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Höchststrafe nach Anschlag auf Synagoge von Halle
Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Angeklagten Stephan B.
Magdeburg. Es war eines der schlimmsten antisemitischen Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte: Der rechtsterroristische Anschlag in Halle im Oktober 2019 sorgte weltweit für Entsetzen. Gut 14 Monate danach hat das Oberlandesgericht Naumburg die Höchststrafe verhängt. Der Angeklagte Stephan B. wurde am Montag in Magdeburg zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht. Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Es sei ein »feiger Anschlag« gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens bei der Urteilsverkündung am Montag. Der Angeklagte habe an vielen Stellen seine Taten und Motive relativiert. Der Mann reagierte mit ausdruckslosem Gesicht auf den Urteilsspruch und begann, sich Notizen zu machen.
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat das Urteil im Prozess gegen den Halle-Attentäter begrüßt und zugleich weiteres Engagement gegen Judenhass angemahnt. »Die Entscheidung des Gerichts, die Höchststrafe zu verhängen, wird es dem Täter lebenslang versagen, jemals wieder antisemitisch, rassistisch und frauenfeindlich motivierte Gewalt zu verüben«, sagte Klein am Montag den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das Urteil gebe Trost, »darf uns aber nicht ruhen lassen«, ergänzte der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus.
Der Anschlag von Halle markiere einen Einschnitt, erklärte Klein. »Er hat dem Antisemitismus in unserer Gesellschaft eine neue Dimension gegeben.« Es sei nicht einfach, angesichts des Ausmaßes an Gewalt, Hass und Kaltblütigkeit dieser Tat »von einem gerechten Urteil zu sprechen«, sagte Klein. Keine Strafe, und sei sie noch so hoch, werde den Schmerz von den Hinterbliebenen und den Betroffenen nehmen können. Es müsse nun darum gehen, weiter die Hintergründe und den Kontext zu erforschen, um besser zu verstehen, wie künftig solche Taten verhindert werden können, ergänzte er.
Bundesanwaltschaft und Nebenklage hatten eine lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Die Verteidigung hatte dem in ihrem Plädoyer nicht widersprochen.
Am 9. Oktober 2019 hatte der Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana L. und später in einem Döner-Imbiss Kevin S.. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen. Der Prozess läuft seit Juli vor dem OLG Naumburg, aus Platzgründen findet er jedoch in Magdeburg statt. Der 28-jährige Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet.
Das mitanzuhören, war für allem für die vielen Überlebenden und Hinterbliebenen, die dem Prozess im Gerichtssaal folgten, immer wieder eine Zumutung gewesen. Der Angeklagte hatte jede Reue vermissen lassen. Viel mehr betonte er, dass er weitere Menschen töten würde, wenn er die Gelegenheit dazu hätte. Dutzende Überlebende und Hinterbliebene waren ihm im Prozess entgegen getreten und hatten dem Gericht als Zeuge oder als Nebenkläger im Schlussvortrag berichtet, wie sie den Anschlag überlebt hatten und mit welchen Folgen sie zu kämpfen hatten.
Angst vorm Vergessenwerden
Im Halle-Prozess könnte am Montag das Urteil fallen.
Das Verfahren, das das OLG Naumburg aus Platzgründen in Magdeburg führte, gilt als größter und meist beachteter Prozess in der Geschichte Sachsen-Anhalts. 79 Zeugen und 15 Sachverständige befragte die Kammer mit der Vorsitzenden Richterin Ursula Mertens. 45 Überlebende und Hinterbliebene waren als Nebenkläger zugelassen. 23 Anwälte vertraten diese in dem seit Juli laufenden Prozess. Agenturen/nd
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