Wenig Hoffnung auf Gerechtigkeit
Urteilsverkündung zu Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag am 14. Januar
Karlsruhe. Seit zwei Jahrzehnten warten die Opfer des Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlags darauf, dass der Attentäter zur Verantwortung gezogen wird - aber ein lange Verdächtiger wurde 2018 freigesprochen, und dabei könnte es möglicherweise bleiben. Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe plädierte am Donnerstag keine Seite dafür, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf aufzuheben. Die obersten deutschen Strafrichter wollen sich nun Zeit für Beratungen nehmen und ihr Urteil am 14. Januar verkünden.
Am 27. Juli 2000 war an einer Fußgängerbrücke am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn eine Rohrbombe explodiert, als sich dort eine Gruppe teils jüdischer Sprachschüler aus Russland, der Ukraine und Aserbaidschan aufhielt. Zehn von ihnen wurden teils lebensgefährlich verletzt, eine schwangere Frau verlor durch einen Splitter ihr Kind.
Der heute 54 Jahre alte Angeklagte, ein Rechtsradikaler, der direkt gegenüber der Sprachschule einen Militaria-Laden hatte, geriet damals schnell in Verdacht. Aber 2002 musste die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Erst Jahre später, als ein früherer Mithäftling behauptete, der Mann habe ihm die Tat gestanden, nahmen die Ermittlungen wieder Fahrt auf. Das Problem: In dem Indizienprozess gab es keine eindeutigen Spuren oder Beweise, und Zeugen konnten sich nach der langen Zeit kaum erinnern oder verwickelten sich in Widersprüche. Das war den Landgerichts-Richtern zu wenig.
Die Opferanwälte, die im Düsseldorfer Prozess als Nebenkläger aufgetreten waren, verzichteten darauf, eigene Anträge zu stellen, hoffen aber auf einen neuen Prozess. Einer, Juri Rogner, sagte, er warte immer noch auf Gerechtigkeit. »Die Nebenklage geht davon aus, dass der richtige Täter auf der Anklagebank gesessen hat.« Wenn nicht, müsse weiter gesucht werden. »So etwas darf nicht einfach in Vergessenheit geraten.«dpa/nd
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