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Angeklagt fürs Mitlaufen bei G 20-Protest

In Hamburg stehen erneut fünf junge Menschen vor Gericht. Sie sollen durch Demo-Teilnahme Gewalttaten »geistig« gebilligt haben.

  • Reinhard Schwarz, Hamburg
  • Lesedauer: 3 Min.

Vor dem Strafjustizgebäude haben sich bei Temperaturen um null Grad rund 70 Menschen versammelt. Auf Spruchbändern stehen Parolen wie »United we stand« oder »Staatstheater am Rondenbarg: Ein modernes Lügenmärchen«. Um die Vorkommnisse im Juli 2017 am Rondenbarg, einer Straße in einem Gewerbegebiet im Hamburger Nordwesten, wird es in den nächsten Monaten vor der Jugendkammer des Landgerichts der Hansestadt gehen. Der Prozess gegen fünf junge Menschen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da die Betroffenen zur »Tatzeit« noch nicht volljährig waren.

Weshalb stehen sie vor Gericht? Am Morgen des 7. Juli 2017 stieß eine Gruppe von Demonstrant*innen, die auf dem Weg in die Innenstadt war, auf einen Trupp Polizisten, die Berichten zufolge zur berüchtigten Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) »Blumberg« gehörten. Von hinten kam zudem eine Hundertschaft mit zwei Wasserwerfern, so dass die Demonstranten eingekesselt waren. Die Beamten der BFE stürmten nach Augenzeugenberichten sofort auf die Demonstrierenden los, was zu Panikreaktionen unter diesen führte.

Viele versuchten, über einen Zaun zu entkommen, der aber zusammenbrach. Etliche stürzten dabei in einen mehrere Meter tiefer liegenden Hof. 14 Personen mussten mit teilweise schweren Verletzungen, darunter offenen Brüchen und verletzten Halswirbeln, ins Krankenhaus. Die Beamten nahmen etwa 50 Teilnehmer*innen fest.

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Für die Anklage stellt sich das Szenario ganz anders dar. Nach ihrer Darstellung ging die Gewalt von den Demonstrant*innen aus. Demnach waren die drei jungen Frauen und zwei Männer »gemeinschaftlich mit anderen Aufmarschteilnehmern für die Gewalthandlungen gegenüber Personen und Sachen verantwortlich, die aus dem Aufmarsch heraus verübt wurden«. Ihnen wird schwerer Landfriedensbruch in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall, versuchte gefährliche Körperverletzung, Bildung bewaffneter Gruppen und Sachbeschädigung vorgeworfen.

Obwohl den Beschuldigten keine konkreten Taten nachgewiesen werden können, sieht die Staatsanwaltschaft sie als »Mittäter der Gewalttäter« an und unterstellt ihnen, »von der mitgeführten Bewaffnung mit Steinen und Pyrotechnik gewusst, deren Einsatz gegen Polizeibeamte und Sachen gebilligt und eigene Tatbeiträge durch das Mitmarschieren« geleistet zu haben.

Doch dieses Konstrukt sei juristisch umstritten, kritisierte Rechtsanwältin Fenna Busmann. Es gehe darum, »Menschen zu kriminalisieren«, die sich an einer Demonstration beteiligt haben. Ziel der Staatsanwaltschaft sei es, »die Reform des Landfriedensbruch-Paragrafen 125 aus dem Jahr 1970 wieder umzukehren und in eine Zeit zurückzukehren, als man noch von ›Zusammenrottung‹ sprach«. Deshalb greife die Staatsanwaltschaft auf die »Rechtsfigur der Mittäterschaft« zurück und wolle damit jeden bestrafen, der beim Aufzug dabei war. Da ein Anwalt erkrankt war, wurde am Donnerstag nur die Anklageschrift verlesen. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.

Am Samstag, dem 5.12., findet um 16 Uhr eine Solidemo statt; Beginn am Hauptbahnhof

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