Widerspruch in Nahaufnahme

Gab es ein funktionierendes Rechtssystem in der DDR? Inga Markovits will diese Frage beantworten, anhand umfangreicher Archivstudien.

  • Kathrin Gerlof
  • Lesedauer: 5 Min.

Die 83-jährige Inga Markovits ist ein Glücksfall für dieses Thema, das sofort einen Begriff triggert, den wir seit 30 Jahren entweder halb besinnungslos repetieren oder reflexhaft ablehnen: »Unrechtsstaat«. In Kreuzworträtseln vielleicht »Unrechtsstaat mit drei Buchstaben«. Es sind wahnsinnig viele verbale Verrenkungen gemacht worden, um sich weder dem Vorwurf aussetzen zu müssen, die Vergangenheit zu beschönigen, noch sich beschuldigen zu lassen, in der Sprache der Sieger alle in einen Topf zu werfen und das Leben von 17 Millionen Menschen zu diskreditieren. Die damit verbundenen Pirouetten hat vielleicht Gregor Gysi am schönsten gedreht, indem er sagte, die DDR sei zwar eine Diktatur ohne demokratische Kontrolle und kein Rechtsstaat gewesen, aber auch kein Unrechtsstaat. So etwas macht Leute, deren Farbenlehre über Schwarz und Weiß nicht hinausgeht, wahnsinnig. Ja was denn nun?

Die in Deutschland und den USA ausgebildete und an der Freien Universität Berlin promovierte Rechtswissenschaftlerin Markovits hat sich nicht auf dieses dünne Eis begeben, das jeder Polemik zugrunde liegt, deren einziges Ziel es ist, Recht zu haben. Stattdessen hat sie einen sehr interessanten Ansatz gewählt, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welche Rolle Juristinnen und Juristen, das Recht, die Rechtslehre und die Rechtsprechung in der DDR gespielt haben. Darin enthalten die Frage, ob, und wenn ja, inwiefern, ein Vergleich zwischen Nationalsozialismus und DDR angebracht ist. Auch wenn die Autorin bereits im Vorwort schreibt: »Mir erscheint die bisherige Sicht der Dinge plakativ und selbstgerecht. DDR und Drittes Reich waren sich nicht ähnlich genug, um unter einen analytischen Hut gebracht zu werden« und sogar noch einen Schritt weitergeht, indem sie feststellt, dass jene, die eine Vergleichbarkeit des Unrechts und damit beider Systeme postulieren, ihre Thesen am Schreibtisch entwickelt und nicht aus Archivstudien hergeleitet hätten. Am Schreibtisch läuft die reine Lehre meist nicht Gefahr, ins Wanken zu geraten. Deshalb sei sie, schreibt Markovits, den umgekehrten Weg gegangen. »So kam ich auf den Gedanken, die Rolle von Recht und Juristen in einer Diktatur nicht durch abstrakte Systemvergleiche zu ergründen, sondern durch die genaue Beobachtung einer konkreten Gruppe von Juristen in der gemäßigten und langlebigen Diktatur DDR, die in ihren Konfrontationen mit der Partei täglich entscheiden mussten, welchem Herrn sie dienen wollten: dem Recht oder der Macht.«

Die konkrete Gruppe ist die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin (HU). Ihr Labor. Klein und überschaubar, wenn auch mit wechselnden Personenkonstellationen. Wichtig genug für die Partei, deren alleiniger Machtanspruch bis zum Ende der DDR ungebrochen blieb, um Studierende und Lehrende intensiv anzuleiten (zu indoktrinieren) und zu überwachen, weil Misstrauen sozusagen zur DNA der politischen Führung gehörte. Die juristische Fakultät der HU bildete als einzige in der DDR Richter und Rechtsanwälte sowie einen Teil der Staatsanwälte aus. All jene also, die später entweder würden dafür stehen können, dass es in diesem Land ein funktionierendes Rechtssystem gab, oder eben nicht.

Drei Geschichten erzählt die Autorin nach ihrem umfangreichen Quellenstudium, das sie mit der Suche nach Pilzen verglich, habe sie doch nicht gewusst, was sie finden würde und zu Beginn auch nicht, wo sich die Fundstücke verstecken. Geschichte eins sei die der willigen und fraglosen Unterwerfung unter die SED. Die zweite zeichnet das Bild mürrischen, juristischen Eigensinns der Protagonisten, die ihre Techniken, »Parteibeschlüsse durch Weghören, Missverständnisse und dergleichen zu unterwandern und den eigenen Interessen zu folgen«, stetig verfeinerten. Die dritte Geschichte beschreibe den »Verschleiß ihres politischen Glaubens« und lasse somit Zweifel an der gängigen These von der »Ideologieanfälligkeit« der Juristen in noch allen Systemen aufkommen. Eine These, die genauso geschmeidig und eingängig ist wie die vom Unrechtsstaat. Hat man sich erst einmal auf einen solchen Begriff geeinigt, bedarf es des differenzierten Blicks nicht mehr. Im Gegenteil störte der nur.

Inga Markovits erzählt, das ist nicht unwichtig, auf eine Art, die das Lesen dieses doch recht sperrigen Stoffs zum Vergnügen macht. Ein Vergnügen aus dem Gewinn gespeist, sich nicht in einer Filterblase zu bewegen, in der man nur noch nach Bestätigung dessen sucht, was man meinte, sowieso schon zu wissen. Allein der historische Exkurs über die Gründung der Fakultät nach Ende des Zweiten Weltkrieges ist es wert, für sich genommen zu werden. Drei Männer blieben damals übrig, denen die gesamte Lehre anvertraut war, war doch in den Jahren zuvor fast jeder Professor Mitglied der NSDAP gewesen. Politisch »unbefleckte« Juristen waren sozusagen Goldstaub.

Drei Bilder, drei widersprüchliche Porträts, wie die Autorin in ihren Schlussfolgerungen schreibt. Herrlich, möchte man sagen - ich darf mir selbst ein Bild machen. Erkenntnisse sind sehr wohl formuliert - hergeleitet und belegt durch ein wirklich beeindruckendes Archivstudium.

»Die HUB-Juristen waren zu keiner Zeit politische Widerständler.« Stattdessen seien sie nach außen hin sehr geschickt darin gewesen, ihr Mäntelchen nach dem Wind zu hängen. »Als Experten in Verwaltungsfragen verstanden sie es besonders gut, politische Konformität zu organisieren und im Kollektiv zu erledigen, lästige Ergebenheitsbeweise ihren Assistenten und Studenten zuzuschieben und so mit verhältnismäßig wenig persönlichem Einsatz einen guten politischen Eindruck zu hinterlassen.«

Die DDR sei, auch als Nicht-Rechtsstaat kein Staat gewesen, der Recht und Gerechtigkeit mit Füßen getreten habe. Markovits benutzt den Begriff »Normenstaat«, sei doch der zivilisierende Einfluss, »den die Institutionen des Rechts selbst in einer Gesellschaft haben können, die vorwiegend durch Macht regiert wird«, vorhanden gewesen. Im technischen Sinne des Wortes sei dieses Land jedoch nie ein Rechtsstaat gewesen.

Inga Markowits, »Diener zweier Herren - DDR-Juristen zwischen Recht und Macht«, Ch. Links Verlag, 240 S., brosch., 20 €.

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