Allein auf dem Bürgersteig

Bedrohte Kommunalpolitiker müssen auf den von der Bundespopolitik versprochenen besseren Schutz weiter warten

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: 9 Min.

Der Schock kam noch nicht nach der Morddrohung. Er setzte erst später ein: mit einem Brief, den Annalena Schmidt von der Staatsanwaltschaft erhielt. Darin teilte ihr diese die Einstellung der Ermittlungen mit. Schmidt war einige Zeit zuvor an einem Abend in der Kneipe für eine Zigarette vor die Tür gegangen, als ihr Telefon klingelte. Normalerweise, sagt die junge Frau, die 2019 für die Grünen in den Stadtrat Bautzen gewählt wurde, »gehe ich nicht ran, wenn die Nummer unterdrückt ist«. Diesmal nahm sie ab – und bekam zu hören, man werde sie vergiften.

Es war eine von vielen Drohungen, die die Historikerin erhielt, seit sie für einen Job am Sorbischen Institut nach Bautzen gezogen war. Dort hatte sie im Januar 2017 eine Lesung zum Gedenken an die Shoa organisiert und sich danach gegen rechte Umtriebe engagiert. Per Mail, am Telefon oder in sozialen Netzen drohte man ihr »die ekelhaftesten Dinge« an: Mord, Vergewaltigung, ein Säureattentat. Ihr Umgang damit? »Ich schob es von mir weg.« Bis zu jenem Brief des Staatsanwalts, in dem sie las, der Anruf sei von einer Telefonzelle in Bautzen erfolgt, in direkter Nachbarschaft. Nur Tage zuvor war in Kassel der Regierungspräsident Walter Lübcke ermordet worden; von einem Neonazi. Damals, sagt Schmidt, »wurde klar: Nazis sind bereit zu töten; sogar einen CDU-Mann«. Sie wusste: Auch sie selbst ist nicht sicher.

Es gab Zeiten, da schien ein kommunales Mandat zu schützen. Jens Kretzschmar wurde 1999 in den Stadtrat im sächsischen Wurzen gewählt: ein Punk, der sich gegen Nazis engagierte und daher die Neunziger als »permanenten Ausnahmezustand« erlebt hatte. In Kneipen wurden er und seine Freunde verprügelt; in ihren Wohnungen wurden sie überfallen; bei Fahrten zu Konzerten lauerte man ihnen auf. »Man musste gut im Wegrennen sein«, sagt Kretzschmar. Dann geriet er erstmals als gewählter Kommunalpolitiker in eine Konfrontation mit Nazis und vernahm von dort die Warnung: »Den nicht. Sonst steht es morgen in der Zeitung.« Das habe ihm Hoffnung gegeben, sagt er: »Es schien, als gelte man nun auch endlich als Bürger der Stadt.«

Die Zeiten sind vorbei. Im Januar 2018 hörte Kretzschmar verdächtige Geräusche, als er mit seinem Auto fuhr. Der Linke-Politiker, der mittlerweile Kreisvorsitzender der Partei in Westsachsen ist, hatte Ähnliches bereits erlebt, als sich nach einem Radwechsel eine Radmutter gelockert hatte. Nun aber waren am linken Vorderrad gleich vier Muttern gelöst, »alle gleich weit«. Kurz zuvor war Bauschaum in den Auspuff gesprüht worden. Hätte ihn ein Nachbar nicht gewarnt, wäre das schlecht für das Auto ausgegangen. Nun ging es um mehr: »Mir wurde klar, da versucht einer, mich um die Ecke zu bringen.«

So wie Schmidt und Kretzschmar geht es vielen in Kommunen Engagierten: Bürgermeistern, Stadt- und Gemeinderäten, anderweitig ehrenamtlich Tätigen. Sie sehen sich zunehmend Feindseligkeiten ausgesetzt, Beschimpfungen und Beleidigungen, offenen Drohungen, körperlichen Angriffen. Im Jahr 2019 registrierte das Bundeskriminalamt 1241 politisch motivierte Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger, ergab eine Anfrage der FDP im Bundestag. Laut Umfrage der Zeitschrift »Kommunal« haben 40 Prozent aller Rathäuser Erfahrungen mit Drohungen, Beschimpfungen oder Stalking.

Kommunalpolitiker waren noch nie auf Rosen gebettet. Sie stehen in der ersten Reihe, wenn eine Kita eröffnet oder das schnelle Internet freigeschaltet wird, aber auch, wenn es Streit um Windräder oder die Unterbringung von Flüchtlingen gibt. Vor allem die Verrohung des politischen Klimas, die mit der Flüchtlingskrise 2015 einsetzte, führte dazu, dass sachlicher Widerspruch und derbe Worte am Stammtisch zu offener Feindseligkeit wurden. AfD, Pegida & Co. schüren gezielt Hass gegen Lokalpolitiker als Vertreter des »Systems«. »Ein rauer Ton ist eingekehrt«, sagte Burkhard Jung, Leipziger Oberbürgermeister und Präsident des Deutschen Städtetags. Es bleibt oft nicht dabei. »Wir wissen: Am Anfang ist das Wort«, sagte der SPD-Politiker, »und die Tat ist oftmals nicht weit davon entfernt.«

Hass gehört inzwischen für viele politisch Engagierte im Land zum täglichen Geschäft: für Bundestags- und Landtagsabgeordnete, Minister, die Kanzlerin. Es gibt allerdings einen großen Unterschied zu Kommunalpolitikern, sagt Frank-Walter Steinmeier, der Bundespräsident. Letztere haben »keine gepanzerten Fahrzeuge und keinen Personenschutz«; sie könnten sich nicht auf eine professionelle PR-Abteilung verlassen, wenn ein Hasssturm in sozialen Netzwerken aufzieht. Der Bundespräsident, der 2018 erstmals Betroffene zu einem Gespräch an seinem Amtssitz in Berlin einlud und 2019 ein Folgetreffen in Zwickau organisierte, warnte dort davor, Kommunalpolitiker zu »Fußabtretern der Frustrierten« werden zu lassen. Zur Begründung wies er auf besondere Verwundbarkeit hin: »Wenn es hart auf hart kommt, stehen sie allein auf dem Bürgersteig.«

Der Bundespräsident drängte bei der Veranstaltung darauf, Kommunalpolitiker besser gegen Bedrohungen zu schützen und nahm die Bundespolitik in die Pflicht. Es ging um Regelungen, die im Juni 2020 vom Bundestag tatsächlich beschlossen wurden – im Rahmen eines weiter gefassten Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Es sieht neben vielen Maßnahmen etwa zur Eindämmung von Hass im Internet auch Änderungen im Strafgesetzbuch vor. In Paragraf 188, der Verleumdungen von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unter Strafe stellt, wird hinzugefügt: »Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.«

Die Formulierung stelle klar, dass neben hauptamtlichen Bürgermeistern »auch ehrenamtlich tätige Personen, wie Mitglieder in Stadt- und Gemeinderäten, vom strafrechtlichen Schutz des Paragrafen 188 erfasst sind«, sagt Maximilian Kall, Sprecher des Bundesjustizministeriums. Vorgesehen sei zudem eine Änderung des Bundesmeldegesetzes. Sie soll die Eintragung von Auskunftssperren in Melderegistern erleichtern. Die wird bisher nur »in absoluten Ausnahmefällen« gewährt, wenn jemand glaubhaft machen kann, dass eine entsprechende Auskunft »eine Gefahr für ihr Leben, ihre Gesundheit (...) und ähnliche schutzwürdige Interessen« nach sich ziehen könne, heißt es auf Sachsens Behördenportal. Für Kommunalpolitiker soll das erleichtert werden.

Kommunale Spitzenverbände waren von den geplanten Änderungen äußerst angetan. Der Deutsche Städtetag signalisierte in einer Stellungnahme zum Gesetz »vollumfängliche Unterstützung« für den Schritt; der Deutsche Städte- und Gemeindebund nannte die Erweiterung von Paragraf 188 »überfällig«. In einer Anhörung warnte der Verband, zunehmende Drohungen gegen Kommunalpolitiker führten dazu, dass unter diesen zunehmend »darüber nachgedacht wird, ob ein Amt oder Mandat weiter ausgeführt wird«. Das freilich wäre eine Besorgnis erregende Entwicklung für das demokratische System. Es sei, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu Jahresbeginn, »im gesamtstaatlichen Interesse, dass sich unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger weiterhin für kommunale Ämter und Ehrenämter zur Verfügung stellen«. Und Steinmeier betonte, Attacken auf Kommunalpolitiker seien »nicht ein Angriff auf einzelne Amtsträger, sondern auf das Wurzelwerk der Demokratie«.

Das Gesetz soll dieses Wurzelwerk schützen. Zwar betonten beide kommunalen Spitzenverbände, damit es die gewünschte Wirkung zeige, brauche es dann auch entsprechende personelle Kapazitäten bei Polizei und Justiz. Um wirksamen Schutz jenseits von Beleidigungen zu liefern, müssten etwa Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet werden. Doch an diesem Punkt ist die Politik noch gar nicht angelangt. Grund: Das Gesetz ist, obgleich bereits vor knapp einem halben Jahr beschlossen, bislang nicht in Kraft getreten; ein besserer Schutz für Kommunalpolitiker lässt auf sich warten. Auf der Bremse steht – Ironie der Geschichte – ausgerechnet der in dieser Angelegenheit stark engagierte Bundespräsident. Diesem liege das Gesetz »zur Prüfung der Ausfertigung vor«, sagt das Justizministerium. Die aber erfolgte bisher nicht – wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen Teile des Regelwerks.

Diese richten sich gegen Passagen, in denen es um den Umgang von Betreibern sozialer Netzwerke mit Hasskommentaren und um deren Kooperation mit dem Bundeskriminalamt geht. Offen ist, ob dieses etwa auch IP-Adressen erhalten darf. Regelungen, wie sie im aktuellen Gesetz enthalten sind, hatte das Bundesverfassungsgericht im Juli in einem Urteil zu drei anderen Gesetzen für verfassungswidrig erklärt. Dort müssen Änderungen erfolgen, die Steinmeier bei der Ausfertigung des Gesetzes gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität abwarten will. Aus dem Bundespräsidialamt wird die Hoffnung geäußert, das könne »zügig« erfolgen. Wann es tatsächlich den erhofften besseren Schutz für Kommunalpolitiker gibt, ist offen.

Einstweilen sind diese also weiterhin auf Hilfe vor Ort angewiesen – die auch mit besserer Flankierung durch den Bund entscheidend bleiben wird. Dafür, wie derlei »Erste Hilfe« geleistet wird, gebe es kein Patentrezept und »keine Checkliste«, sagt Michael Nattke vom Kulturbüro Sachsen, das unter anderem Kommunen im Umgang mit Demokratiefeindlichkeit berät. Einige Maßnahmen aber hätten sich bewährt. So gelte es, auch mit Hilfe von außen »Unterstützernetzwerke« für Bedrohte zu organisieren: Vertreter von Vereinen, Kirchen oder anderen lokal etablierten Gruppen, die diesen öffentlich beistehen. Das habe eine »Entlastungsfunktion« und verhindere, dass sich Betroffene allein gelassen fühlen. Nattke hält auch Kontakte mit anderen Menschen in ähnlicher Lage für sinnvoll; eine Art »Selbsthilfegruppe«, sagt er augenzwinkernd: »Das kann bestärken und bringt Ideen zum Umgang mit der Situation.« Einrichtungen wie die Opferberatung der RAA Sachsen bieten darüber hinaus auch psychosoziale Beratung. Auch juristische Schritte seien ein Weg.

Das kann Jens Kretzschmar in Wurzen bestätigen. Der Stadtrat wandte sich nach massiven Drohungen im Internet an die Landesgeschäftsstelle seiner Partei und strengte mit deren Unterstützung eine Klage gegen den namentlich bekannten Urheber an. Einen solchen Schritt hält er selbst für den Fall für sinnvoll, dass Juristen die Erfolgsaussichten als gering beurteilen. »Es setzt den Gegenüber unter Druck«, sagt Kretzschmar, und es vermittle das Gefühl, nicht ohnmächtig zu sein: »Man muss sich zur Wehr setzen.«

Annalena Schmidt empfand es als hilfreich, sich über die Bedrohungen, die sie auf der Straße in Bautzen und in sozialen Medien erlebte, mit anderen Betroffenen auszutauschen. »Mein Gefühl war: Wenn diese Menschen es schaffen, kann auch ich es schaffen«, sagt sie. Für sich selbst habe sie im Umgang mit Anfeindungen lange die Strategie verfolgt, »zu filtern, zu sortieren und zu ignorieren«. Bedrohungen habe sie von sich weggeschoben. Unterbewusst aber hinterließen diese doch Spuren – wie sie merkte, als sie kürzlich wegen einer neuen Arbeitsstelle aus Bautzen wegzog und auch ihr Mandat im Stadtrat abgab. »Ich bin wieder viel fröhlicher und kreativer«, sagt sie.

Der Schritt sorgt dennoch für gemischte Gefühle; schließlich hatten ihre politischen Gegner genau diesen Weggang von ihr gefordert. Dass sie nun – auch wenn es keine Flucht ist – tatsächlich wegzieht, deuten viele in Bautzen als Sieg ihrer Gegner. Hat Schmidt also verloren? Michael Nattke vom Kulturbüro Sachsen warnt vor solchen Kategorien. »Niemand bringt sich selbst in eine solche Situation«, sagt er: »Es geht darum, dass die betroffene Person wieder handlungsfähig wird.« Und nicht mehr Fußabtreter der Frustrierten ist.

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