Spahn will Kassenreserven plündern

Die Kosten für Coronamaßnahmen und die Modernisierung des Gesundheitswesens sollen vor allem die gesetzlich Versicherten schultern

  • ULrike Henning
  • Lesedauer: 4 Min.

Diverse Regierungsprogramme, Rettungsschirme und Förderpakete seit Beginn der Coronakrise in Deutschland machen vor allem eines deutlich: Die Pandemie ist teuer. Während der Eindruck entsteht, dass die Bundesregierung mit vollen Händen Geld ausgibt und sogar die lang gehegte Politik der schwarzen Null beendet hat, bleibt die Frage: Wer soll das bezahlen? Wo wird stattdessen in Zukunft gespart?

Für 2021 wird bei der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Finanzierungslücke von 16,6 Milliarden Euro erwartet - Auswirkung von Mindereinnahmen und am Ende höheren Ausgaben im Zuge der Covid-19-Pandemie, aber auch durch permanent höhere Kosten in Folge der Reformgesetze der vergangenten Jahre. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legte auf diversen Baustellen Hand an und im Monatstakt neue Gesetze vor, immer im Vertrauen darauf, dass die Einnahmen der Krankenkassen weiter ungehindert sprudeln würden. Mit der Pandemie sind diese schönen Zeiten nun erst einmal vorbei.

Jedoch ist noch unklar, wie sich die Lage der gesetzlichen Kassen tatsächlich entwickeln wird. In den letzten Tagen wurde bekannt, dass etliche Unternehmen offenbar Probleme haben, die Krankenversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten abzuführen. Publik machte das die Techniker Krankenkasse (TK), mit etwa zehn Millionen Versicherten die größte deutsche Kasse. Bei ihr hätten 60 mal mehr Unternehmen als üblich beantragt, die Beiträge zu stunden. Der Wunsch nach Ratenzahlung sei sogar 100 Mal höher als sonst.

TK-Vorstand Jens Baas sagte, er gehe davon aus, dass sich die Beitragssätze wegen der Pandemie künftig deutlich erhöhen werden. Den Kassen seien bisher hohe Ausgaben »durch die Schutzmaßnahmen, die die Gesetzliche Krankenversicherung finanziert, wie den Aufbau von Intensivbetten oder den Kauf von Schutzausrüstung« entstanden. Die Behandlung von Corona-Patienten falle hingegen finanziell »kaum ins Gewicht«.

Minister Spahn hat durchaus schon Vorstellungen davon, wie die Finanzlücke zu schließen ist. Für die vorgesehenen Stabilisierungsmaßnahmen werden verschiedene Töpfe in Anspruch genommen: ein Steuerzuschuss von fünf Milliarden Euro und acht Milliarden aus den Reserven der gesetzlichen Krankenkassen. Die übrigen mehr als drei Milliarden Euro haben die Versicherten über eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages von 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent aufzubringen.

Eine Beitragserhöhung in größerem Maße ist deshalb (noch) nicht möglich, weil die Große Koalition für 2021 eine sogenannte Sozialgarantie beschlossen hat, die im Juni noch einmal bestätigt wurde. Damit sind die Beiträge von Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zusammen bei 40 Prozent der Löhne gedeckelt. Allerdings werden diese 40 Prozent schon jetzt von einigen Versicherten erreicht, die bei ihrer Krankenkasse schon den Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent oder mehr zahlen und gleichzeitig kinderlos sind - wodurch ihr Beitrag zur Pflegeversicherung 0,25 Prozentpunkte höher ist als bei den Menschen mit Kindern.

Der politische Zweck der Sozialgarantie scheint aber nur darin zu bestehen, im Wahljahr die Beiträge stabil zu halten. Die Wähler dürften ab 2022 jedoch mit einer noch größeren Finanzierungslücke bei den Sozialversicherungen konfrontiert sein, wenn die Wirtschaft - was absehbar ist - nicht schnell genug das Vor-Corona-Niveau erreicht. Eine Konkurrenz um Steuerzuschüsse gibt es schon beim Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld, ganz abgesehen von Wirtschaftsbranchen und anderen gesellschaftliche Bereichen.

Spahns Griff nach den Kassenreserven hat bereits viel Kritik hervorgerufen. TK-Vorstand Baas meint zum Beispiel, dass die Beiträge in den kommenden Jahren erheblich steigen müssten. Die aktuell geplante Erhöhung um durchschnittlich 0,2 Prozent werde das aktuelle Finanzproblem der Kassen »vielleicht aufschieben, aber nicht lösen«. Auch könnten die gesetzlichen Krankenkassen ihre Rücklagen nur einmal abbauen, »dann sind sie weg«.

Beim Stichwort Krankenhausfinanzierung und -rettung kommt eine weitere, bislang eher geschonte Finanzierungsquelle in den Blick: die Bundesländer, die für die Investitionskosten zuständig sind, dieser Pflicht aber nirgendwo ausreichend nachkommen. Bei der Gesundheitsministerkonferenz müsste Spahn die Länder an deren Schuldigkeit erinnern. Das dürfte aber angesichts der jetzt vom Bund erstmals vorgesehenen Mittel für Investitionen in Digitalisierung und Notaufnahmen der Kliniken nicht einfacher werden.

Nachhaltig ist eine solche Politik ebenfalls nicht. Wenn die Krankenkassen die Beiträge nicht erhöhen können, wird das dazu führen, dass sie am Ende Leistungen kürzen, etwa über erhöhte Zuzahlungen von Patienten. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Ära Spahn, seine im Monatstakt verabschiedeten Gesetze, sind teils durchaus auf Zustimmung gestoßen, etwa die Herausnahme der Pflegekosten aus den Fallpauschalen oder die schnellere Terminvermittlung im ambulanten Bereich. Kritik kam häufig dahingehend, dass die Regelungen noch nicht ausreichend waren. Nach der Finanzierung fragten die Interessenten eher weniger.

Am Ende steht ein Elefant im Raum: Das duale System von privater und gesetzlicher Versicherung muss abgelöst werden. Gerade Corona zeigt, dass die von den gesetzlichen Kassen mitfinanzierten Mittel und auch die Lösung von Einzelproblemen im Gesundheitswesen in der Regel allen Bürgern zu Gute kommen. Dass dann alle auch dafür zahlen sollten, etwa in einer solidarischen Bürgerversicherung, die alle Einkommen erfasst, das war in den letzten Wochen kaum zu hören. Die von Minister Spahn jetzt in einem Versorgungsverbesserungsgesetz festgeschriebene Verteilung der Kosten soll Ende November im Bundestag verabschiedet und im Januar 2021 in Kraft treten.

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