»Stasi-Praktiken« keine Kündigung

Urteile in Kürze

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Äußerung »Überhaupt erinnern mich die Methoden der [Vermieterin] an Stasi-Praktiken …« rechtfertigt vor dem Hintergrund von Überwachungsmaßnahmen, die die Vermieterin unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Mieters vorgenommen hat, weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung (Landgericht Berlin, Az. 67 S 369/18).

Stellplatz-Kündigung

Die Parteien begründen ein vom Bestand des Wohnraummietvertrags unabhängiges und isoliert kündbares Mietverhältnis über einen Kfz-Stellplatz, wenn sie die Vermietung in einer gesonderten Mietvertragsurkunde regeln (Landgericht Berlin, Az. 67 S 192/19 (2)).

Hundebetreuung

Bietet der Mieter über eine Social-Media-Plattform - hier Facebook - die entgeltliche Hundebetreuung an, so rechtfertigt das Angebot als solches keine Kündigung des Mietvertrages, wenn die Betreuung ausschließlich außerhalb der Wohnung stattfindet. Behauptet der Vermieter, dass die Betreuung auch innerhalb der Wohnung stattfinde, ist er hierfür beweispflichtig (Landgericht Leipzig, Az. 02 S 401/19).

Ungenehmigte Haltung

Benötigt der Mieter für die Haltung eines Hundes eine Genehmigung des Vermieters und hätte auf diese einen Anspruch, bemüht sich jedoch nicht um deren Erteilung, so kann der Vermieter nicht wegen der ungenehmigten Hundehaltung kündigen, wenn diese zunächst über einen längeren Zeitraum geduldet wurde und es nicht zu Störungen gekommen ist (Landgericht Leipzig, Az. 02 S 401/19).

Mieterzeitung August 2020

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