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Mieter sollen für Behördenfehler zahlen
BGH: Bei verpatzter Mietpreisbremse müssen die Bundesländer nicht entschädigen
Für die Mieter ist das Urteil eine Niederlage. Wer wegen eines verpatzten Starts der Mietpreisbremse zu viel Miete zahlt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz. In solchen Fällen gebe es keine Amtshaftung, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe in einem Pilotverfahren gegen das Land Hessen. (Az. III ZR 25/20) Das Gericht schloss sich mit dem Urteil den Vorinstanzen an. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hatte bei der Mietpreisbremse zwar eine sozialstaatliche Zielsetzung gesehen, daraus aber keine unmittelbare Handlungspflicht der Bundesländer gegenüber Einzelnen oder Gruppen abgeleitet.
Geklagt hatte ein Rechtsdienstleister für Mieter, die im Jahr 2017 eine Wohnung in einem Stadtteil in Frankfurt bezogen hatten, für den die Landesregierung eine Mietpreisbremse angeordnet hatte. Seit 2015 können Länder »Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten« ausweisen, in denen Vermieter beim Einzug neuer Mieter höchstens zehn Prozent auf die örtliche Vergleichsmiete aufschlagen dürfen.
In etlichen Bundesländern haperte es allerdings bei der Umsetzung des Gesetzes, und Gerichte kippten die Verordnungen wegen formaler Fehler. Für Hessen kassierte der BGH die entsprechende Verordnung, weil dafür die öffentliche Begründung fehlte. Ausbaden müssen solche behördliche Fehler die Mieter, die ihre überhöhte Miete weder beim Vermieter beanstanden können, noch beim Land dafür entschädigt werden, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschied.
Eine entsprechende Amtshaftung setze voraus, dass eine besondere Beziehung zwischen der Amtspflicht und dem geschädigten Dritten bestehe - was bei einer solchen allgemeinen Verordnung allerdings nicht der Fall sei, begründete der Bundesgerichtshof sein Urteil.
Für den Deutschen Mieterbund war das Urteil zwar vorhersehbar, aber dennoch sei es eine »unfaire Entscheidung für alle Mieterinnen und Mieter, die sich auf die gewissenhafte Arbeit der staatlichen Organe verlassen haben«, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die BGH-Entscheidung in einer Mitteilung. Er sieht in dem Urteil eine vertane Chance, den Mietern das Vertrauen in die Gültigkeit einer Rechtsverordnung wiederzugeben. Mit Agenturen
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