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Kommen nun auch noch Ausgangssperren?

Lockdown-Maßnahmen sollen laut Kanzleramt bis zum 18. April verlängert werden / Bund-Länder-Treffen am Montagnachmittag geplant

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Berlin. Das Kanzleramt will die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen über Ostern hinweg bis zum 18. April verlängern und die Lockerungs-Notbremse in Regionen mit besonders vielen Neuinfektionen konsequent umsetzen. Dies geht aus einem Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Spitzengespräche am Montag hervor, der AFP am Sonntag vorlag. Für Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 stellt die Vorlage zusätzliche Einschränkungen in Aussicht - etwa nächtliche Ausgangssperren oder die Schließung von Schulen und Kitas.

Diese Verschärfungen sind in der Vorlage allerdings in eckige Klammern gesetzt - dies bedeutet, dass sie noch strittig sind und Gegenstand der Verhandlungen am Montag sein dürften. Weitere Lockerungen der Einschränkungen hält das Kanzleramt derzeit für nicht vertretbar. Vielmehr zielen die vorgeschlagenen Maßnahmen darauf ab, nun zu scharfen Eindämmungsmaßnahmen zu greifen, um danach schneller »zur Normalität und zu insgesamt kürzeren Beschränkungen« zurückkehren zu können.

Zu den vorgeschlagenen Verschärfungen in Landkreisen mit einem Inzidenzwert von mehr als 100 zählt eine Ausgangssperre bis 05.00 Uhr morgens. Wann sie abends in Kraft treten soll, lässt das Papier noch offen. Zudem sollen in diesen Landkreisen Schulen und Kitas schließen beziehungsweise nicht öffnen, »soweit ein zweimaliger Corona-Test pro Woche für Erziehungs- und Lehrkräfte sowie alle Schüler und betreuten Kinder in Präsenz nicht sichergestellt« sei. Bei einem Inzidenzwert von über 200 sollen Schulen und Kitas generell schließen.

Gegenwärtig gebe es »wieder ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik«, heißt es in der Beschlussvorlage. »Das bedeutet, dass ohne deutlich einschränkende Maßnahmen die Zahl der Neuinfektionen so schnell steigen würde, dass bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist.«

Bei hohen Neuinfektionszahlen müsse »über eine Stabilisierung des Infektionsgeschehens hinaus mit Öffnungen abgewartet werden, bis die Zahlen gesenkt werden konnten«, heißt es in dem Papier. Dafür müsse auch die beim letzten Spitzentreffen vereinbarte Notbremse »konsequent umgesetzt« werden. Dieser Mechanismus sieht vor, dass wieder schärfere Einschränkungen in Kraft treten, sobald in einem Land oder einer Region der Inzidenzwert drei Tage über 100 liegt.

Insbesondere das Thema Ausgangssperren ist in der Politik allerdings umstritten. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält eine nächtliche Ausgangssperre zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch nicht für zwingend notwendig. Bei weiterhin rasant steigenden Fallzahlen dürfte sie aber kaum zu vermeiden sein, warnte der studierte Epidemiologe am Sonntagabend bei »Bild live«. Grund dafür sei, dass die sich ausbreitende Corona-Mutation B.1.1.7 auf einen Monat betrachtet »vier- bis achtmal so ansteckend« sei wie das bisherige Virus.

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»Bisher ist es keinem Land gelungen, die viel schnellere Pandemie mit dieser Mutation in den Griff zu bekommen, ohne dass es Ausgangsbeschränkungen im Lockdown gegeben hätte«, sagte Lauterbach. Gleichwohl müsse klar sein: »Ausgangsbeschränkungen sind die Ultima Ratio, man muss versuchen, das zu verhindern.« Die einzige Chance dazu biete ein »sehr strenges Testkonzept« mit zwei Tests pro Woche in allen Schulen und Betrieben. Die Kapazitäten hierfür würden »gerade fieberhaft aufgebaut«.

Ähnlich skeptisch äußerte sich der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider. »Bevor die von der Bundeskanzlerin vorgeschlagenen neuen Einschränkungen für Privathaushalte diskutiert werden können, müssen alle anderen Optionen ausgeschöpft sein«, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Dazu gehöre, dass endlich die vom Bundesgesundheitsminister vor sechs Wochen angekündigten Testmöglichkeiten in der Realität auch zur Verfügung stünden. »Für alle Berufe, die ihrer Arbeit nicht im Homeoffice nachgehen können, müssen die Arbeitgeber mindestens zwei Tests in der Woche zur Verfügung stellen. Sofern die Unternehmen das nicht umsetzen, muss dies durch Verordnung vorgeschrieben werden.«

»Kontaktarme Urlaube« im eigenen Bundesland?

Auf das Reisen sollen die Bürgerinnen und Bürger nach Vorstellung des Kanzleramts bis auf weiteres verzichten - »auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage«. Geprüft werden soll der Vorlage zufolge, ob »kontaktarme Urlaube« im jeweils eigenen Bundesland unter Beachtung strenger Schutzauflagen ermöglicht werden sollen.

Das Reisen ins Ausland soll »auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden«. Geprüft werden soll hierbei eine generelle Test- und Quarantänepflicht für Rückkehrer aus dem Ausland - unabhängig vom Infektionsgeschehen im Reiseland. Infektionsgefahr bestehe »insbesondere bei beliebten Urlaubszielen«, heißt es in der Vorlage. Deutsche Reiseveranstalter hatten zuletzt wieder Urlaubsflüge nach Mallorca aufgenommen.

Generelle Öffnungsschritte sieht die Vorlage aus dem Kanzleramt nicht vor. Allerdings soll es den Ländern ermöglicht werden, in Regionen mit niedriger Inzidenz Modellprojekte für befristete Lockerungen einzelner Bereiche des öffentlichen Lebens zu erproben. Voraussetzung dafür sei ein »konsequentes Testregime«.

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Die Wirtschaft wird in der Beschlussvorlage aufgerufen, für eine »zügige Umsetzung der Testangebote« für die Mitarbeiter im Präsenzbetrieb zu sorgen. Tests sollten den Mitarbeitern mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten werden. Anfang April wollten die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht dazu vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen, heißt es in der Vorlage.

Datiert ist die Vorlage auf Sonntag 17.30 Uhr. Am Montagnachmittag berät Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder über die weiteren Schritte in der Corona-Politik. Das nächste derartige Treffen soll dann am 12. April stattfinden. Agenturen/nd

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