Polizei darf »nicht vertuschen und kleinreden«

Berufsvereinigung PolizeiGrün fordert eine Studie über den inneren Zustand der Polizei

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Angesichts rechtsextremer Chats bei der nordrhein-westfälischen Polizei fordert die Berufsvereinigung PolizeiGrün ein Ende des falsch verstandenen Korpsgeists unter den Beamten und eine neue Fehlerkultur. »Die Polizei macht Fehler, sie soll Fehler machen dürfen. Sie darf sie nur nicht vertuschen und kleinreden«, sagte ihr Chef, Oliver von Dobrowolski, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Für Fehler unter Stress etwa habe jeder Verständnis. »Aber menschenfeindliche Ausfälle, gelebter Rassismus, der in Polizeigewalt mündet - das darf es nicht mehr geben.«

Insbesondere die politische Bildung an den Polizeischulen müsste dringend erneuert werden. »Es braucht Diversity-Kompetenz, Kommunikations-Kompetenz. Und wir brauchen wieder mehr Frauen in der Polizei.« Auf die Frage, wie viele Polizeibeamte auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, sagte der Berliner Kriminalhauptkommissar: »Ich hoffe, die Mehrheit. Also mehr als 50 Prozent. Ich will nicht raten. Wir brauchen auch keine Studie nur über Rassismus in der Polizei, sondern eine Studie über den inneren Zustand der Polizei.«

Weiter sagte er, bei Polizistinnen und Polizisten sei der Korpsgeist oft zum Reflex geworden, nach dem Motto: Wir sind die Guten, wir halten zusammen. »Ich habe das nie verstanden, ich finde das affig. Natürlich stehst du für deine Kolleginnen und Kollegen ein, aber nicht um den Preis, dass das eine Fehlerkultur verhindert.«

Am Wochenende hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in einer Rede zum Oktoberfest-Attentat vor 40 Jahren auch Bezug genommen auf rechtsextreme Verdachtsfälle bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen. »Feinde der Freiheit und der Demokratie dürfen in der Polizei nicht geduldet werden«, sagte er. Polizeiführungen und politisch Verantwortliche dürften kein Klima dulden, in dem diese Netzwerke entstehen und gedeckt werden könnten. Auch möglichen Defiziten bei der Strafverfolgung müsse nachgegangen werden. dpa/nd

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