Endspurt bei der Verteilung der Gelder

Umwelt- und Landwirtschaftsministerium streiten über zukünftige EU-Agrarpolitik

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Zeitdruck wächst. Zwar sind die Verhandlungen über die künftige EU-Agrarpolitik noch nicht final abgeschlossen, in den Mitgliedstaaten wird jedoch bereits über die neuen nationalen Strategiepläne verhandelt. Denn die werden auf jeden Fall abgefragt. Damit sollen die Mitgliedstaaten künftig größeren Spielraum bei der Verteilung der Fördergelder erhalten.

In Deutschland sind allerdings im Juni die letzten Sitzungen des Bundestages in dieser Legislatur, danach ist Wahlkampf. Wann es nach den Wahlen im September eine neue Bundesregierung geben wird, ist offen. Deshalb wollen sowohl Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) als auch ihre SPD-Kollegin aus dem Umweltministerium, Svenja Schulze, die Verhandlungen möglichst vor der Sommerpause abschließen. Vermieden werden soll so, dass es zu Verzögerungen bei der Auszahlung der EU-Fördermittel kommt.

Zu welchen Bedingungen die Agrarzahlungen zukünftig fließen werden, darüber sind sie sich aber nicht einig. Schulze will - so stellte die Bundesumweltministerin es in der vergangenen Woche auf einem Agrarkongress vor - ökologische Projekte von Landwirt*innen zukünftig gezielter fördern. Ab 2023 sollen demnach 30 Prozent der für Deutschland vorgesehenen Direktzahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für zehn mögliche Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz verwendet werden. Dieser Anteil soll sukzessive steigen. Unter anderem sollen demnach Flächen »mit besonderem Wert für die Artenvielfalt« wie Blühstreifen oder Hecken gefördert werden. Gelder sind auch für Weidehaltung sowie für Betriebe vorgesehen, die ihren Pestizideinsatz mindestens halbieren oder eine vielfältige Fruchtfolge einhalten. Die Förderhöhe soll an die Dauer der jeweiligen Maßnahme und die betroffene Agrarfläche angepasst werden.

»Der wirksamste Hebel für die dringend nötigen Veränderungen ist die EU-Agrarförderung«, betonte Schulze. Die SPD-Politikerin sieht sich bestärkt durch EU-Kommissionsvize Frans Timmermans, der bereits häufiger deutlich machte, dass die nationalen Strategiepläne den Anforderungen des Green Deal entsprechen müssen.

Eine Äußerung, die im EU-Rat und bei Julia Klöckner gar nicht gut ankam. Während der deutschen Ratspräsidentschaft hatte sie im EU-Ministerrat einen Mindestanteil von 20 Prozent als Kompromiss ausgehandelt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Klöckner hat für den nationalen Strategieplan bisher keinen Vorschlag vorgelegt, sondern will zunächst die Meinungen ihrer Länderkolleg*innen abwarten. Sie drängt bei weiteren Umwelt- und Tierschutzvorgaben für die Landwirtschaft bisher nur auf praktisch umsetzbare Lösungen. »Regionale Produktion kann es nur mit regionalen Bauern geben, die auch vor Ort noch sind«, sagte sie in der vergangenen Woche in Berlin. Klöckner betonte, dass trotz aller Unkenrufe damit eine nie da gewesene Verbindlichkeit von Umweltvorgaben für die EU-Zahlungen kommen werde. Sie achte aber deutlich, dass sie wenig von den Vorschlägen ihrer Kollegin Schulze hält. Bauern seien keine Landschaftsgärtner, sie müssten von ihrer Arbeit leben können, sagte Klöckner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. »Regionale Produkte kann es nur geben, wenn es den Landwirt vor Ort noch gibt.«

Über die EU-Gelder mitreden wollen die Umweltminister*innen der Bundesländer, auch sie haben ein Konzept erarbeitet. Laut »Neuer Osnabrücker Zeitung« fordern sie ein Mitspracherecht. Sie machen sechs teils detaillierte Vorschläge: So soll Dauergrünland nur noch nach Genehmigung umgebrochen werden, Gewässerrandstreifen müssten »ausreichend dimensioniert« sein. Darüber hinaus sollen fünf Prozent der Flächen aus der Bewirtschaftung genommen werden.

Zäh gestalten sich derweil auch die Verhandlungen zwischen den Ministerien zum geplanten Insektenschutzgesetz. Das Umweltministerium warf dem Agrarresort Blockadehaltung vor, das wiederum konterte mit dem Vorwurf fachlicher Mängel im bisherigen Entwurf. Klöckner sagte, es gehe um Insektenschutz, aber auch um den Schutz von Pflanzen und Erntesicherung. Maximalforderungen aus dem Umweltressort gefährdeten etwa den Bestand von Streuobstwiesen.

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