Klagen gegen Ostseetunnel abgewiesen

Fehmarnbelt-Querung kann nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts fertig gebaut werden

  • Dieter Hanisch, Kiel
  • Lesedauer: 4 Min.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am Dienstag alle Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau des Absenktunnels zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland abgewiesen. Das Milliardenprojekt verstoße nicht gegen Naturschutzrecht, auch seien den Planern keine Abwägungsfehler unterlaufen, urteilten die Bundesrichter (Az.: BVerwG 9 A 7.19 u. a.). Die Gegner des deutsch-dänischen Milliardenprojekts zeigen sich bitter enttäuscht, bei den Tunnelbefürwortern hingegen knallen die Sektkorken.

Sowohl Einwänden aus ökologischen Gründen wie der Schutz der Schweinswale als auch Kritik wegen Wettbewerbsgründen aus Sicht der Fährlinien-Reederei Scandlines hat der 9. Senat des BVerwG unter Vorsitz von Wolfgang Bier nicht stattgegeben. Auch die Bauvariante eines 18 Kilometer langen Absenk- statt eines Bohrtunnels sei nach Auffassung der Verwaltungsrichter juristisch nicht angreifbar.

Vor allem sahen die Richter den Planfeststellungsbeschluss als in Gänze nicht zu beanstanden. Das gelte auch, wenn neuere Erkenntnisse, etwa die von der Universität Kiel entdeckten schützenswerten Riffe unmittelbar an der geplanten Tunneltrasse in der Meerenge, erst nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses aufgetaucht seien. Dies könne dem dänischen Bauvorhabenträger Femern A/S, der für die Unterlagen gegenüber der zuständigen Planungsbehörde im schleswig-holsteinischen Verkehrsministerium verantwortlich war, nicht vorgeworfen werden. Zudem habe der Projektträger im Zuge der nun zu realisierenden Vollendung die Behörde in Kiel bereits ein nachbesserndes Planergänzungsverfahren zugesagt, so die Bundesrichter. Die Planer müssen an diesem Punkt also nachbessern. In einem ergänzenden Verfahren muss nun geklärt werden, wie das Problem nachträglich gelöst werden kann.

Mit der Entscheidung in Leipzig hat sich der Optimismus, den Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) während der mehrtägigen mündlichen Verhandlung vor dem BVerwG im Oktober gezeigt hatte, letztlich als zutreffend erwiesen. Er zeigte sich ebenso erfreut über das grüne Licht für den Tunnel auf deutscher Seite, wo es im Verlauf des Planverfahrens über 12 600 Einwendungen gegeben hatte, wie der DGB Nord. Für die Gewerkschaft sagte ihr Vorsitzender Uwe Polkaehn: »Die Baustelle muss zu einem Leuchtturm der guten Arbeit werden!«

»Endlich Planungssicherheit« lauteten unisono die Reaktionen von SPD und Südschleswigschem Wählerverband im Kieler Landtag. Die CDU verweist voller Vorfreude auf die mit dem Tunnel verkürzte Fahrzeit zwischen Kopenhagen und Hamburg.

Der schleswig-holsteinische Landesvorsitzende der Grünen Steffen Regis machte aus seiner Enttäuschung keinen Hehl und klassifizierte das nun kommende Projekt als ein Milliardengrab genau wie Stuttgart 21 oder den Flughafen Berlin.

»Das ist ein trauriger Tag für unsere Ostsee«, kommentierte Cornelia Möhring, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag das Urteil.

»Ein völlig aus der Zeit gefallenes Großprojekt«, ergänzte ihre Fraktionskollegin Sabine Leidig. »Die ökologischen Folgen und die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner sind in Anbetracht des geringen Nutzens viel zu groß.« Das gelte vor allem für die geplante mehrspurige Autobahn, die in einem Straßentunnel unter der Ostsee laufen soll. Die Gegner des europäischen Großprojekts hatten von Anfang an moniert, dass die Verkehrsnutzungsprognosen für den kombinierten Straßen- und Schienentunnel längst hinfällig seien - ein Argument, dass die Richter nicht gelten lassen wollten.

Seitens des Naturschutzbundes ist von einem »schwarzen Tag für Schweinswal und Meeresumwelt« die Rede. »Wir sind erst mal enttäuscht, dass das Gericht unseren Sorgen um den Schutz von Ostsee, von Schweinswalen und von Meeresenten nicht gefolgt ist«, sagte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Trotzdem hält sich der Umweltverband zugute, dass durch seine Interventionen in der Planung noch größere Öko-Frevel verhindert werden konnten.

Zufriedenheit herrscht dagegen im Transportministerium von Dänemark. Dort besteht bereits seit 2015 Baurecht. Anfang 2021 will man auf dänischer Seite bereits die Tunneleinfahrt freilegen. Die Arbeiten für den notwendigen Bauhafen bei Rødby sind bereits angelaufen. Grundlage für das Bauvorhaben ist ein 2008 geschlossener Staatsvertrag zwischen beiden Ländern. Dänemark plant, baut und betreibt den Tunnel mit einem anvisierten Kostenvolumen von 7,1 Milliarden Euro. Über Mautgebühren will der skandinavische Nachbar den Tunnel refinanzieren.

Auf deutscher Seite ist die Straßen- und Schienenanbindung bis zum Tunnel für mindestens 3,5 Milliarden Euro, die sogenannte Hinterlandanbindung, zu finanzieren, für die eine gesonderte Planfeststellung erfolgt. Vor dem Europäischen Gerichtshof sind unterdessen noch Klagen zum Tunnelprojekt anhängig. Dabei geht es aber um die Staatsgarantien Dänemarks.

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