Knöpfchen drücken

»Gott« in der ARD: Eine weitere Übung von Ferdinand von Schirach, kontroverse Themen unterkomplex zu behandeln

  • Jakob Hayner
  • Lesedauer: 4 Min.

Er hat es schon wieder getan. Ferdinand von Schirach, schriftstellernder Strafverteidiger, hat der Welt ein weiteres Theaterstück, nun ja, geschenkt. Und die ARD überführte es sogleich ins Fernsehformat. Sogar zum Mitmachen, denn immer, wenn man Knöpfchen drücken darf oder sonst zwar nichts beizutragen hat, aber trotzdem darf, ist es bekanntlich besonders kritisch. Das hört man im Kulturbetrieb seit Jahren, trotz früherer Reichsparteitage und Thingspiele, die als Avantgarde des immersiven Kunsterlebens nicht unerwähnt bleiben sollten.

Schirach und die ARD, gab’s das nicht schon einmal? Keine fünf Jahre ist es her, dass die gegen Vernunft und Geschmack verbrochene Schirach-Verfilmung »Terror« für Einschaltquoten sorgte, bei denen man sich aus Sicht der Verantwortlichen um Inhalt nicht mehr scheren musste. Bis zur Unkenntlichkeit wurden bei der Frage des Abschuss eines von Terroristen entführten Flugzeuges die Grenzen von Moral und Recht verwischt und zugleich derart abstrakt zur Abstimmung gestellt, dass sich prompt über 85 Prozent der Zuschauer aus ihrem sogenannten gesunden Empfinden fürs Recht heraus auf eben jenes einen Scheiß gaben und für Freispruch von aller Schuld plädierten. Die Sehnsucht nach einer Art Volksgerichtshof, sie lebt. Dass sie von einem befeuert wird, der immerhin aus einer historisch vorbelasteten Familie stammt oder wie man das sonst nett ausdrücken soll, dass die Vorfahren Naziverbrecher waren, ist zumindest irritierend.

»Gott« lautet der Titel der neuesten Übung in der Disziplin, kontroverse Themen möglichst unterkomplex zu behandeln. Läuft heute Abend in der ARD. Dieses Mal geht es um Sterbehilfe. Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht im Februar entschieden, dass die Strafverfolgung von Hilfeleistung bei Sterbewilligen, wie sie im Paragraf 217 des Strafgesetzbuches in Abgrenzung zu Paragraf 216 zur Tötung auf Verlangen gefasst war, verfassungswidrig ist. Kurz: Dass man sich bei der Unterstützung einer straffreien Handlung, nämlich Suizid, strafbar macht, ist damit hinfällig. Daraufhin wurde der kurzzeitige Untergang des Abendlandes ausgerufen. Die perfide Rede vom »Dammbruch« darf entsprechend auch in der Verfilmung nicht fehlen. »Aber was hat das für Konsequenzen«, es folgt eine überdramatisch platzierte Kunstpause, »wenn jeder seinen freien Willen ausleben darf?« Ja, wo kämen wir denn da hin?

Der Gegenspieler der Mahnerin bei der fingierten Sitzung des Ethikrates ist ein von Lars Eidinger gespielter eloquenter Besserwisseranwalt mit modischem Tablet. Dessen Mandant, ein Endsiebziger, der mit sonorer Reibeisenstimme von der Sinnlosigkeit des Lebens nach dem Tod seiner Frau berichtet, will sterben. Nun ist er auch noch mit Eidinger gestraft. Der muss sowohl einer Ärztin, einem Ärztefunktionär und einem Bischof klarmachen, dass sie sich mit ihren kleingeistigen Moralvorstellungen nicht dem Gesetz entgegen stellen sollen. Zum Glück hat er es nicht schwer, denn von Schirach verzichtet in seinem Drehbuch geschickt darauf, die Leute mit ernsthaften Argumenten auszustatten. Stattdessen bekommen sie eine Sprache, die auf Feinheiten, die man immerhin hätte erwarten können, wenn schon so wenig transportiert wird, völligen Verzicht leistet. Die Verfilmung dieses Theaterstücks ist in jeder Hinsicht anspruchslos, auffälligstes Stilmittel ist aufdringliches In-die-Kamera-Geglotze.

Die Niedertracht des Films wie der Vorlage ist, den tatsächlichen Konflikt hinter einem für das Ganze stehenden Einzelfall verschwinden zu lassen. Gegen die Liberalisierung im Recht spricht wirklich nichts. Gegen die Gesellschaft, in der sie stattfindet, eine Menge. Die Alten hievt man heuchlerisch in der Pandemie noch mal in die Medien, nachdem man sie aus dem sozialen Leben gedrängt und weggesperrt hat. Weil sich deren Angehörige vor lauter Überstunden in der kapitalistischen Mühle weder um sie kümmern noch eine angemessene Betreuung bezahlen können. Dass auch die Kranken und Eingeschränkten in dieser Gesellschaft real schon längst als störende Überflüssige behandelt werden, was die reaktionären Gegner nun der Rechtslage andichten, ist der eigentliche Skandal, der freilich in dieser Sendung nicht einmal Erwähnung findet. Über Selbstbestimmung vor dem Tod müsste man auch sprechen, wenn man über die beim Sterben debattiert.

»Gott«, diesen Montag um 20.15 Uhr, ARD

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