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- Kultur ins Grundgesetz
Kultur für alle
Warum Karlen Vesper eine SPD-Initiative für ausbaufähig hält
Es war Marx, der - wie Freund Engels 1883 betonte - die »einfache Tatsache« entdeckte, »daß die Menschen vor allen Dingen zuerst essen, trinken, wohnen und sich kleiden müssen, ehe sie Politik, Wissenschaft, Kunst, Religion usw. treiben können«. Oder mit Brecht vulgärmarxistisch artikuliert: »Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral!« Welch eminente eigenständige Bedeutung der Kultur dennoch zukommt, bewies die Kulturlosigkeit faschistischer Barbarei. Die Erfahrung der Ausgrenzung, Verfolgung, Ermordung von Künstlern, das Verbot freien Denkens und Schaffens bewog die Väter und Mütter des Grundgesetzes zur Paraphierung der Freiheit der Kunst. Spätestens in Zeiten der Pandemie, da Kultur und Kunst sich in existenzieller Not befinden, wird offenbar, dass dies nicht genügt.
Seit zwei Jahrzehnten fordern Künstler*innen, Kulturschaffende und kulturvolle Bürger*innen, aber auch Parteien, darunter Die Linke, einen Grundgesetzartikel, der den Staat verpflichtet, Kultur zu schützen und zu fördern. Nix tat sich bisher. Einen neuen Vorstoß unternimmt die SPD. Hoffentlich nicht nur ein wahlkampftaktisches Manöver. Zudem: Es gilt auch das Recht auf Teilhabe an Kultur für alle (!), unabhängig vom Geldbeutel oder dem Grundgesetz-geschützten Eigentum, zu kodifizieren.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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