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Bundespolizei erhält neue Befugnisse

Opposition kritisiert massive Eingriffe in die Grundrechte

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Die Große Koalition hat sich nach langem Streit auf die Grundzüge eines neuen Gesetzes verständigt, das der Bundespolizei mehr Befugnisse einräumen soll. Dazu soll auch die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zählen, also das Mitlesen von Nachrichten in verschlüsselten Chatdiensten. Dies geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das der AFP am Montag in Berlin vorlag. Weiterhin nicht erlaubt sein wird der Bundespolizei die Online-Durchsuchung. Auch die elektronische Gesichtserkennung ist in den Eckpunkten nicht vorgesehen.

Mit dem neuen Gesetz will die Koalition der Bundespolizei ermöglichen, mit modernen technischen Fahndungsmethoden auf neue Gefahren reagieren zu können. Ursprünglich hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bereits im Frühjahr eine Novelle des Bundespolizeigesetzes ins Kabinett bringen wollen - allerdings stieß sein Entwurf auf Widerstand beim Koalitionspartner SPD.

Im ersten Entwurf war auch eine großflächige, automatisierte Gesichtserkennung auf Flughäfen und Bahnhöfen vorgesehen, die allerdings vom SPD-geführten Justizministerium abgelehnt wurde. Später gab es Berichten zufolge auch um die Quellen-TKÜ Streit. Der Kompromissentwurf der Koalition sieht nun vor, die Befugnisse zur Quellen-TKÜ auf die Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität zu begrenzen.

Dem Koalitionspapier zufolge soll die Bundespolizei künftig die Strafverfolgung bei »unerlaubtem Aufenthalt« in Deutschland auch selbst übernehmen können. Damit solle die Konsequenz aus Versäumnissen im Fall des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri gezogen werden, heißt es in dem Papier.

In die gleiche Richtung zielen auch einige andere Erweiterungen. Die Bundespolizei soll etwa selbst Platzverweise erteilen oder Blutproben entnehmen lassen können. Bisher mussten dazu die Landespolizeien herangezogen werden. Neu ist die Zuständigkeit bei Delikten mit Drohnen oder Laserpointern. Zudem soll es der Bundespolizei erlaubt werden, Handys und Mobilfunkkarten zu lokalisieren.

Scharfe Kritik an dem Vorhaben kam von der Opposition. »Nun ist die SPD also doch eingeknickt und macht mit bei der Novellierung des Bundespolizeigesetzes, die zu weiteren überlappenden Zuständigkeiten mit dem Bundeskriminalamt und infolgedessen zu einem Kompetenz-Wirrwarr bei den Sicherheitsbehörden des Bundes führen wird«, so die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic.

Martina Renner von der Linken erklärte gegenüber »nd«: »Ich kann die Notwendigkeit für eine Quellen-TKÜ in der Arbeit der Bundespolizei schlicht nicht erkennen. Wohl aber sehe ich den damit verbundenen Eingriff in Grundrechte und die problematische Verlagerung von solchen schweren Maßnahmen in den Bereich der Gefahrenabwehr.«

Auf Benjamin Strasser (FDP) wirkten die Pläne, »als hätten die Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden noch vor Weihnachten einen Wunschzettel abgeben können«. Dass die GroKo nun einen Haufen an neuen Überwachungsbefugnissen unter den Baum lege, sei ein fataler Fehler, teilte er dem »nd« mit. AFP/nd

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