Steuererklärung für Rentner einfacher

nachtrag

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Die Neugestaltung der Formulare hat nicht unbedingt zu einer Vereinfachung geführt. Aus der bisherigen Anlage R sind jetzt die Anlagen R für die gesetzliche Rente und private Leibrenten sowie die neue Anlage R-AV/bAV für Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung geworden. Also kein Grund, die Daten in die beiden genannten Anlagen nicht einzutragen. Rentner haben ohnehin meist keinen Altersvorsorgeaufwand, sondern nur gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Die automatische Datenübermittlung von der Rentenversicherung an die Finanzverwaltung erfolgt bereits seit einigen Jahren. Aus dieser Quelle stammen die Schreiben, die seit Oktober 2020 zahlreiche Rentner erhielten, in denen sie aufgefordert werden, die Steuererklärungen ab 2015 einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt wurden Steuernachzahlungen bereits mit 22 Prozent verzinst. Dazu kommen die seit 2018 verpflichtenden Verspätungszuschläge, die nicht mehr im Ermessen der Finanzämter liegen.

Diese elektronisch dem Finanzamt übertragenen Daten können tatsächlich weggelassen werden. Das betrifft aber auch die Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen für Arbeitnehmer (Anlage N) und nicht nur den Altersvorsorgeaufwand, sondern generell die Vorsorgeaufwendungen (SV-Beiträge).

Wer nicht völlig im Dunkeln tappen möchte und ELSTER verwendet, kann auch den Datenabruf in Form der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen. Um dieses Angebot nutzen zu können, müssen die Bescheinigungen beim Finanzamt abgerufen werden. Hierzu ist eine Registrierung bei Mein ELSTER erforderlich. Dadurch kann kontrolliert werden, welche Daten dem Finanzamt vorliegen und ob es gegebenenfalls Abweichungen zu den eigenen analogen Angaben gibt.

Eine Gefahr birgt das Weglassen im Formular. Das Finanzamt weiß nicht alles, wie den Grad der Behinderung, die Krankheits- und Werbungskosten sowie haushaltsnahe Dienstleistungen. Das kann dazu führen, dass die Steuerpflichtigen aus Freude über den Service der Finanzverwaltung vergessen, sich die Formulare genauer anzusehen.

Die Überschrift über den Ratgebertext ist also etwas verführerisch. Denn sinnvoll ist das Eintragen eben nicht nur, um die mögliche Rückerstattung ausrechnen zu lassen. Bei Rentnern geht es vor allem um Nachzahlungen.

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