Ärmeren Familien bringt das Kindergeld überhaupt nichts
Kindergeld
Mehr als einer Million Familien mit niedrigem Einkommen bringt das Kindergeld nichts, weil es auf andere Leistungen angerechnet wird. Das Kindergeld minderte im Jahr 2019 bei 1,06 Millionen Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften den Anspruch auf Grundsicherung sowie Sozialgeld, wie aus einer Antwort des Bundessozialministerium hervorgeht.
Nach der Geburt eines Kindes können Eltern künftig mehrere Behördengänge auf einmal erledigen, ohne aus dem Haus gehen zu müssen. Die Bundesregierung hat im Juli das »Digitale-Familienleistungen-Gesetz« beschlossen. Es ermöglicht einen digitalen Kombi-Antrag für das Kindergeld, das Elterngeld und die Geburtsurkunde, in der auch der Name des Kindes festgelegt wird. In einem weiteren Schritt solle künftig zusätzlich der Kinderzuschlag für Geringverdiener mitbeantragt werden können.
Entscheidend sei, dass Standesämter, Krankenkassen, Elterngeldstellen und die Rentenversicherung die notwendigen Daten untereinander abrufen können, wenn die Eltern sie dazu ermächtigt haben. Die Eltern müssten dann die Nachweise nicht mehr selbst einreichen, sondern alle notwendigen Angaben nur noch einmal in den digitalen Kombiantrag eingeben. epd/nd
Aktuell liegt das Kindergeld bei monatlich 204 Euro jeweils für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte und 235 Euro für jedes weitere Kind. Im Schnitt wurde 2019 pro Familie 368 Euro angerechnet.
Doch ausgerechnet die allerärmsten Familien gehen beim Kindergeld leer aus. Zwar lägen die Bedarfssätze für Kinder bei Hartz IV in allen Altersstufen höher als das reguläre Kindergeld. Das Geld sei allerdings die einzige Einkunft der Familien für die Kinder. Es ist ungerecht, dass wohlhabendere Familien von Kinderfreibeträgen profitierten und viele zusätzlich auch Kindergeld erhalten könnten.
Der einmalige Kinderbonus von insgesamt 300 Euro, den die Bundesregierung für September und Oktober wegen der Corona-Pandemie beschlossen hat, wird hingegen auch an Familien in der Grundsicherung ausgezahlt und nicht von den Leistungen abgezogen. Auf den steuerlichen Kinderfreibetrag wird der Bonus allerdings angerechnet.
Kritiker fordern, es sei höchste Zeit, dass die Bundesregierung dieses Prinzip auch auf die regulären Kinderleistungen anwendet. Kinder aus armen Familien müssten dauerhaft unterstützt werden, etwa mit einer Kindergrundsicherung. epd/nd
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