Länder wollen Preisbremse für Äcker

Agrarstrukturgesetz in Sachsen-Anhalt vorgelegt / Brandenburg erarbeitet zunächst ein Leitbild

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: 3 Min.

Nach jahrelanger Verzögerung hat die Koalition in Sachsen-Anhalt den Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, das den rasanten Anstieg der Preise für Ackerland begrenzen und den Einstieg von agrarfremden Investoren in den Bodenmarkt besser regulieren soll. Das Agrarstrukturgesetz ermögliche einen »großen Schritt zu einer modernen Ackerstruktur«, sagte die grüne Agrarministerin Claudia Dalbert. In dem Bundesland haben sich die Bodenpreise binnen zwölf Jahren verdreifacht. Das Regierungsbündnis aus CDU, SPD und Grünen hatte sich im Koalitionsvertrag 2016 vorgenommen, ein Gesetz zuerarbeiten, das »insbesondere« die Preise dämpfen soll. Nun hofft man, das Regelwerk im März 2021 beschließen zu können, drei Monate vor der nächsten Landtagswahl. Ein früherer Vorstoß des damals CDU-geführten Ministeriums war vor der Wahl 2016 gescheitert.

Das Gesetz sieht unter anderem eine Regulierung von sogenannten Share Deals vor. Dabei erwerben Investoren Anteile an Agrarunternehmen wie Genossenschaften und gelangen so auch zu Grundbesitz. Künftig soll das Landesverwaltungsamt derlei Transaktionen zustimmen müssen, wenn ein »bestimmender Einfluss« auf das Unternehmen erlangt wird. Die Materie ist juristisch höchst diffizil. Über den Bundesrat versucht Sachsen-Anhalt zudem, die derzeitige steuerliche Bevorzugung von solchen Deals zu beenden. Werden dabei weniger als 95 Prozent eines Agrarbetriebs erworben, wird keine Grunderwerbssteuer fällig - anders als bei anderen Bodengeschäften. Erwirbt ein Bauer zum Beispiel Flächen, die zuvor in den Besitz der Bodengesellschaft des Landes übergegangen waren, wird die Steuer sogar zweimal fällig.

Darüber hinaus sieht das Gesetz in Sachsen-Anhalt Interventionsmöglichkeiten vor, wenn Äcker zu besonders hohen oder niedrigen Preisen verkauft werden. Zudem soll die Landgesellschaft des Landes erweiterte Vorkaufsrechte erhalten. Schließlich soll ein Bodenfonds eingerichtet werden, der jungen Landwirten bei der Betriebsgründung helfen könnte. Generell soll der Bodenmarkt transparenter werden.

Verbände wie die »Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft« (AbL) begrüßen den Entwurf. Man stimme »ausdrücklich« Regelungen zu, die regionale Konzentrationen auf dem Bodenmarkt begrenzen sollen, heißt es in einer Stellungnahme. Allerdings müssten diese von den Verwaltungen auch konsequent umgesetzt werden. Dazu müssten »harte Kriterien« ergänzt werden.

Auch die Linke begrüßt das Gesetz grundsätzlich: »Das geht in die richtige Richtung«, sagte die Abgeordnete Kerstin Eisenreich. Sie hält jedoch die Preisbremse für zu schwach. Laut Gesetz kann die Zustimmung zu Bodenverkäufen versagt werden, wenn der Preis 20 Prozent über dem marktüblichen Wert liegt. Die Linke will bei zehn Prozent über Marktwert intervenieren. Eisenreich kritisiert zudem, dass neue Wirtschaftsformen wie die solidarische Landwirtschaft nicht erwähnt und daher bei Kauf oder Pacht benachteiligt würden. Ob so tatsächlich das Ziel einer breiteren Streuung des Eigentums im Agrarbereich erreicht werde, sei fraglich.

Auch andere ostdeutsche Länder wollen den Bodenmarkt besser regeln. In Brandenburg hat das Agrarministerium jetzt ein entsprechendes Leitbild vorgelegt. Es bildet die Grundlage für ein im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und Grünen fixiertes Agrarstrukturgesetz. In dem Land sind die Bodenpreise seit 2007 sogar um 400 Prozent, die Pachtpreise um 200 Prozent gestiegen. Minister Axel Vogel (Grüne) sieht eine »existenzielle Gefährdung« bestehender Agrarbetriebe, weil immer mehr Flächen zum Zweck der spekulativen Vermögensanlage erworben werden. Auch in Brandenburg stehen die Share Deals im Fokus der politischen Aufmerksamkeit. Vogel erklärte, er wolle zwar »keine Handelsverbote«. Zugleich gehe es aber darum, »Flächenkonzentration« zu vermeiden. Der Landesbauernverband reagierte indes mit harscher Kritik. Aus dem Entwurf des Leitbilds, sagte sein Präsident Henrik Wendorff, spreche eine »Missbilligung gewachsener ostdeutscher Strukturen«.

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