- Berlin
- Versammlungsgesetz
Polizei muss deeskalieren
Das neue Berliner Versammlungsgesetz soll mehr Freiheit bringen - Kritiker befürchten das Gegenteil
»Ein Gesetz, das vorschreibt, dass die Polizei deeskalierend vorgehen muss, ist ein großer Freiheitsgewinn«, findet Michael Breitbach. In der Anhörung von Rechtsexpert*innen zum neuen Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses betont der Jurist die Bedeutung der Versammlungsfreiheit für die Demokratie. »Das ist im Kontext von staatlichen Überwachungsinstrumenten besonders wichtig«, so Breitbach. Diese dürften nicht dazu führen, dass Menschen von der Teilnahme an Protesten abgeschreckt werden. Der Entwurf sieht daher vor, dass Videoaufnahmen nur noch offen und zur Gefahrenabwehr stattfinden dürfen. Außerdem müssen sich alle Polizist*innen, auch in Zivilkleidung, als solche zu erkennen geben (siehe Kasten). Wie das kontrolliert werden soll, ist jedoch offen.
»Protest auf der Straße wird vielfach als Gefahr oder Störung beschrieben«, kritisiert auch Vivian Kube von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Mehrheit der Versammlungen laufe jedoch friedlich und gewaltfrei ab. Kube kritisiert, dass das Vermummungsverbot nicht, wie von der Linken gefordert, gänzlich gekippt wurde: »Dass Vermummung an sich zu mehr Gewalt führt, ist nicht nachvollziehbar«, das habe die Maskenpflicht in der Coronakrise gezeigt.
- Gegendemonstrationen sollen in Hör- und Sichtweite genehmigt werden.
- Deeskalationsgebot für die Polizei
- Das Schutzgut der »öffentlichen Ordnung« wird abgeschafft.
- Keine Pflicht mehr, eine Versammlungsleitung zu benennen
- Waffen- und Uniformverbot nur noch nach vorheriger behördlicher Anordnung und nur für die in der Anordnung bezeichneten Gegenstände
- Die Behörde muss Ort, Zeit, Thema und Streckenverlauf unverzüglich veröffentlichen.
- Polizeikräfte haben sich zu erkennen zu geben.
- Versammlungen sind auch auf auf privatem Gelände zulässig.
- Volksverhetzende Versammlungen, besonders an bestimmten Orten und Tagen wie dem 9. November, können verboten werden.
- Nur noch die Verwendung einer Vermummung ist strafbar – statt dem »Mit-sich-Führen«. Die Behörde muss zur Durchsetzung des Vermummungsverbotes erst Anordnungen treffen.
- Die Versammlungsbehörde wird statt beim polizeilichen Staatsschutz beim Landespolizeidirektor angesiedelt. mfr
Einig sind sich die geladenen Rechtsexperten darin, dass der Entwurf an der einen oder anderen Stelle nachgebessert werden muss. Kritik gibt es etwa an der Unbestimmtheit der Rechtsbegriffe, die die Umsetzbarkeit erschwere und zu einer Vielzahl juristischer Streitigkeiten führen könnte. Auch die Frage, welche Gegenstände auf Demonstrationen als Waffen gelten und ob die Polizei vorab eine entsprechende Liste vorlegen muss oder dies spontan festlegen kann, ist strittig.
Lediglich der ehemalige Berliner Polizeidirektor Michael Knape, übt Fundamentalkritik. »Das Gesetz ist überflüssig wie ein Kropf.« Im Ausschuss wiederholt er die zuvor von der Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) vorgebrachte Kritik an fehlenden Regelungen zu Veranstaltungen wie Fußballspielen und dem Fehlen einer Versammlungsleitung, die laut GdP »als Gesprächspartner zur Durchführung sowie als Adressat für Anordnungen« unverzichtbar ist.
Knape sieht zudem durch die vorgesehene Kenntlichmachung von Polizist*innen die Strafverfolgung von Demonstrant*innen verunmöglicht. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion widerspricht: »Natürlich müssen Straftaten auf Demonstrationen verfolgt werden«, so Benedikt Lux. Das gelte aber auch für die »Frau im Blümchenkleid, die sich nicht an die Auflagen hält und Gruppenpetting betreibt«, sagt er mit Blick auf die Zurückhaltung der Polizei bei den vergangenen Corona-Leugner-Demonstrationen.
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein RAV, die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und das Grundrechtekomitee zeigen sich von dem Gesetzesentwurf »enttäuscht«. »Die Versammlungsbehörde soll immer noch Teil der Polizei sein, Polizeirecht soll auf Versammlungen anwendbar sein, die polizeiliche Anwesenheit in den Demonstrationen soll erlaubt sein, nach wie vor müssen Versammlungen angemeldet werden«, kritisieren sie in einer gemeinsamen Stellungnahme. Auch das im Gesetzentwurf aufgeführte Deeskalationsgebot sei in Wirklichkeit keines: »Deeskalation bedeutet, die Polizei auch als (potenziellen) Teil eines Konfliktes zu sehen und dementsprechend einen Einsatz zurückhaltend auszuführen.«
»Es ist mit dem im Koalitionsvertrag gegebenen Versprechen eines modernen Versammlungsrechts nicht vereinbar, wenn nach wie vor Vermummung als Straftat verfolgt werden kann und Demos verboten werden können, weil Teilnehmende ›Gewaltbereitschaft vermitteln‹ und bedrohlich wirken«, meint Michèle Winkler vom Komitee für Grundrechte und Demokratie. »Die Berliner Gesellschaft hält auch radikal kritische Stimmen aus. Ein freiheitliches Versammlungsrecht sieht anders aus.« Bleibe das Gesetz wie es ist, führe das nicht zu mehr Freiheit, sondern zu einer Erweiterung polizeilicher Eingriffsbefugnisse. »Dann wäre es besser, es bei dem bisherigen Gesetz zu belassen.«
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