Weg frei für CBD-Produkte

Bahnbrechendes Urteil des europäischen Gerichtshofs für den Handel mit Hanfextrakten

Der Handel mit Cannabidiolhaltigen Produkten boomt. CBD ist ein Bestandteil der Hanfpflanze, dem wahre Wunderwirkungen zugesprochen werden: Es soll entkrampfen, Entzündungen hemmen, gegen Übelkeit helfen und vieles mehr. Seit einigen Jahren sind allerlei Produkte auf dem Markt, die CBD enthalten, von Salben über Kaugummis bis zu Liquids für E-Zigaretten. Die Branche boomt. Um eben solche Liquids für E-Zigaretten und Vaporizer ging es in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), in dem am Donnerstag eine Entscheidung getroffen wurde.

Zwei Händler aus Marseille hatten geklagt, nachdem sie vor mehreren französischen Gerichten verurteilt worden waren. In Frankreich dürfen nach der geltenden Gesetzeslage nur Fasern und Samen der Hanfpflanze verarbeitet werden. Das CBD-Öl für die Liquidpatronen bestand aber auch aus weiteren Bestandteilen der Pflanze, wie etwa den Blüten. Die französischen Händler importierten das CBD-Öl aus Tschechien, wo seine Herstellung legal ist. Vor dem EuGH ging es nun also darum, ob der Import und die Vermarktung eines in einem EU-Land legalen Produkts in ein anderes EU-Land, in dem dieses Produkt illegal ist, rechtswidrig ist. Das Gericht entschied zugunsten der Cannabishändler aus Marseille.

In einer Mitteilung zu seiner Entscheidung führt das höchste Gericht der EU aus, dass CBD nicht als Suchtstoff gewertet werden könne. Das Europarecht zur Definition von Drogen und Suchtstoffen beruhe insbesondere auf zwei Übereinkommen der Vereinten Nationen, in denen werde CBD nicht aufgeführt. Bei CBD seien außerdem, anders als bei THC, keine »psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit« nachzuweisen. Auch hätten die französischen Gerichte sich über tatsächliche Gefahren des Wirkstoffs informieren müssen.

Urteile die auf »rein hypothetischen Erwägungen« beruhten, sieht das Gericht als nicht akzeptabel an. Ein Vermarktungsverbot könne nur verhängt werden, wenn »diese Gefahr als hinreichend nachgewiesen anzusehen ist.« Die sieht das EuGH bei CBD als nicht gegeben an.

In der Cannabisbranche herrscht Freude über die Entscheidung des Luxemburger Gerichts. Der Geschäftsführer des Branchenverbands Cannabiswirtschaft, Jürgen Neumeyer, erklärte: »Mit dem Urteil des EuGH wird ein geregelter CBD-Markt in Deutschland und Europa greifbarer.« Von Daniel Kruse, dem Präsidenten der European Industrial Hemp Association hieß es: »Dieses Urteil ist der Anfang vom Ende der willkürlichen Stigmatisierung von CBD. An der Begründung des Gerichts werden sich zukünftig sowohl europäische als auch nationale Gerichte, Politiker*innen und Behörden orientieren müssen.«

Die Freude über das Gerichtsurteil ist in der Cannabis-Wirtschaft auch deshalb so groß, weil es im Sommer völlig gegensätzliche Zeichen aus der EU-Kommission gab. CBD-Produkte sollten demnach nicht als neuartige Lebensmittel nach der »Novel-Food« Verordnung der EU zugelassen werden. Die Kommission war der Auffassung, dass Produkte, die aus der Hanfblüte hergestellt werden, als Betäubungsmittel eingestuft werden müssten. Würde sie sich mit dieser Auffassung durchsetzen, wäre das vermutlich das Ende der CBD-Branche.

Der EuGH folgt mit seiner Entscheidung der Auffassung der Weltgesundheitsorganisation, die Cannabidiol nicht als Betäubungsmittel einstuft. »Damit sollte die sogenannte vorläufige Einschätzung der EU-Kommission, CBD als Betäubungsmittel zu betrachten, obsolet sein«, sagte Jürgen Neumeyer vom Branchenverband Cannabiswirtschaft. Aus seiner Sicht ist die Bundesregierung nun ebenfalls aufgefordert, sich bei der im Dezember anstehenden Neubewertung von Cannabis und Cannabinoiden auf internationaler Ebene »in diesem Sinne einzusetzen und dem Vorschlägen der WHO zu folgen«.

Von CBD-Produzenten und Händlern gibt es schon länger die Forderung an die Bundesregierung, die derzeit unklare Rechtslage einheitlich zu regeln. Händler berichten immer wieder von polizeilichen Durchsuchungen und anschließenden Strafverfahren in ihren Geschäften und Lagerräumen. Die Branche spricht sich für klare Regelungen für die Abgabe von medizinischen und nicht-medizinischen Cannabidiol-Produkten aus.

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken von Socken mit Haltung und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.