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»Das hat mit Infektionsschutz nichts mehr zu tun«
Thüringens Ministerpräsident Ramelow fordert besseren Datenschutz für Restaurant-Besucher
Erfurt. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) dringt darauf, dass Daten von Restaurantbesuchern ausschließlich für den Infektionsschutz verwendet werden können. Er könne nicht akzeptieren, wenn Gerichte anordnen können, dass die Daten beschlagnahmt werden, sagte Ramelow am Dienstag in Erfurt nach einer Schalte der Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). »Das hat mit Infektionsschutz nichts mehr zu tun und ist, wie ich finde, keine gute Entwicklung«, betonte er.
Zuvor hatten die Regierungschefs bei ihrer Videoschalte ein Mindestbußgeld von 50 Euro beschlossen. Ramelow sagte, dass Thüringen dazu eine Protokollnotiz abgegeben habe, in der man auf eine Klärung von Datenschutzfragen dringt. »Thüringen fordert eine bundesgesetzliche Regelung, dass angeordnete Gästelisten in Restaurants ausschließlich für den Infektionsschutz verwendet werden dürfen«, heißt es in der Notiz des Beschlusses, der dpa vorliegt.
Bei den Bürgern dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es nicht um Corona gehe, sondern darum, herauszufinden, ob und wann sie zum Beispiel ein Restaurant besuchten. Man habe sich in der Runde darauf verständigt, dass es Klärungsbedarf bei diesem Aspekt gebe.
Ramelow machte klar, dass seiner Ansicht nach das Infektionsschutzgesetz so ausgestaltet werden müsse, dass die Daten der Bürger nicht für andere Zwecke benutzt werden können. »Es geht um den Schutz der Menschen und nicht um das Erheben von Daten in irgendwelchen Gaststätten«, sagte Ramelow. Seiner Meinung nach müsste eine entsprechende Datenschutzregelung auf Bundesebene verankert werden. »Dann erwarte ich allerdings auch, dass der Bürger angibt, wo er wann war«, sagte Ramelow.
Thüringens CDU-Fraktionschef Mario Voigt sprach sich für eine digitale Lösung aus, um für den Infektionsschutz Daten von Restaurant- oder Kneipenbesuchern zu erfassen. »Thüringen sollte bundesweit das erste Bundesland sein, das eine solche digitale Lösung einführt. Ich werde das der Landesregierung vorschlagen«, sagte Voigt. Seiner Meinung nach bräuchte es dann auch keine Bußgeldandrohung für Falschangaben bei den Kontaktdaten. »In einem modernen Land sollte das ohne Strafandrohung gehen«, sagte Voigt. Eine App, mit der die Datenerfassung realisiert werden könne, gebe es bereits.
Voigt betonte, dass die Daten dabei nicht beim jeweiligen Restaurant gespeichert würden, sondern direkt mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt verlinkt seien, das diese abrufen könne, wenn sie für eine Kontaktnachverfolgung gebraucht werden. dpa/nd
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