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Angriff auf das Demonstrationsrecht
Prozess wegen Hamburger G20-Gipfel beginnen
Am Mittwoch wird es erneut eine Solidaritätskundgebung vor dem Hamburger Landgericht am Sievekingplatz 3 geben. Dort wird gegen fünf Aktivist*innen verhandelt, die während der Proteste gegen den G20-Gipfel im Juli 2017 in der Hansestadt festgenommen wurden. Dabei kam es am Rondenbarg, einer Straße in einem Gewerbegebiet im Hamburger Norden, zu den Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei, die nun vor Gericht verhandelt werden. Weil einige der Angeklagten damals noch minderjährig waren, findet der Prozess vor der Jugendkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Kundgebung vor dem Gericht soll den Angeklagten zeigen, dass sie nicht allein sind.
Auch am Samstag zeigten in der Hansestadt viele Menschen ihre Solidarität: Unter dem Motto »Gemeinschaftlicher Widerstand gegen die Repression« gingen rund 3000 Menschen auf die Straße. Sie kamen aus dem gesamten Bundesgebiet und teilweise sogar aus dem europäischen Ausland. Denn das Rondenbarg-Verfahren ist Auftakt für eine ganze Serie von Prozessen gegen G20-Gegner*innen. Die haben Bedeutung über Hamburg hinaus. Denn nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll die bloße Teilnahme an einer Demonstration, aus der heraus etwa Steine auf Beamte oder in die Scheiben von Läden geworfen werden, für eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs und Angriffen auf Vollstreckungsbeamte ausreichen. Eine eigene Tatbeteiligung soll für eine Verurteilung nicht mehr notwendig sein. Käme die Anklagebehörde damit durch, würde das Demonstrationsrecht per Gerichtsentscheidung massiv eingeschränkt, befürchten zivilgesellschaftliche Organisationen. Auch sie haben sich am Samstag an der Demonstration beteiligt.
Christoph Kleine von der Interventionistischen Linken, der zu den Organisator*innen der Demonstration gehörte, zeigte sich gegenüber »nd« sehr zufrieden mit der Beteiligung an der Demo und mit deren Verlauf. In allen Teilen der linken Bewegung herrsche der Konsens, dass gegen diese Repressionsversuche ein breites Bündnis notwendig ist. Auch sei allen Beteiligten klar geworden, dass man eine gemeinsame, kraftvolle Demonstration wolle. Genau das sei geschehen, betonte Kleine. Es sei gelungen, die Forderungen und Positionen der linken Szene an die Öffentlichkeit zu tragen. Dies, obwohl der Hamburger Verfassungsschutz die Demo im Vorfeld durch Warnung vor »linksextremen« Ausschreitung zu kriminalisieren versuchte.
Doch ist längst nicht entschieden, ob die Hamburger Anklagebehörde mit ihrem Vorstoß Erfolg haben wird. Schließlich ist die geplante Ausweitung des Straftatbestands des Landfriedensbruchs auch unter Jurist*innen hoch umstritten. Daher gibt es auch viel Engagement von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie der Stiftung Ethecon oder dem Komitee für Grundrechte zur Verteidigung des Demonstrationsrechts. So werden die Prozesse in Hamburg wegen des G20-Gipfels vor drei Jahren auch in den nächsten Monaten noch für viel Aufmerksamkeit sorgen.
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