• Berlin
  • Gesetzentwurf von R2G

Nicht ohne meinen Kleingarten

SPD und Linke haben einen Gesetzentwurf erarbeitet, der von den Grünen als »vollmundig« bewertet wird

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.

Eigentlich scheinen sich bei Rot-Rot-Grün alle einig zu sein – zumindest im Grundsatz. Danach sind die Kleingärten in Berlin wichtiger Bestandteil des Stadtgrüns. Neben ökologischen Aspekten erfüllt das Kleingartenwesen auch eine soziale und gesundheitsfördernde Funktion – in der Coronakrise hat sich gezeigt, wie wichtig die Laubenkolonien sind.

»Kleingärten sind nicht nur wichtig für das Mikroklima, sondern für das gesamtstädtische Klima, sie sind Kaltluftentstehungsgebiete«, sagt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Daniel Buchholz. Zusammen mit der Linksfraktion hat die SPD einen Entwurf für ein »Kleingartenflächensicherungsgesetz« erarbeitet, der »nd« vorliegt. Das Ziel: »Der Wille des Abgeordnetenhauses ist es, alle Kleingärten in Berlin – sowohl auf landeseigenen als auch auf privaten Flächen – zu sichern«, so Buchholz. Marion Platta, Umweltexpertin der Linksfraktion, ergänzt: »Wir wollen das Kleingartenwesen durch verschiedene Maßnahmen und Instrumente stärken.« Insgesamt gilt es, die rund 2900 Hektar, die in Berlin kleingärtnerisch genutzt werden, zu schützen. Landeseigene Flächen sollen »unmittelbar« abgesichert werden, Kleingartenflächen auf privaten Grundstücken wollen SPD und Linke absichern, in dem sie die Bezirke verpflichten, in den Flächennutzungs- und Bebauungsplänen Grünflächen auszuweisen.

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Diesen Weg sieht die Grünen-Fraktion, mit der SPD und Linke in Berlin regieren, sehr kritisch. »Wenn man die Sicherung der Kleingärten auf landeseigenen Flächen über Flächennutzungspläne und Bebauungspläne regeln will, braucht man kein Gesetz. Dafür müsste die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen tätig werden«, sagt Turgut Altuğ, Sprecher für Umwelt der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, zu »nd«. Die Grünen, die selbst einen Zehn-Punkte-Plan für Kleingärten vorgelegt haben (»nd« berichtete), sehen überdies einen weiteren »handfesten« Widerspruch: »Das Grundproblem, dass der Gesetzentwurf mit dem Grund- und Bodenrecht des Bundes nicht kompatibel ist, besteht weiter«, so Altuğ.

Außerdem werten es die Grünen als »vollmundig«, wenn SPD und Linke eine generelle »Sicherung« in Aussicht stellen. Dabei seien, so Turgut Altuğ, auch im rot-roten Gesetzentwurf »Ausnahmeregelungen für Kita- und Schulbau auf Kleingartenflächen« enthalten. Und: »Hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf weiterhin keine Antwort darauf gibt, wie die Kleingärten auf privaten Flächen gesichert werden sollen, anders als von Koalitionspartner*innen vollmundig angekündigt wurde«, kritisiert Altuğ.

SPD und Linke betonen hingegen, dass sie die Kritik, die durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses (WPD) unterfüttert wird, in den neuen Entwurf haben einfließen lassen. »Was wir ursprünglich vorhatten, mussten wir revidieren«, räumt Buchholz ein. Inzwischen seien aber die Hinweise des WPD und verschiedener Senatsverwaltungen »inkludiert«. »Wenn wir eine gesetzliche Sicherung machen, dann ist eine dauerhafte Sicherung«, sagt Buchholz, der den Entwurf als »Angebot eines Zukunftsvertrags« sieht, mit dem die Kleingartenflächen auf lange Sicht geschützt werden sollen. Als Beispiel, wie es funktionieren soll, verweist Buchholz auf das Tempelhofer Feld. Deren Ränder seien ebenfalls noch teilweise als potenzielle Bauflächen für Wohnungsbau ausgewiesen, aber nach dem erfolgreichen Volksentscheid zur Freihaltung der Fläche werde allgemein akzeptiert, dass das Feld als Grünfläche freizuhalten ist.

SPD und Linke setzen nun auf eine Einigung mit den Grünen. Denn die Zeit drängt: Die Legislatur neigt sich dem Ende entgegen und durch den Kleingartenentwicklungsplan sind bis 2030 bislang lediglich 16 Prozent der Kleingartenflächen abgesichert. »Wir werden auf keinen Fall das Gesetz alleine einbringen, aber wir wollen uns auch nicht erpressen lassen«, sagt die Linke Politikerin Marion Platta. Der rot-rote Kleingartenzusammenschluss will seinen Gesetzentwurf nun mit den Verbänden der Kleingärtnerinnen- und Kleingärtner diskutieren – auch die Grünen sind eingeladen, mitzudebattieren.
Am Ende, betont Platta, hätten sich die Koalitionäre in ihrem Vertrag schließlich dem »guten Regieren« verpflichtet. »Unser Anspruch ist es, dass wir – die SPD-Fraktion und die Linksfraktion – den festen Willen haben, noch in dieser Legislaturperiode dieses Kleingartenflächensicherungsgesetz zu verabschieden«, sagt Daniel Buchholz.

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