Jetzt geht's runter mit den Wohnkosten
Neues vom Mietendeckel
Der bundesweit einmalige Mietendeckel soll den Anstieg der Wohnkosten in der Hauptstadt bremsen. Er gilt seit neun Monaten. Am 23. November 2020 zündete die Stufe zwei: Überhöhte Mieten werden nicht nur gedeckelt, sondern müssen gesenkt werden.
Was bedeutet Mietendeckel?
Seit 23. Februar 2020 sind die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen bis 2025 auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Sie dürfen erst ab 2022 wieder steigen, nach jetzigem Stand höchstens um 1,3 Prozent jährlich. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an Obergrenzen und zuletzt verlangte Miete halten.
Welche Mieten müssen nun gesenkt werden?
Überhöhte Bestandsmieten sind nunmehr gesetzlich verboten. Sie müssen also gesenkt werden. Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) geht davon aus, dass das etwa 340 000 Wohnungen betrifft. So ganz genau kann das aber im Moment keiner sagen.
Wann gilt eine Miete als überhöht?
Wenn sie mehr als 20 Prozent über den vom Land Berlin festgelegten Obergrenzen liegt. Diese bemessen sich anhand von Baujahr, Ausstattung und Lage der Wohnung.
Wie hoch sind die zulässigen Mieten?
Laut Tabelle des Senats bewegen sich die maximal erlaubten Nettokaltmieten je nach Alter und Ausstattung zwischen 3,92 Euro und 9,80 Euro je Quadratmeter. Zuschläge sind etwa im Fall einer Modernisierung möglich. Bei einer Senkung überhöhter Mieten in bestehenden Mietverhältnissen sind zudem von der Lage abhängige Ab- oder Zuschläge zu berücksichtigen. Hinzu kommt dann ein pauschaler Aufschlag von 20 Prozent.
Wie kann ein Mieter feststellen, ob die Miete überhöht ist?
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat dazu einen Rechner online gestellt, wo das leicht nachzuprüfen ist. Er ist unter mietendeckel.berlin.de/mietendeckelrechner zu finden (siehe nd-Ratgeber vom 11. November 2020).
Was muss ein Mieter tun, wenn die Miete überhöht ist?
Zunächst einmal schauen, ob der Wohnungseigentümer sie von sich aus reduziert hat. Denn dazu ist dieser gesetzlich unter Androhung von Bußgeld verpflichtet. Ist das nicht geschehen, bietet sich an, zuerst den Vermieter anzusprechen. Möglicherweise hat dieser die neue Regelung nicht im Blick gehabt oder die Mietsenkung vergessen. Hilft das nicht, sollten sich Mieter an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wenden. Dazu gibt es ab 23. November 2020 auf der Internetseite mietendeckel.berlin.de ein Kontaktformular. In der Behörde kümmern sich 65 extra eingestellte Beschäftigte um solche Anliegen und wenden sich dann an den Vermieter. Vor Gericht ziehen muss der Mieter nicht.
Was sollte man mit dem gesparten Geld tun?
Im konkreten Fall rät Senator Scheel, es sicherheitshalber erst einmal beiseite zu legen statt gleich für andere Zwecke auszugeben. Denn es gibt einen Rechtsstreit, ob der Mietendeckel als Ganzes überhaupt mit der Verfassung in Einklang steht. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Klagen von CDU- und FDP-Bundestagsabgeordneten sowie Vermietern voraussichtlich im zweiten Quartal 2021. Sollte der Mietendeckel kippen, könnten auf Mieter Nachzahlungen zukommen. Aber auch das ist unter Juristen umstritten. dpa/nd
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