14 lange Monate

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Zwei Menschen tötete Stephan B. am 9. Oktober 2019 in Halle. Sein Ziel, die Besucher eines Gottesdienstes in der Synagoge der Stadt zu ermorden, erreichte er nicht. Nach mehr als einstündiger Fluchtfahrt wurde B. festgenommen. Seit Juli musste er sich vor dem Landgericht Magdeburg verantworten, nun ist das Urteil gefallen. Ein Rückblick auf die letzten 14 Monate:

9. Oktober 2019: Stephan B. versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, scheitert aber einer massiven Tür. Anschließend tötet er die 40-jährige Jana L. vor der Synagoge und den 20-jährigen Kevin S. in einem Döner-Imbiss.

21. Juli 2020, 1. Prozesstag: Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord in zwei Fällen und versuchten Mord in mehreren Fällen zum Nachteil von 68 Menschen sowie weitere Straftaten vor. Der Angeklagte legt ein Geständnis ab.

29. Juli 2020, 4. Prozesstag: Die Familie des Angeklagten macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Nur der ehemalige Lebensgefährte seiner Schwester redet: Er berichtet von Vorfällen, die darauf hindeuten, dass Stephan B. sich bereits früher rassistisch geäußert hat.

26. August 2020, 7. Prozesstag: Das Bundeskriminalamt kann Fragen zu Gaming- und anderen Internetaktivitäten des Angeklagten nicht beantworten. Zeugenbefragungen offenbaren große Lücken in diesem Ermittlungsbereich.

8. September 2020, 10. Prozesstag: Der Vorsteher der Jüdischen Gemeinde Halle, Max Privorozki, sagt als Zeuge vor Gericht aus, er habe auf einem Überwachungsmonitor gesehen, wie eine Person vor der Synagoge erschossen wurde.

15. September 2020, 12. Prozesstag: Ismet und Rifat Tekin vom »Kiez-Döner« in Halle, dem zweiten Tatort, treten in den Zeugenstand. Auch der Vater des getöteten Kevin S. sagt unter Tränen aus.

9. Oktober 2020: Zum Jahrestag des Anschlags steht das öffentliche Leben in Halle für drei Minuten still. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mahnt: »Der Hass des Täters von Halle richtet sich nicht nur gegen Juden, er richtet sich auch gegen Muslime, gegen Menschen mit einer Migrationsgeschichte, gegen Frauen, gegen Linke.«

3. November 2020, 18. Prozesstag: Das psychologische Gutachten stuft Stephan B. als voll schuldfähig ein. Zugleich wird ihm eine komplexe Persönlichkeitsstörung diagnostiziert.

Ab 18. November 2020, 21. bis 25. Prozesstag: Der Generalbundesanwalt fordert die Höchststrafe für den Angeklagten. Anschließend plädieren die Nebenkläger. Der Verteidiger des Angeklagten plädiert auf verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten. mze

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