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Bundesgerichtshof verhandelt illegale Waffenexporte
In Karlsruhe begann Musterprozess gegen Heckler & Koch wegen Gewehrlieferungen nach Mexiko
Der mexikanische Bundesstaat Guerrero erlangte im Jahr 2014 traurige Berühmtheit: In der Stadt Iguala hatten korrupte Polizisten Busse von Studenten umstellt, die sich auf dem Weg zu einer Demonstration befanden. Die Beamten eröffneten ohne Vorwarnung das Feuer, sechs Personen starben. 43 überlebende Studenten wurden von den Polizisten dann mutmaßlich entführt, an ein Drogenkartell übergeben und von diesem ermordet. Die genauen Abläufe sind nach wie vor unklar. Fakt ist: Mindestens sieben Polizisten schossen mit G36-Gewehren aus deutscher Produktion.
Die Waffen entstammten einer Lieferung von rund 4500 Gewehren, die zwischen 2006 und 2009 von dem schwäbischen Rüstungskonzern Heckler & Koch (H&K) an Mexiko verkauft worden waren. Offiziell hätten die Waffen nicht in Unruheprovinzen wie Guerrero gelangen dürfen. Ein jahrelanger juristischer Kampf um die Frage der Verantwortung der deutschen Rüstungskonzerne sowie der behördlichen Kontrollinstanzen geht nun in die nächste Stufe: Am Donnerstag begann am Bundesgerichtshof die Verhandlung der Revision im Fall der illegalen Rüstungsexporte nach Mexiko. »Das Urteil wird richtungsweisend für die deutsche Exportgenehmigungspraxis sein«, sagte Carola Hausotter, Koordinatorin der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko, gegenüber »nd«. Inhaltlich war am Ende des ersten Verhandlungstages noch vieles offen, ein Urteil wird für den 11. März erwartet.
Nichtregierungsorganisationen und Kritiker bemängeln seit langem, dass im Prozess gegen Heckler & Koch die Opfer aus Mexiko keine Rolle spielen. Im September 2016 beantragte das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte Akteneinsicht im Strafverfahren - ein erster Schritt, um die Betroffenen auch in Deutschland zu unterstützen. Das Zentrum vertrat Aldo Gutiérrez Solano, der seit dem Angriff der mexikanischen Polizei 2014 im Koma liegt und dessen Interessen von seiner Familie wahrgenommen werden.
Der Antrag sollte zeigen, dass Verfahren gegen Rüstungsexporteure nicht allein mit Blick auf deutsches Außenwirtschaftsrecht geführt werden können. Das Landgericht lehnte eine Akteneinsicht jedoch ab. Die Erkenntnisse des Stuttgarter Verfahrens können so weder für eine Zivilklage gegen H&K noch für Prozesse gegen Polizei- und Behördenangehörige in Mexiko genutzt werden. »Die Betroffenen warten noch immer auf die Veröffentlichung des Stuttgarter Urteils - erst dann können sie die Verantwortlichen in Mexiko vor Gericht bringen«, sagte Carola Hausotter von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko gegenüber »nd«. Sie hätten ein Recht darauf, an dem Verfahren beteiligt zu werden.seb
Ursprünglich hatten 2010 der Rechtsanwalt Holger Rothbauer und der Friedensaktivist Jürgen Grässlin vom RüstungsInformationsBüro den Prozess mit einer Anzeige ins Rollen gebracht. 2019 sprach das Landgericht Stuttgart gegen H&K sowie zwei frühere Angestellte erstmals ein Urteil. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Genehmigung für den Export der Sturmgewehre nach Mexiko mit falschen Angaben erschlichen worden war. Die Waffen sollten demnach nur in »friedlichen« Provinzen eingesetzt werden, gelangten de facto aber in vier Regionen, in denen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung waren. Das Gericht verurteilte die Waffenschmiede zu einer Geldstrafe von 3,7 Millionen Euro - die Verkaufserlöse des Mexikogeschäfts - und die beiden Angestellten, ein Vertriebsleiter und eine Sachbearbeiterin, zu Haftstrafen auf Bewährung.
Der frühere Landgerichtspräsident Peter Beyerle, damaliger Ausfuhrbeauftragter und Geschäftsführer bei H&K, sowie zwei weitere Mitarbeiter aus der Führungsebene wurden dagegen freigesprochen. Ein weiterer Beschuldigter befand sich in Mexiko und wurde nicht in das Verfahren einbezogen. Die Richter werteten das Vorgehen des Konzerns als bandenmäßige Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz. Das Unternehmen, die beiden Angestellten sowie die Staatsanwaltschaft hatten Revision eingelegt. Letztere stellt die Freisprüche nicht in Frage, fordert aber strengere Strafen für die Angestellten.
Kernelement von deutschen Waffenexportgeschäften sind sogenannte Endverbleibserklärungen. Darin verpflichtet sich etwa der mexikanische Staat gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die gekauften Waffen nur in unproblematische Landesregionen auszuliefern und nicht an Drittstaaten weiterzuverkaufen. Im Fall der H&K-Gewehre hatten jedoch laut Gericht die deutschen Angestellten gemeinsam mit den mexikanischen Behörden bewusst falsche Angaben gemacht. Welchen Wert haben also solche Erklärungen überhaupt? Nach Einschätzung des Stuttgarter Landgerichts zumindest keinen großen.
Zudem: Die Bundesregierung hatte 2019 offiziell eingeräumt, dass sie etwa Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten gestattet, deutsches Kriegsgerät im Jemen-Krieg einzusetzen. Wenn es politisch legitim erscheint, können Endverbleibserklärungen also auch ganz offiziell ignoriert oder als nicht notwendig erachtet werden.
Laut Jürgen Grässlin hatte der Bundesgerichtshof in seiner ersten Tagung am Donnerstag zumindest signalisiert, dass Endverbleibserklärungen rechtsverbindlicher Teil von Exportgenehmigungen sind. »Ich hoffe, dass die Urteilsverkündung hier absolute Klarheit schafft«, erklärte der Friedensaktivist nach der Verhandlung gegenüber »nd«. Der Prozess gegen H&K habe deutlich aufgezeigt, dass bisher die behördlichen Mechanismen nicht funktionierten. »Hier bedarf es der Schaffung einen neuen effizienten Rüstungsexport-Kontrollgesetzes«, sagte Grässlin.
Der Generalbundesanwalt zeigte am Donnerstag ebenfalls klar auf, dass es sich bei den illegalen Lieferungen der G36-Sturmgewehre um einen Bruch des Kriegswaffenkontrollgesetzes gehandelt hatte, wie der Aktivist berichtete. Dies könnte die Strafen für die beiden Konzernangestellten erhöhen. »Der Freispruch für den damaligen Ausfuhrbeauftragen und H&K-Geschäftsführer ist jedoch leider rechtsverbindlich und kann auch durch den BGH nicht wieder aufgehoben werden«, so der Anzeigeerstatter Grässlin. Das Europäisches Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte hatte ebenfalls darauf gepocht, dass die Führungsebene des Konzerns Verantwortung übernehmen muss.
Die Bedeutung des Verfahrens wird derweil auch von Tobias Pflüger, Abgeordneter der Linkspartei, betont. »Wir haben hier einen Musterprozess zur Praxis und Kontrolle von Rüstungsexporten - eine klare Haltung des Bundesgerichtshofes wäre ein enormer Erfolg«, sagte der Politiker gegenüber »nd«. Der Abgeordnete verweist auf mehrere Fälle in den vergangenen Jahren, in denen deutsche Waffen trotz Endverbleibserklärungen in Krisenregionen gelandet waren, etwa in Nordsyrien. Derzeit gebe es dabei auch auf EU-Ebene keine wirklichen Sanktionen bei Verstößen gegen Rüstungsexportbestimmungen. »Es braucht sowohl auf nationaler wie auch auf EU-Ebene hier klare gesetzliche Kontrollregelungen«, forderte Pflüger.
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