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Ungarns Asylpraxis als unmenschlich und entwürdigend verurteilt
EGMR urteilt zugunsten von Flüchtlingsfamilie, die 2017 in Transitzone Röszke untergebracht war
Brüssel/Straßburg. Ungarn ist wegen der Unterbringung einer Flüchtlingsfamilie in der sogenannten Transitzone Röszke vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt worden. Die Bedingungen für die Kinder, die schwangere Frau und den Vater hätten gegen das Verbot der unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung und weitere Menschenrechte verstoßen, erklärte der EGMR am Dienstag in Straßburg. Den drei Kindern wurden je 4.500 Euro und den Eltern je 6.500 Euro Schadenersatz zugesprochen, zudem der Familie insgesamt 5.000 Euro Auslagenerstattung. (AZ: 36037/17). Es ist nicht das erste Urteil dieser Art gegen das EU-Mitglied Ungarn.
Die iranisch-afghanische Familie, die später in Deutschland Zuflucht fand, hatte 2017 in Ungarn Asyl beantragt und wurde von April bis August des Jahres in Röszke an der Grenze zu Serbien untergebracht. Maßgeblich für das Urteil des EGMR waren unter anderem Hitze und fehlende Belüftung, ein Mangel an Betätigungsmöglichkeiten für die Kinder, ungenügende medizinische Versorgung, mangelhafte Nahrungsversorgung für den Vater sowie die Tatsache, dass männliche Wächter sogar bei gynäkologischen Untersuchungen der Frau zugegen gewesen seien. epd/nd
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