentlich etwas, was keiner gut findet und am wenigsten die Betroffene selbst. Die ist in aller Regel dagegen, sieht aber keinen anderen Weg, und dann ist die Abtreibung ein Kompromiss. Es ist Quatsch zu sagen, man sei gegen Abtreibung und für das Leben. Mit Gesetzen, die Abtreibungen bestrafen oder nicht mehr zulassen, sterben am Ende Frauen. Das hat die Geschichte gezeigt, und das ist global gesehen nach wie vor so.

Mit einer Strafanzeige gegen Sie, wegen »Werbens« für Schwangerschaftsabbrüche, wurde 2017 eine Debatte über die Paragrafen 218 und 219a Strafgesetzbuch ausgelöst. Hat sich seitdem etwas verändert?

Das Thema ist präsenter und viele sind sich des Problems bewusster geworden, auch wenn sie gar nicht betroffen sind. Zudem finden sich inzwischen deutlich mehr Informationen im Netz. Das hilft betroffenen Frauen. Juristisch und politisch hinken wir aber noch hinterher. Die Gesetzeslage entspricht einfach noch nicht dem, was in der Bevölkerung gedacht wird.

Immerhin kam es 2019 zu einer Reformierung des Paragrafen 219a, aus der unter anderem ein Register mit Ärzten und Ärztinnen hervorging, die Abbrüche durchführen.

Das hat nur überhaupt nichts geändert. Das war auch keine wirkliche Reform. Diese Liste der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat kaum praktische Relevanz für die betroffenen Frauen. Eine Frau in Niederbayern muss nicht wissen, dass es in Hamburg 20 Ärzte gibt, die Abbrüche machen. Und für Niederbayern steht niemand auf der Liste. Überhaupt finden Sie da lediglich 327 Adressen und all die Informationen, die Betroffene brauchen, nicht. Wenn Sie auf die Website von Herrn Annen gehen, finden Sie 1200 Adressen. Frauen gehen nach wie vor in ihrer Not auf diese und ähnliche Seiten. Und dadurch, dass Fachleuten verboten wird sachlich zu informieren, entsteht ein gefährliches Ungleichgewicht, bei dem die Informationshoheit über Abtreibungen und Anlaufstellen im Grunde bei Menschen wie Herrn Annen liegt.

Haben Ärzte und Ärztinnen Angst, an den Pranger gestellt zu werden?

Tatsächlich ist das mit dieser Ärzteliste passiert. Herr Annen hat die Adressen kopiert und eine Prangerliste draus gemacht. Diese Angriffe müssen verhindert, Ärzte geschützt und der Paragraf 219a abgeschafft werden. Das alles ist ja auch mit ein Grund, warum in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche nicht in Forschung und Lehre vorkommen. Es hat Fälle gegeben, wo Dozenten angezeigt wurden, weil sie das Thema in der Vorlesung behandelt haben. Die sind nicht verurteilt worden, aber allein die Anzeige sorgt schon dafür, dass ein Arzt oder Dozierender das nicht mehr macht. Durch den Paragrafen 219a weiß keiner genau, was er darf und nicht darf und man möchte ja nicht morgens auf die Arbeit gehen und sich direkt einen Anwalt mitnehmen. Es ist eigentlich Aufgabe des Staates, ein flächendeckendes Versorgungsnetz bereitzustellen. Dabei versagt er aktuell, weil der Paragraf dazu führt, dass es kaum Nachwuchs und kaum Angebote gibt.

Es ging Ihnen in den vergangenen Jahren in erster Linie um den Paragrafen 219a und Informationsfreiheit, weniger um eine Grundsatzdebatte über Abtreibung und den Paragrafen 218. Ist das immer noch so?

Zeitgleich mit der Debatte um Informationsfreiheit ist auch die Debatte um den eigentlichen Abtreibungsparagrafen 218 entbrannt. Von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen in Deutschland wird einfach mehr das eine oder mehr das andere thematisiert. Mein Thema ist weiterhin Paragraf 219a, gegen den ich bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen möchte. Derzeit warte ich noch auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurts. Damit würde mein Urteil des Landgerichts Gießen vom Dezember 2019 vermutlich rechtskräftig werden, und dann kann ich Verfassungsbeschwerde gegen 219a einlegen.Dass der Paragraf 218 in seiner jetzigen Fassung auch fragwürdig ist, ist für mich aber schon lange klar. Der Bundestag hat ja bereits zweimal eine Fristenregulierung verabschiedet, die jedes Mal vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurden. Das heißt, auch die Politik war eigentlich der Meinung, eine liberalere Gesetzgebung sei eine gute Lösung.

Am 21. August wird Ihre Unterlassungsklage verhandelt. Welches Urteil erwarten Sie?

Es wird hauptsächlich um die in Deutschland verbotene Schmähkritik gehen. Denn die Themen Schwangerschaftsabbruch und Holocaust haben inhaltlich nichts miteinander zu tun. Annen benutzt den Vergleich, um mich persönlich zu diffamieren. Er greift mich persönlich an und bezeichnet mich beispielsweise als »Entartete«. Zudem betreibt er mit dem Holocaustvergleich eine Relativierung der Verbrechen, die in den Konzentrationslagern begangen wurden und das ist in Deutschland nicht erlaubt.

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