Unfaire Einigung beim Wahlrecht
Die Große Koalition hat sich auf eine Änderung des Wahlrechts verständigt und muss dafür viel Kritik einstecken
Am späten Dienstagabend haben die Koalitionsspitzen einen neuen Begriff ins Leben gerufen, der am Morgen darauf schon in aller Munde war. »Dämpfungsmaßnahmen« will die Große Koalition treffen, um ein erneutes Anwachsen des Bundestags nach der Wahl im nächsten Herbst zu verhindern. Direktmandate sollen dafür teilweise mit Listenplätzen ausgeglichen werden. In welchem Umfang das geschehen soll, steht noch nicht fest. Darüber hinaus sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden, sollte die Regelgröße des Bundestags von 598 Sitzen überschritten werden, wovon allgemein ausgegangen wird.
Für eine grundlegende Reform fehlte aber die Zeit. Etwa ein Jahr vor einer Abstimmung sollen nämlich die Regeln für eine Wahl festliegen, so sieht es der Verhaltenskodex der Venedig-Kommission des Europarats vor. Lange ließen die Regierungsparteien einen Willen zur Einigung vermissen. Ein gemeinsamer Gesetzesentwurf von Grüne, Linke und FDP, der eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise auf 250 vorsieht, liegt zwar bereits seit Längerem vor, wurde aber von Union und SPD kurz vor der parlamentarischen Sommerpause ausgebremst.
Die Große Koalition will dagegen in dieser Legislaturperiode noch eine Kommission einsetzen, die eine umfangreiche Reform für die Wahl 2025 ausarbeitet. Die Zahl der Wahlkreise soll dabei von derzeit 298 auf 280 verringert werden, darauf einigten sich die Koalitionsspitzen auf ihrem Treffen am Dienstagabend. Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) zeigten sich erleichtert über die Beschlüsse. »Jetzt können wir uns auf Politik konzentrieren und müssen nicht über das Politikmachen reden«, sagte Scholz. Kramp-Karrenbauer betonte, das Ergebnis sei »durchaus beachtenswert«.
Der Grund für das Anwachsen des Bundestags liegt am deutschen Wahlrecht, bei dem die gewonnenen Direktmandate im Verhältnis zu den Zweitstimmen stehen müssen. Um dieses Verhältnis herzustellen, gibt es Überhang- und Ausgleichsmandate.
Wenn die großen Parteien zwar die meisten Direktmandate gewinnen, bei den Zweitstimmen aber einen weniger großen Zuspruch erfahren, wächst die Zahl der Sitze an. Derzeit hat der Bundestag 709 Abgeordnete; nach der nächsten Wahl wird mit einem weiteren Ansteigen gerechnet, sollten die Regeln nicht geändert werden. Unter einem aufgeblähten Bundestag würde aber das Ansehen der parlamentarischen Demokratie leiden. Der SPD-Politiker Thomas Oppermann, aber auch andere Politiker hatten die Sorge geäußert, die Wähler sähen das Anwachsen des Bundestages »nicht als Konsequenz unseres Wahlsystems, sondern als Selbstbedienung der Parteien«.
Doch ob die beiden sogenannten Dämpfungsmaßnahmen für die kommende Wahl tatsächlich etwas bewirken, das bezweifelt der Wahlrechtsexperte Christian Hesse. Ausgehend vom Wahlergebnis der letzten Bundestagswahl 2017 hätte der Bundestag nach Berechnungen des Stuttgarter Mathematik-Professors noch immer knapp 700 Sitze. Einen »unschönen Aspekt« nannte Hesse zudem die Absicht, bis zu drei Überhangmandate unausgeglichen zu lassen. Diese würden dann der Partei mit den meisten Direktmandaten zugutekommen. Das waren zuletzt die Unionsparteien. »Damit ist eine verzerrende Wirkung verbunden. Unter Fairness-Gesichtspunkten ist das nicht zu begründen«, so Hesse.
Entsprechend scharf fällt die Kritik der Oppositionsparteien aus. Der FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann schrieb auf Twitter: »Sieger ist die Union, denn sie erhält einen Bonus von drei unausgeglichenen Überhangmandaten.« Hauptverlierer sei dagegen das »Ansehen der Politik insgesamt«. Britta Haßelmann, Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin, nannte den Kompromiss der Koalition ein »Armutszeugnis - unambitioniert und kraftlos«. Ein Anwachsen des Bundestags werde damit nicht verhindert. Bei Jan Korte, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, stößt bitter auf, dass »die Regierungskoalition die eigenen Interessen wichtiger nimmt als die der Bevölkerung und dafür eine objektiv schlechte Lösung durchsetzt - obwohl ein guter Vorschlag auf dem Tisch liegt.« Das ist nämlich der gemeinsame Gesetzentwurf von Grünen, Linken und FDP.
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