Seit Jahresbeginn vereinfachte Förderung

Kurzarbeit und Weiterbildung

  • Amelie Breitenhuber
  • Lesedauer: 4 Min.

Wer aktuell in Kurzarbeit ist, denkt womöglich über eine Weiterbildung nach. Aber wie geht man da vor? Wie findet man den passenden Kurs? Wer bezahlt das am Ende? Und welche arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gibt es dabei?

Grundsätzlich gilt: Beschäftigte, die derzeit in Kurzarbeit sind, dürfen sich weiterbilden. Unter Umständen wird die Weiterbildung sogar von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Dies ist seit Jahresbeginn 2021 einfacher geworden: »Die Rechtslage hat sich zum Jahreswechsel hin deutlich zugunsten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geändert«, erklärt Karina Hauer, Leiterin der Abteilung Rechtspolitik und Beratung bei der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Was wird neuerdings gefördert?

Hintergrund ist eine bis zum 31. Juli 2023 befristete Förderregelung, die während der Corona-Pandemie im Beschäftigungssicherungsgesetz geschaffen wurde. Die vereinfachte Förderung gilt laut Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für alle Weiterbildungen, die nach dem 1. Januar 2021 begonnen haben oder beantragt wurden.

Was hat sich konkret geändert: Eine Förderung kann nun auch unabhängig von Qualifikation und Alter des Arbeitnehmers, der sich in Kurzarbeit befindet, bewilligt werden, wie Karina Hauer erklärt. Diese Regelungen findet man in der Neufassung des Paragrafen 106a Sozialgesetzbuch (SGB) III. Bisherige, teils hohe Hürden und Voraussetzungen seitens des Arbeitnehmers, in Paragraf 82 SGB III festgehalten, entfallen.

Im ersten Schritt sollten sich Beschäftigte mit ihrem Arbeitgeber abstimmen, erklärt Rechtsexpertin Hauer. Dabei lohnt es sich, auf die neuen Förderungsmöglichkeiten zu verweisen. Der Arbeitgeber kann dann die Förderung der beruflichen Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dort werde der Anspruch auf Förderung geprüft und festgestellt, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Mitarbeiter einen Bildungsgutschein, den er beim Bildungsträger einlöst.

Der Impuls für eine Weiterbildung könne grundsätzlich vom Unternehmen oder vom Beschäftigten ausgehen, ergänzt Miriam Schöpp, Expertin für berufliche Weiterbildung am Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Sie betont aber: »Bei diesem Thema ist Eigeninitiative der Mitarbeiter gefragt und in immer mehr Unternehmen sind der entscheidende Impulsgeber, weil Weiterbildung zunehmend dezentral geplant und initiiert wird.«

Wie findet man den passenden Kurs?

Bei geförderten Fortbildungen gilt grundsätzlich: Die Maßnahme muss während der Kurzarbeit begonnen haben. Sie muss außerdem mehr als 120 Stunden dauern, das entspricht etwa einem Monat. Und es muss eine Zertifizierung sowohl für den Lehrgang als auch für den Träger vorliegen, wie Hauer weiter erläutert. Außerdem darf der Arbeitgeber nicht aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen zur Durchführung der Weiterbildung verpflichtet sein.

Ebenfalls wichtig: Die Weiterbildung muss das Fachwissen des Mitarbeiters sinnvoll ergänzen. Alternativ sei eine Förderung möglich, wenn die Weiterbildung auf ein sogenanntes Fortbildungsziel vorbereitet, das im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz festgelegt ist.

Einen Wegweiser und Tipps, wie man ein geeignetes Bildungsangebot findet, enthält das Merkblatt »Förderung der beruflichen Weiterbildung«, erklärt Hauer. Interessierte erhalten das Merkblatt im Netz oder bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor Ort. In der Aus- und Weiterbildungsdatenbank »Kursnet« der BA im Internet lässt sich unter einer Stichwortsuche mit den Zusatzangaben Teilzeit oder Vollzeit, E-Learning und weiteren Begriffen nach einem passenden Angebot suchen. Auch der Bildungsträger selbst informiert umfassend über zugelassene Bildungsmaßnahmen.

Was sinnvoll ist, sei sehr individuell und sollte in einem Beratungsgespräch ermittelt werden. »Viele Anbieter haben der Lage entsprechend E-Learning-Module im Programm«, so Schöpp. Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die Bundesagentur für Arbeit zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen. Eine Rolle spielt dabei etwa die Betriebsgröße. Bei Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten übernimmt die BA die Kosten zu 100 Prozent, bei einem Betrieb mit bis zu 249 beschäftigten zu 50 Prozent. Zudem können Arbeitgeber laut Bundesarbeitsministerium für den jeweiligen Kalendermonat 50 Prozent der von ihnen alleine zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für die Beschäftigten in Kurzarbeit erstattet bekommen. dpa/nd

Zertifizierte, von der Arbeitsagentur geförderte Kurse sind zu finden: https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs

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