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Anerkennung der Realität
Stefan Otto sieht einen erheblichen Mehrbedarf bei Trennungskindern
Trennen sich Eltern und müssen auf Hartz IV zurückgreifen, dann wird der Bedarf für die Kinder tageweise auf die Zeit bei den Eltern aufgeteilt. Wenn ein Kind beispielsweise viel mehr Zeit bei der Mutter verbringt, erhält die Mutter anteilig mehr Geld als der Vater. Das erscheint auf den ersten Blick gerecht, geht aber an der Realität vorbei. Denn für Kinder, die zwischen zwei Haushalten pendeln, fallen Mehrkosten an.
Oftmals haben sie in beiden Wohnungen ein eigenes Zimmer und teilweise eine doppelte Ausstattung. Sie ziehen ja nicht jedes Mal um, wenn sie die Wohnung wechseln. Insofern sollten Eltern, die Hartz IV beziehen, einen Leistungsanspruch für diesen Mehrbedarf erhalten, wie dies die Linke-Vorsitzende Katja Kipping gefordert hat. Sie schlägt eine Aufstockung des Satzes für die Kinder um 50 Prozent vor, was jeweils etwas mehr als 100 Euro im Monat wären.
Das ist kein neues Verlangen der Linken, aber ein Notwendiges. Denn für Eltern, die in Armut leben und auf staatliche Leistungen angewiesen sind, fallen diese Mehrkosten ins Gewicht. Der Vorschlag zielt zwar nicht auf eine grundlegende Reform wie die Einführung einer Kindergrundsicherung, schaut aber genau hin, wo Menschen geholfen werden müsste.
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