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- Erneuerbare-Energien-Gesetz
Absturz nach 20 Jahren?
HEISSE ZEITEN - die Klimakolumne
Nach 20 Jahren endet zum Jahresende für die ersten Windräder und Photovoltaik-Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, die Vergütung für die Stromeinspeisung. Bei der Windenergie betrifft dies im nächsten Jahr Anlagen mit einer Gesamtleistung bis zu 4000 Megawatt. Bis Ende 2025 entfällt die Förderung für rund 16 Gigawatt Leistung. Dies entspricht mehr als einem Viertel der in Deutschland installierten Leistung aus Windenergieanlagen.
Wegen der Coronakrise sind die Börsenstrompreise zeitweise auf etwa 2 Cent pro Kilowattstunde gesunken, im Durchschnitt lag der Preis im vergangenen Jahr bei 3,4 Cent pro Kilowattstunde. Die Betriebskosten der älteren Anlagen liegen aber zwischen 3,5 und 5 Cent je Kilowattstunde. Daher droht eine Stilllegung der Anlagen, obwohl sie noch fünf bis zehn Jahre laufen würden.
In den nächsten Jahren könnten Windenergie-Anlagen daher schneller abgebaut als neu gebaut werden. Die beste Option wäre das Repowering der älteren Anlagen - das bedeutet den Ersatz durch moderne, größere und effizientere Windräder am selben Ort. Aber aktuell würde ein großer Teil der Altanlagen keine Genehmigung für solch ein Upgrade bekommen, weil sie zu nah an Siedlungen stehen. Die vorgeschriebenen Abstände steigen mit der Anlagenhöhe, selbst wenn die modernen Anlagen leiser sind und die Anwohner deswegen weniger stören würden. Daher müssen die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen für das Repowering dringend verbessert werden. Es wäre fatal, wenn angesichts der Flächenknappheit für die Windenergie nun ein großer Teil der seit 20 Jahren genutzten und meist akzeptierten Standorte verloren ginge. Neben einem runden Tisch gab es dazu bisher keine konkreten Vorschläge der Bundesregierung, auch wenn das Problem schon lange bekannt ist.
Bei den Photovoltaik-Anlagen endet im nächsten Jahr für knapp 10 000 Anlagen die Förderung, bis 2030 für ungefähr 630 000 Anlagen. Eigentlich haben die Solarmodule eine Lebensdauer von mehr als 30 Jahren, sie könnten also weiterhin genutzt werden. Dabei können die Eigentümer den Strom selbst nutzen oder ins Stromnetz einspeisen. Aber auch für die Solaranlagen ist der aktuelle Strompreis zu niedrig, um die notwendigen Investitionen für den Weiterbetrieb der Anlage auszugleichen. Anlagenbetreiber sollen die EEG-Umlage für den Solarstrom zahlen, den sie selbst nutzen. Gleichzeitig werden sie verpflichtet, teure smarte Messsysteme zu installieren. Beides macht den Weiterbetrieb der Anlagen unwirtschaftlich. Bei einer Restlaufzeit von zehn Jahren würden sich für die Besitzer von kleinen Anlagen Verluste zwischen 1000 und 5500 Euro ergeben.
Würde man die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage streichen und die Zählerkosten auf 20 Euro beschränken, wäre ein wirtschaftlicher Betrieb der alten Photovoltaik-Anlagen weiterhin möglich. Während Großverbraucher von der EEG-Umlage ausgenommen werden, ist eine Ausnahme für die Eigennutzung bei kleinen Anlagen nicht im neuen EEG vorgesehen, obwohl laut den Erneuerbare-Richtlinien der Europäischen Union kleine Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung von solchen Abgaben ausgenommen werden sollen.
Eine Stilllegung dieser älteren Wind- und Solaranlagen ist aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen unsinnig. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz gute Vorschläge für die Altanlagen gemacht, die postwendend von der Bundesregierung abgelehnt wurden. Diese Haltung der Regierung verschärft die Klimakrise und gefährdet die Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren. Wir brauchen keine weiteren Lippenbekenntnisse des Wirtschaftsministers zum Klimaschutz, sondern Gesetzentwürfe und Planungsvorgaben, welche die Klimaziele endlich umsetzen. Angesichts von mehr als vier Milliarden Euro, die die Kohlekraftwerksbetreiber für die Stilllegung unwirtschaftlicher Kohlekraftwerke bekommen, ist es absurd, dass bisher keine finanziellen Anschlussregelungen gefunden wurde, die die akuten Probleme der Altanlagen löst.
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