- Wirtschaft und Umwelt
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Fast 50.000 Zwangsräumungen im vergangenen Jahr
Caren Lay: In der Pandemie müsse Räumungen von Wohnungen grundsätzlich ausgesetzt werden
Berlin. Mit rund 50.000 Vollstreckungsaufträgen sind 2019 etwas weniger Zwangsräumungen von Wohnungen und Geschäftsräumen veranlasst worden als in den Vorjahren. Das geht aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Caren Lay hervor. Die wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion forderte, Räumungen in die Wohnungslosigkeit gehörten verboten.
Für die Zeit der Pandemie müsse der Bund Zwangsräumungen von Wohnungen grundsätzlich aussetzen. »Die Grausamkeit, aus der Wohnung geworfen zu werden, wird im Corona-Winter zur Lebensgefährdung«, sagte Lay. Es sei nicht nur kalt, in Sammelunterkünften gebe es auch viel zu wenig Abstand und Schutz vor Covid-19. Kommunen müssten die Nutzung von leerstehenden Hotels und Wohnungen für Obdachlose erleichtern.
Während der ersten Corona-Beschränkungen im Frühjahr konnte Mietern nicht gekündigt werden, wenn sie wegen der Pandemie ihre Miete nicht zahlen konnten. Die Zahlung müssen sie allerdings bis Juni 2022 nachholen. Die Regelung galt ab April, lief aber Ende Juni aus.
Konkret wurden für das Jahr 2019 nach Angaben des Justizministeriums 49.208 Vollstreckungsaufträge gemeldet. Nicht eingerechnet sind Schleswig-Holstein - wo es noch keine Zahlen gibt - und Bayern - wo sie nicht mehr erhoben werden. Ohne die beiden Bundesländer waren es 2018 52.260 und 2017 51.849 Aufträge. Ob Gerichtsvollzieher die Räumungsaufträge auch tatsächlich durchführten, wird nicht erfasst.
In den meisten Bundesländern ging die Zahl der Aufträge im Vergleich zu 2018 demnach zurück, in Berlin um rund 13 Prozent, in Bremen um rund 11 Prozent und im Saarland um rund 10 Prozent. In Sachsen gab es aber rund vier Prozent mehr Aufträge als noch 2018, in Thüringen waren es rund neun Prozent mehr. dpa/nd
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