Steuererklärung für Rentner einfacher
nachtrag
Die Neugestaltung der Formulare hat nicht unbedingt zu einer Vereinfachung geführt. Aus der bisherigen Anlage R sind jetzt die Anlagen R für die gesetzliche Rente und private Leibrenten sowie die neue Anlage R-AV/bAV für Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung geworden. Also kein Grund, die Daten in die beiden genannten Anlagen nicht einzutragen. Rentner haben ohnehin meist keinen Altersvorsorgeaufwand, sondern nur gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Die automatische Datenübermittlung von der Rentenversicherung an die Finanzverwaltung erfolgt bereits seit einigen Jahren. Aus dieser Quelle stammen die Schreiben, die seit Oktober 2020 zahlreiche Rentner erhielten, in denen sie aufgefordert werden, die Steuererklärungen ab 2015 einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt wurden Steuernachzahlungen bereits mit 22 Prozent verzinst. Dazu kommen die seit 2018 verpflichtenden Verspätungszuschläge, die nicht mehr im Ermessen der Finanzämter liegen.
Diese elektronisch dem Finanzamt übertragenen Daten können tatsächlich weggelassen werden. Das betrifft aber auch die Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen für Arbeitnehmer (Anlage N) und nicht nur den Altersvorsorgeaufwand, sondern generell die Vorsorgeaufwendungen (SV-Beiträge).
Wer nicht völlig im Dunkeln tappen möchte und ELSTER verwendet, kann auch den Datenabruf in Form der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen. Um dieses Angebot nutzen zu können, müssen die Bescheinigungen beim Finanzamt abgerufen werden. Hierzu ist eine Registrierung bei Mein ELSTER erforderlich. Dadurch kann kontrolliert werden, welche Daten dem Finanzamt vorliegen und ob es gegebenenfalls Abweichungen zu den eigenen analogen Angaben gibt.
Eine Gefahr birgt das Weglassen im Formular. Das Finanzamt weiß nicht alles, wie den Grad der Behinderung, die Krankheits- und Werbungskosten sowie haushaltsnahe Dienstleistungen. Das kann dazu führen, dass die Steuerpflichtigen aus Freude über den Service der Finanzverwaltung vergessen, sich die Formulare genauer anzusehen.
Die Überschrift über den Ratgebertext ist also etwas verführerisch. Denn sinnvoll ist das Eintragen eben nicht nur, um die mögliche Rückerstattung ausrechnen zu lassen. Bei Rentnern geht es vor allem um Nachzahlungen.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.