Grüner oder schneller bauen

Rot-Rot-Grün und Opposition mit unterschiedlichen Prioritäten für Novellierung der Bauordnung

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

In Brandenburg ist eine novellierte Bauordnung bereits zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Eine der Neuerungen dort ist die sogenannte Typenbaugenehmigung. Wird eine solche für ein Wohnhaus, einen Gewerbebau oder auch ein Schulgebäude erteilt, kann dieses mit einem deutlich vereinfachten Verfahren gleich mehrfach im Land gebaut werden. Das ist auch für Berlin geplant. Kein Wunder, findet sich diese bereits lange von der Wohnungswirtschaft gewünschte Regelung auch in der Musterbauordnung des Bundes.

Der Referentenentwurf der Stadtentwicklungsverwaltung für die Novellierung ist derzeit in der bis zum 12. Februar laufenden Verbändeanhörung, erklärt die Verwaltung auf nd-Anfrage. Nach Auswertung der Stellungnahmen und eventueller Änderungen folgt ein Senatsbeschluss, anschließend beschäftigt sich der Rat der Bürgermeister der Bezirke mit dem Entwurf, bevor er in die parlamentarische Befassung geht.

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»Wir wollen das Gesetz noch vor dem Sommer beschließen«, sagt Grünen-Bauexperte Andreas Otto zu »nd«. Eine größere Rolle wird in der Novellierung künftig dem Natur- und Umweltschutz eingeräumt. »Das derzeit noch relativ pauschal abgehandelte Thema Dach- und Fassadenbegrünung wird in einer Art Öko-Paragraf ausführlich erklärt«, erläutert Otto. Bei Neubauten vorausgehenden Abrissen soll ein Rückbaukonzept vorgelegt werden müssen. »Es ist wichtig, den Lebenszyklus von Gebäuden auf lange Sicht zu betrachten, auch die Frage, wie man Sondermüll, wie beispielsweise in der Vergangenheit Asbest, vermeiden kann«, so Otto.

»Verfahrenshemmend« nennt am Mittwoch solche Ideen Christian Gräff, baupolitischer Sprecher der CDU-Abgeordnetenhausfraktion, bei der Vorstellung seines Entwurfs für eine neue Bauordnung. Überhaupt will seine Fraktion durch eine Verkürzung von Fristen Tempo in den Genehmigungsprozess bringen. So sollen Denkmalschutzbehörden künftig nur maximal einen Monat Frist für die Stellungnahme bekommen statt bisher bis zu zwei Monate. Auch weitere Fristverlängerungen sollen stark begrenzt werden.

»Die CDU ist relativ schnell dabei zu sagen, dass man Denkmalschutz und Natur nicht beachten muss«, sagt Grünen-Politiker Otto. »Und bei der Bearbeitung von Anträgen dürfen wir auch nicht Sachen versprechen, die die Verwaltung nicht leisten kann.«

Die CDU hat sich auch an der Senatsvorlage bedient. So etwa bei der Regelung, dass die Aufstockung von Häusern um bis zu zwei Stockwerke künftig keine Pflicht zum Aufzugeinbau nach sich zieht. Das könnte auch neuen Schwung in landeseigene Aufstockungsprojekte bringen. So hat die WBM entsprechende Pläne für die Stralauer Allee in Friedrichshain »wegen fehlender Wirtschaftlichkeit« auf Eis gelegt. 134 Wohnungen könnten allein dort entstehen.

Die CDU möchte, dass auch in anderen Bundesländern erteilte Typengenehmigungen in Berlin anerkannt werden. Rot-Rot-Grün ist skeptisch, denn letztlich könnten dann niedrigere Standards greifen.

Die FDP wiederum will natürlich vor allem Regeln streichen und die sogenannte Genehmigungsfiktion ausweiten. Bearbeitet die Behörde den Antrag nicht in der vorgesehenen Frist, gilt er als genehmigt.

Im Gesetzentwurf hat die Stadtentwicklungsverwaltung den rot-rot-grünen Koalitionsvertrag in einem Punkt ignoriert. Dort wurde die Erhöhung der Abstandsflächen vereinbart. Damit würde die mögliche Bebauungsdichte reduziert. »Alle drei Koalitionspartner haben den Koalitionsvertrag unterschrieben, also gehe ich davon aus, dass sich alle weiter daran gebunden fühlen«, sagt Andreas Otto.

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