- Berlin
- Mietenwahnsinn in Neukölln
Samwers hebeln Vorkaufsrecht aus
Mit einer findigen Vertragskonstruktion booten die Internetmilliardäre den Bezirk Neukölln aus
»Wir fühlen uns verhöhnt, wenn der Baustadtrat uns zwei Werktage vor Ablauf der Frist schreibt, dass wir ja noch einen Kaufinteressenten überzeugen können, das Risiko einzugehen«, sagt Ariane Brenssell. Das Risiko ist der Vorkauf der fünf Häuser Framstraße 3, 5, 7 und 9 sowie Nansenstraße 11 im Neuköllner Reuterkiez, den letzten Teil eines ganzen Häuserblocks, der noch von der Pannier- und der Pflügerstraße umfasst wird. Die Frist läuft diesen Montag aus. Es geht um Vertragskonstruktionen der Investoren, die offenbar nur dazu dienen, die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern.
Der Rest des Blocks gehört bereits seit 2016 drei Unternehmen. Eines ist die Verus GmbH im Privateigentum der drei Internetmilliardäre Alexander, Marc und Oliver Samwer, deren Konzern Rocket Internet inzwischen auch in Immobilien und neuerdings auch in Windkraft investiert. Die beiden anderen Gesellschaften Lido Investment GmbH und CAD Investment GmbH gehören den Brüdern Florian und Martin Hintze, letzterer war bis zur Jahresmitte Vize-Europachef der Privatvermögensabteilung von Goldman Sachs. Über 21 Jahre arbeitete er für die Investmentbank.
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Erst Anfang des Jahres wurde ein Großteil des Bestands des Neuköllner Blocks in Eigentumswohnungen aufgeteilt, die Regelungen der Mietpreisbremse wurden nicht eingehalten. Wegen Kleinigkeiten wurden durch Abmahnungen ausgesprochen, die Hausverwaltung verschicke beleidigende Briefe, berichten Mieter, die sich unter dem Namen »Unser Block bleibt« zusammengeschlossen haben. Kein Wunder, dass sie nach Bekanntwerden des Verkaufs der verbleibenden fünf Häuser auf die Ausübung des Vorkaufsrechts gesetzt hatten, zumal der Preis von rund acht Millionen Euro zumindest noch halbwegs tragbar erschien.
»Aber alle Kaufinteressenten haben abgewunken«, berichtet Mieterin Ariane Brenssell. »Dabei machten sie die Ablehnung offenbar nicht am Preis fest.« Der Grundbucheintrag, den »nd« sich beschafft hat, offenbart den Grund. Die Käuferin, die »Framstr. 3-9 u.a. Verwaltungs GmbH« hat eine sogenannte Eigentumsübertragungsvormerkung für die drei genannten Unternehmen Verus, Lido Investment und CAD Investment eintragen lassen. 10 Jahre lang sind sie berechtigt, den Verkauf des Hauses zum Verkehrswert an sie zu verlangen. Kein anderer Käufer hat Investitionssicherheit. Dabei gehört die »Framstr. 3-9« den drei Unternehmen laut Gesellschaftervertrag zu je einem Drittel. Sie haben sich also selbst ein Kaufrecht eingeräumt.
Für den Anwalt, den die Mieter beauftragt haben, ist das »eine sehr offensichtliche Konstruktion zur Umgehung des Vorkaufsrechts«, er ist der Meinung, dass der Bezirk dagegen vorgehen kann. Es gab mehrere Gesprächsrunden mit dem Stadtrat, Mietern, dem Anwalt und Rechtsexperten des Bezirks.
Der Neuköllner Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne) sieht keine Schuld bei sich. »Wir haben uns sehr viel Mühe gegeben«, sagt er zu »nd«. »Allerdings kann die betreffende Klausel nur zivilrechtlich überprüft werden«, so Biedermann. Das könne nur ein Käufer hinterher gerichtlich klären lassen, im Verwaltungsverfahren gehe das nicht. Denn diese Klausel verhindere die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht von vornherein. »Das ist anders als bei den Hausverkäufen als Share Deal«, sagt der Stadtrat. Weil dort formal nur Anteile der Gesellschaft, der das Haus gehört, den Eigentümer wechseln, kann das Vorkaufsrecht nicht geprüft werden. In so einem Fall hat Neukölln bereits einen Prozess angestrengt. Ausgang offen.
Die Senatsfinanzverwaltung könnte per Gesellschafteranweisung eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft dazu zwingen, die Häuser zu kaufen und das Zivilverfahren anzustrengen. Doch die Bereitschaft scheint wenig ausgeprägt. »In unserem Bezirk wurde dieses Jahr nur in einem Fall das Vorkaufsrecht von einer Wohnungsbaugesellschaft ausgeübt«, berichtet Biedermann. Ansonsten hätten Genossenschaften und eine Stiftung zugegriffen. »Wir wären froh, wenn sich noch mehr Stiftungen bereitfänden.«
»Wir haben die Gesellschafterverhältnisse recherchiert, einen Anwalt engagiert, der das Vorgehen skizziert hat, und, und, und«, sagt Ariane Brenssell. »Die Politik übernimmt hier nicht die nötige Verantwortung, sie geht kein Risiko ein«, resümiert sie wütend. »Das sind verkehrte Welten, denn das wäre eigentlich Sache der Politik«, findet sie.
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