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Zulieferer unter Knebelverträgen
Nichtregierungsorganisation legt Liste dreister Handelspraktiken deutscher Supermärkte vor
»Lieferanten müssen zahlen, wenn der Supermarkt eine Filiale renoviert, sie bezahlen Abschläge, wenn Erträge hinter den Erwartungen des Handels zurückbleiben, und wenn Waren nicht vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft sind, müssen sie die Kosten ebenfalls mit übernehmen«, beschreibt Marita Wiggerthale das Ergebnis ihrer Befragung zu den Vertragskonditionen deutscher Supermärkte, Discounter, Biomärkte und Drogerien gegenüber ihren Zulieferern. Die Agrarexpertin bei Oxfam Deutschland hat in einer anonymisierten Befragung 100 Rabatt- und Konditionenforderungen zusammengetragen. Die »Knebelliste« zeige, wie Supermarktketten ihre Lieferant*innen durch ausufernde Zahlungen systematisch im Preis drücken und zur Übernahme von Kosten zwingen, die sie eigentlich selbst tragen müssten.
In der Untersuchung werden allerdings weder die Erzeuger*innen noch die Supermärkte benannt, aus Angst, ausgelistet zu werden. Zulieferer berichten von großem Druck, die Situation habe sich in den letzten zehn Jahren verschlimmert. »Die Supermarktketten nutzen ihre Macht aus, um ihren Lieferanten dreiste Konditionen zu diktieren«, so Wiggerthale.
Aktuell wird ein Gesetzentwurf aus dem Hause des Bundeslandwirtschaftsministeriums debattiert. Julia Klöckner (CDU) will damit eine EU-Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken (»Unfair Trading Practices«, UTP) umsetzen. Einige der von Oxfam aufgeführten Praktiken verbietet der deutsche Gesetzentwurf bereits, die Nichtregierungsorganisation fordert aber, unfaire Handelspraktiken generell zu verbieten, so dass Lieferant*innen sich auch über Praktiken beschweren können, die noch nicht in der aktuellen Verbotsliste aufgeführt sind.
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Für die agrarpolitische Sprecherin der Linken, Kirsten Tackmann, zeigt die Liste dringenden Handlungsbedarf. »Es ist überfällig, dass die Koalition den Katalog der Grausamkeiten lichtet«, sagte sie zu »nd.DerTag«. Aber es müsse auch über eine Verschärfung des Kartellrechts geredet werden »und, wenn alles nichts hilft, auch über Entflechtung«.
Der Handelsverband Deutschland hingegen sieht wegen des »bereits bestehenden und wirksamen Rechtsrahmens« keinen Bedarf an weiteren Regulierungen. Der UTP-Gesetzentwurf gehe zum Teil über EU-Vorgaben hinaus und sollte daher entschärft werden, erklärte ein HDE-Sprecher gegenüber »nd.DerTag«.
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