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Entschädigung für Lohndiskriminierung

EU-Kommission stellt Gesetzentwurf gegen ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen vor

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag einen Gesetzesvorschlag präsentiert, der die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit zum Ziel hat. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist eines der Gründungsprinzipien der Europäischen Union, war bereits Bestandteil des Römischen Vertrages von 1957 sowie Gegenstand einer Richtlinie von 1975, die jegliche Lohndiskriminierung für gleiche oder gleichwertige Arbeit verbietet. Mit dem Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter von 2006 sollte die Bekämpfung des Lohngefälles dann zu einem »vorrangigen Thema« gemacht werden. Bereits seit 2014 gibt es eine Empfehlung der EU-Kommission, die Entlohnung transparenter zu machen.

Trotz der Prinzipien und Verpflichtungserklärungen bekommen Frauen laut der Statistikbehörde Eurostat aktuell im Schnitt 14,1 Prozent weniger Gehalt als Männer. Dies hat nach Angaben der EU-Kommission »langfristige Auswirkungen auf die Lebensqualität von Frauen«. Durch die Lohndiskriminierung hätten Frauen beispielsweise ein erhöhtes Armutsrisiko. Auch in der Rente drücke sich der Gehaltsunterschied aus: Männer erhalten in der EU durchschnittlich 33 Prozent mehr Rente als Frauen.

Beschäftigte sollen durch das Gesetz das Recht bekommen, über das durchschnittliche Entgelt für Beschäftigte mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit informiert zu werden, und zwar aufgeschlüsselt nach Geschlechtern. Dieses Recht hätten sie gegenüber den Arbeitgebern und könnten es auch über Vertreter einfordern. Die Arbeitgeber müssten in einer »vernünftigen Zeitspanne« auf Anfragen dazu antworten.

In dem Gesetzesentwurf der EU-Kommission sind verschiedene Maßnahmen gegen die Gehaltsdiskriminierung vorgesehen. So sollen Arbeitgeber etwa in Stellenausschreibungen oder zumindest noch vor einem Vorstellungsgespräch Bewerbern Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne bereitstellen. Es soll außerdem verboten werden, in Vorstellungsgesprächen nach dem vorherigen Gehalt zu fragen.

Arbeitnehmer sollen zudem das Recht bekommen, von ihrem Arbeitgeber Auskunft über ihr individuelles Einkommen im Vergleich zu den durchschnittlichen Einkommen zu verlangen - aufgeschlüsselt nach Geschlecht und nach Gruppen von Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Außerdem sollen Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten dazu verpflichtet werden, Informationen über das Lohngefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu veröffentlichen.

Wenn diese Entgeltberichterstattung ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle von mindestens fünf Prozent ergibt, sollen Arbeitgeber dies laut dem Gesetzentwurf in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern untersuchen. Allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber das Gefälle nicht »anhand objektiver geschlechtsneutraler Faktoren« rechtfertigen kann.

In dem Vorschlag der Kommission sind auch Verbesserungen für Frauen vorgesehen, die geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung ausgesetzt sind und gegen diese vorgehen wollen. Sie sollen künftig eine vollständige Nachzahlung ihres zu niedrig gezahlten Gehalts bekommen und zusätzlich von ihrem Arbeitgeber entschädigt werden. Wie hoch die Entschädigung ausfallen soll, wird in dem Entwurf nicht thematisiert. Die Mindestgeldstrafen sollen die EU-Mitgliedstaaten selbst festlegen. Will der Arbeitgeber diese nicht zahlen, muss er beweisen, dass es keine Entgeltdiskriminierung gegeben hat. Der Vorschlag gilt laut Kommission für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch wenn diese in Teilzeit oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis sind.

Durch die Lohntransparenz sollen laut dem Entwurf »Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts« aufgedeckt und nachgewiesen werden. Aktuell werde die Gehaltsdiskriminierung »oft nicht wahrgenommen«. Das Problembewusstsein bei den Arbeitgebern soll dadurch geschärft werden.

Die Umsetzung der Maßnahmen werde eine »Änderung der Einstellung gegenüber der Vergütung von Frauen bewirken«. Die Arbeit von Frauen werde bisher mangelhaft wertgeschätzt. Schon bei der Gehaltsbestimmung bei Neueinstellung spielt die Anerkennung der bisherigen Lebensleistung eine wichtige Rolle. »Bestimmte als weibliche Eigenschaften gewertete berufliche Qualifikationen« würden oft nicht anerkannt werden. In dem Entwurf heißt es: »Die Beseitigung geschlechtsspezifischer Verzerrungen bei der Festlegung des Entgelts wird sich positiv auf die Zufriedenheit der Arbeitnehmer und ihr Engagement am Arbeitsplatz auswirken.«

Die für Gleichheitspolitik zuständige EU-Kommissarin Helena Dalli erklärte zu dem Gesetzesentwurf: »Frauen verdienen gebührende Anerkennung, Gleichbehandlung und Wertschätzung ihrer Arbeit. Die Kommission ist entschlossen, dafür zu sorgen, dass dies am Arbeitsplatz der Fall ist.«

Der Gesetzentwurf muss noch zwischen dem EU-Parlament und den EU-Ländern abgestimmt werden. Wenn die Richtlinie dann verabschiedet wird, müssen die EU-Regierungen diese innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

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