»FCK CPS« kann strafbar sein

Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen eine strafrechtliche Verurteilung eines linken Aktivisten zurück

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe. Despektierliche Meinungsbekundungen über die Polizei wie »ACAB« (»All Cops are Bastards«) oder »FCK CPS« (»Fuck Cops«) können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein - aber der Grat ist schmal. Das ergibt sich aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter billigten die strafrechtliche Verurteilung eines Mannes aus der linken Szene in Göttingen, der bei einer Demonstration einen Pullover mit der Aufschrift »FCK BFE« getragen hatte. Das Amtsgericht habe dies korrekt als konkrete Beleidigung der örtlichen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) gewertet, hieß es. (Az. 1 BvR 842/19)

Der entscheidende Punkt ist demnach die erwiesene »personalisierende Zuordnung« der Äußerung. Der Mann hatte mit anderen vor einem Gerichtsgebäude demonstriert, in dem an dem Tag gegen einen Rechtsextremisten verhandelt wurde. Es sei klar gewesen, dass dort Beamte der örtlichen BFE im Einsatz sein und die Botschaft auf dem Pulli lesen würden. Diese Gruppe habe das Amtsgericht zu Recht als »beleidigungsfähiges Kollektiv« gesehen - zumal der Kläger davor immer wieder Auseinandersetzungen mit der Einheit gehabt habe. Es bleibt also bei der verhängten Geldstrafe von 15 Tagessätzen.

In ähnlichen Fällen hatte das Gericht Verurteilungen auch schon aufgehoben - zum Beispiel gegen eine Frau mit »FCK CPS«-Anstecker oder einen Mann mit dem Schriftzug »ACAB« hinten auf der Hose. Der Unterschied: Dabei sei es um »allgemeine politische Stellungnahmen zum Kollektiv «Polizei»« gegangen, erklärten die Richter. Der Begriff »Cops« allein sei außerdem so unspezifisch, dass nicht einmal klar sei, »ob sich dieser auf die deutsche Polizei oder ganz allgemein auf alle Personen mit polizeilichen Funktionen auf der Welt bezieht«. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!