Ein Schritt zur atomwaffenfreien Welt

Der Vertrag zum Verbot von Kernwaffen erinnert Deutschland an seine Verantwortung als Friedensmacht

  • Hubert Thielicke
  • Lesedauer: 6 Min.

Während im Herbst letzten Jahres in Washington und international noch heftig über die Zukunft des New-Start-Vertrages gestritten wurde, kam es in New York zu einem historischen Akt: Honduras hinterlegte im UN-Hauptquartier die Ratifikationsurkunde für den Vertrag über das Verbot von Kernwaffen - die 50. Urkunde, sodass das Abkommen 90 Tage später in Kraft treten konnte.

Der Vertrag ist nicht zuletzt das Resultat der Aktivitäten nichtstaatlicher Organisationen wie der Internationalen Kampagne für die Abschaffung von Kernwaffen (Ican) und Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW). Gemeinsam mit atomwaffenfreien Staaten wie Brasilien, Costa Rica, Irland, Mexiko, Neuseeland und Österreich organisierten sie 2013 und 2014 Konferenzen in Norwegen, Mexiko und Österreich, die auf die verheerenden Folgen des Einsatzes von Kernwaffen aufmerksam machten.

Wer hat Kernwaffen?

Neun Staaten sind im Besitz von Atomwaffen. Auf der Webseite atomwaffena-z.info, die von zahlreichen Abrüstungs- und Friedensinitiativen betrieben wird, findet sich dazu eine informative Übersicht. Das größte Kernwaffenarsenal besitzen demnach die USA, die 1945 auch die ersten Atombomben abwarfen und dabei die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki verwüsteten. Hunderttausende Menschen starben dabei sowie an den Langzeitfolgen. Seit 1945 produzierten die USA etwa 70.000 Atomwaffen aller Größenordnungen. Zweitgrößter Kernwaffenbesitzer ist Russland. Die Sowjetunion bzw. Russland produzierten seit 1949 etwa 55.000 Atomwaffen. Russland will seine Bestände modernisieren und etwas reduzieren, aber auf Augenhöhe mit den USA bleiben.

Über wesentlich kleinere nukleare Arsenale verfügen Frankreich, Großbritannien, China, Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea. China ist das einzige dieser Länder, das sich ausdrücklich zum Prinzip des Nicht-Ersteinsatzes bekennt. Israel gibt den Besitz von Atomwaffen nicht offiziell zu; Experten schätzen aber, dass das Land über 80 bis 200 solcher Waffen verfügt. 

In fünf europäischen Ländern –  Belgien, Deutschland, die Niederlande, Italien und die Türkei – sind Atomwaffen stationiert, die zu rund 90 der Nato zugeordnet sind. nd

2016 beschloss die UN-Generalversammlung mit großer Mehrheit eine Konferenz zur Verhandlung eines Vertrages über das Verbot dieser Waffen. Die Kernwaffenstaaten und ihre Verbündeten, darunter Deutschland, stimmten dagegen.

Große Mehrheit für umfassendes Verbot

Das hielt jedoch die Mehrheit der UN-Mitglieder nicht davon ab, sich 2017 in New York zu zwei Verhandlungsrunden zu treffen. In deren Ergebnis verabschiedete die Konferenz am 7. Juli 2017 den Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons - TPNW) mit 122 Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung. Nur die Niederlande als einziger an den Verhandlungen teilnehmender Nato-Staat - das Parlament hatte die Regierung zur Teilnahme verpflichtet - stimmten dagegen.

Eine wichtige Rolle spielte neben der Konferenzpräsidentin, der UN-Botschafterin von Costa Rica, Elayne G. Whyte Gómez, die »Kerngruppe« aus den oben erwähnten sechs Ländern. Am 20. September 2017 wurde der Vertrag im New Yorker UN-Hauptquartier zur Unterzeichnung aufgelegt.

Der Vertrag beinhaltet ein umfassendes Verbot - von der Entwicklung, Erprobung, Herstellung und dem sonstigen Erwerb von Kernwaffen bis hin zur Verpflichtung, diese weder anzuwenden noch mit ihrer Anwendung zu drohen. Die Teilnehmer dürfen sie auch nicht auf ihrem Territorium stationieren lassen.

Und die Kernwaffenstaaten?

Als schwierigstes Problem erwies sich in den Verhandlungen die Frage der Vernichtung nuklearer Waffen im Falle des Beitritts von Besitzerstaaten. Artikel 4 sieht dazu zwei Möglichkeiten vor: erstens die Vernichtung vor dem Beitritt zum Vertrag. Damit werden vor allem die bisher mit kernwaffenfreien Zonen gemachten Erfahrungen berücksichtigt. So wurde der Vertrag über eine solche Zone in Afrika 1996 nach der Vernichtung der Atomwaffen Südafrikas möglich. Zehn Jahre später kam es zum Vertrag über eine entsprechende Zone in Zentralasien, nachdem die ursprünglich sowjetischen Kernwaffen vom Territorium Kasachstans entfernt worden waren.

Eine zweite Möglichkeit wäre die Vernichtung der Kernwaffen nach Vertragsbeitritt entsprechend einem vereinbarten Zeitplan und unter internationaler Kontrolle. In jedem Fall unterliegt die Überwachung des Nichtbesitzes von Kernwaffen den Sicherheitsvereinbarungen mit der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA) in Wien, entspricht also den Kontrollmaßnahmen des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT).

Das mag heute noch utopisch klingen. Die neun Kernwaffenstaaten waren in New York jedenfalls nicht dabei. Sofort nach Fertigstellung des Vertrages betonten die UN-Botschafter der USA, Großbritanniens und Frankreichs in einer gemeinsamen Presseerklärung, ihre Staaten beabsichtigten nicht, dem Vertrag jemals beizutreten. Denn, so ihre Begründung, er sei nun mal unvereinbar mit der Politik der nuklearen Abschreckung.

Weder die Verhandlungsteilnehmer noch die beteiligten nichtstaatlichen Organisationen sind allerdings so blauäugig, einen baldigen Anschluss der Kernwaffenbesitzer zu erwarten. Auf jeden Fall verstärken sie mit dem Vertrag den öffentlichen Druck in Richtung nuklearer Abrüstung. Sie sehen den Vertrag als einen Durchbruch, da er eine völkerrechtliche Lücke schließt. Die anderen Massenvernichtungswaffen - biologische und chemische - wurden durch 1972 bzw. 1993 abgeschlossene multilaterale Vereinbarungen verboten. Natürlich handelt es sich beim nuklearen Verbotsvertrag um ein langfristig angelegtes Projekt, indem er Kernwaffen für nicht rechtmäßig erklärt und die politisch-rechtliche Norm gegen ihre Anwendung stärkt.

Der Schritt ist gerade jetzt von großer Bedeutung, da die Welt an der Schwelle eines neuen nuklearen Wettrüstens steht. Allein die USA planen in den nächsten drei Jahrzehnten mehr als eine Billion Dollar für die Modernisierung ihres nuklearen Arsenals auszugeben. Russlands Präsident Putin stellte im März 2018 neue nuklear bestückte Raketen vor. So nimmt es kein Wunder, dass Ican 2017 mit dem Friedensnobelpreis geehrt wurde, IPPNW hatte ihn bereits 1985 erhalten.

Dass man die Botschaft in den Kernwaffenstaaten verstanden hat, zeigen beispielsweise die Reaktionen von USA und Nato. So forderten die USA im Oktober vergangenen Jahres von den Staaten, die den Vertrag ratifiziert hatten, ihre Ratifikationsinstrumente zurückzuziehen. Sie hätten einen Fehler gemacht. Das Abkommen würde nicht zuletzt den NPT gefährden. Nach Meinung von Beatrice Fihn, Exekutivdirektorin von Ican, zeugt diese Reaktion von »wachsender Nervosität und auch direkter Panik« einiger Kernwaffenstaaten. Der Verbotsvertrag stehe durchaus in Übereinstimmung mit dem NPT, denn dessen Endziel sei doch die Vernichtung der Kernwaffen.

Die Nato meldete sich ebenfalls, wenn auch nicht so harsch wie die Führungsmacht. Am 15. Dezember wiederholte der Nordatlantikrat die bekannte Litanei: Dem Verbotsvertrag mangele es an Kontrolle, ihm gehöre kein Kernwaffenstaat an, er werde nicht zur Liquidierung einer einzigen Atomwaffe führen und trage nicht zur Entwicklung des Völkerrechts bei. Jeder Versuch, die nukleare Abschreckung zu delegitimieren, werde zurückgewiesen.

Deutschland muss mitziehen

Für die Bundesregierung hat der Vertrag allerdings noch eine besondere Implikation. Die Teilnehmerstaaten verpflichten sich, für den raschen Abzug auf ihrem Territorium stationierter Atomwaffen zu sorgen. Das stärkt hierzulande alle, die den Abzug der in Büchel (Rheinland-Pfalz) lagernden US-Atombomben fordern. Die Bevölkerung hat jedenfalls ihre Wahl getroffen - in Meinungsumfragen spricht sich regelmäßig die Mehrheit für ein Verbot der Nuklearwaffen aus.

Die Bundesregierung steckt hier in der Klemme. Sie beteuert zwar das Ziel einer kernwaffenfreien Welt, sträubte sich jedoch, an den New Yorker Verhandlungen teilzunehmen und ist auch bisher nicht bereit, dem Vertrag beizutreten. Zur Begründung werden die von der Nato vorgegebenen »Argumente« angeführt.

Für Deutschland stellt sich damit nach wie vor die Frage, der Verantwortung als Friedensmacht nachzukommen oder weiter an der nuklearen Teilhabe festzuhalten. Immerhin scheint ein Umdenken begonnen zu haben. So regte Rolf Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, »eine offene Debatte über die Rolle der Nuklearwaffen, die Nuklearstrategie der Nato und der in Deutschland stationierten US-amerikanischen Atomwaffen« an.

Inzwischen zeigt der Verbotsvertrag Wirkung. So forderten 56 ehemalige Staats- und Regierungschefs, Außen- und Verteidigungsminister*innen aus 20 Nato-Staaten sowie aus Japan und Südkorea in einem im September vorigen Jahres veröffentlichten offenen Brief eine Kehrtwende in der Atomwaffenpolitik ihrer Länder und riefen sie dazu auf, dem Verbotsvertrag beizutreten. Unter den Unterzeichnern befinden sich mit Javier Solana und Willy Claes zwei ehemalige Nato-Generalsekretäre; aus Deutschland schlossen sich der frühere Verteidigungsminister Rudolf Scharping und der ehemalige Außenminister Joschka Fischer an. Die Einsicht kommt spät - in ihren früheren Positionen trugen sie die Nuklearpolitik von USA und Nato mit - aber wie heißt es doch: besser spät als nie.

Übrigens wird in dem Brief ein wichtiger Aspekt betont: Vertragsstaaten könnten in Allianzen mit nuklear bewaffneten Staaten verbleiben. Allerdings wären sie rechtlich verpflichtet, ihren Verbündeten nicht dabei zu helfen, Atomwaffen einzusetzen. Ein auch für Deutschland gangbarer Weg.

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