Pflegenotstand - na und?

Jens Spahn verspricht Verbesserungen in der Altenpflege. Doch die Vorschläge aus seinem Ministerium alarmieren nicht nur die Gewerkschaft Verdi

  • Eva Roth
  • Lesedauer: 7 Min.

Wenn gesetzlich Versicherte zum Arzt gehen, übernimmt die Krankenversicherung die Vergütung. Wenn alte Menschen Hilfe brauchen, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten. Das ist ein Grund dafür, dass Beschäftige in der Altenpflege oft gering entlohnt werden. Inzwischen hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Bezahlung zu verbessern. So heißt es in einem Arbeitsentwurf für eine Pflegereform aus dem Gesundheitsministerium, dass »beruflich Pflegende künftig mindestens nach Tarif entlohnt werden müssen«. Das klingt nach einer Regelung im Sinne der Beschäftigten. Doch die konkreten Vorschläge bergen Überraschungen. Der Entwurf entpuppe sich als Reform, »die sogar die Löhne drücken könnte«, sagt Sylvia Bühler, Mitglied im Vorstand der Gewerkschaft Verdi. Auch Sozialforscher bemängeln die Pläne.

Der erste Anlauf

Gehälter von Pflegekräften

Der Mindestlohn für Pflegekräfte beträgt seit 1. April 11,50 Euro in Ostdeutschland und 11,80 Euro im Westen. Bei einer Vollzeitstelle sind das rund 2000 Euro brutto im Monat. Diese Mindestlöhne für die Pflegebranche hat die Bundesregierung voriges Jahr auf Empfehlung der Pflegekommission festgelegt. Beschäftigte mit einjähriger Ausbildung haben Anspruch auf rund 120 Euro mehr im Monat bei Vollzeit. Ab Juli gibt es erstmals einen Mindestlohn für Fachkräfte, der bei rund 2600 Euro liegt. Der vorerst gescheiterte allgemeinverbindliche Tarifvertrag sah ab August höhere Vergütungen für alle Gruppen vor.

In der Altenpflege sind die Gehälter niedriger als in der Krankenpflege. Ein Beispiel: Helferinnen und Helfer mit Vollzeitjob kamen 2019 im Mittel auf rund 2150 Euro brutto, so das Institut IAB. Das sind rund 530 Euro weniger als in der Krankenpflege. Fachkräfte in der Altenpflege erhielten im Mittel rund 3030 Euro, in Ostdeutschland waren es nur 2700 Euro.

In Privathaushalten betreuen viele Frauen aus Mittel- und Osteuropa alte Menschen, oft rund um die Uhr. Gemessen an der langen und schwer planbaren Arbeitszeit ist ihre Vergütung sehr gering. Ihr seien Nettolöhne von polnischen »live-ins« zwischen 1350 und 1700 Euro bekannt, berichtet Agnieszka Misiuk vom Beratungsnetzwerk »Faire Mobilität«. Wobei letzteres schon eine sehr gute Bezahlung sei. In der Regel haben die Frauen mit einem in Polen ansässigen Unternehmen einen Vertrag. Ihre Vergütung bestehe häufig aus einem sehr geringen Bruttolohn (100 bis 500 Euro) sowie nicht sozialversicherungspflichtigen Spesen. Die Folge: Die Frauen erwerben nur minimale Rentenansprüche. rt

Noch vor wenigen Wochen sah es so aus, als könnten die Löhne gerade von Geringverdienenden in der Altenpflege bereits in diesem August steigen. Arbeitsminister Hubertus Heil wollte einen Tarifvertrag für die gesamte Branche verpflichtend machen, den die Gewerkschaft Verdi mit dem kleinen Arbeitgeberverband BVAP ausgehandelt hatte. Doch der Plan scheiterte am 25. Februar am Veto der Arbeitgeber-Vertreter bei der Caritas. Er erwarte nun, dass das Gesundheitsministerium einen Gesetzentwurf vorlege, der die Finanzierung von Pflegeleistungen an Tariflöhne binde, sagte der SPD-Politiker Heil noch am gleichen Tag.

In dem kürzlich bekannt gewordenen Entwurf aus dem Gesundheitsministerium findet sich tatsächlich eine entsprechende Regelung. Danach müssen Einrichtungen den Angestellten im Pflege- und Betreuungsbereich Tariflöhne zahlen, wenn sie Geld von der Pflegeversicherung haben wollen. Erlaubt sind auch Gehälter nach den kirchlichen Arbeitsregelungen, die für Caritas und Diakonie gelten. Allerdings wird diese Vorschrift wenige Sätze später wieder aufgeweicht: »Im Falle eines Fehlens anwendbarer Tarifverträge (…) ist eine ortsübliche Entlohnung zu zahlen«, heißt es in Paragraf 72 des Papiers.

»Dieser Entwurf ist einfach nur dreist«, urteilt Verdi-Vorstandsmitglied Bühler. So werde nicht verhindert, dass Pseudo-Gewerkschaften billige Gefälligkeitstarifverträge abschließen. Wenn zudem eine »ortsübliche Entlohnung« möglich sei, blieben vielerorts die Gehälter auf einem niedrigen Niveau.

Atemberaubende Wendung

Damit nicht genug. Das Gesundheitsministerium hat in Paragraf 82 c eine Regelung untergebracht, die Eva Welskop-Deffaa »atemberaubend und völlig indiskutabel« nennt. »Damit würde eine geringe Entlohnung von Pflegekräften gerade in ländlichen Gegenden festgeschrieben«, sagt Welskop-Deffaa, die im Vorstand des Caritasverbands für Sozialpolitik zuständig ist.

Um den Kniff zu verstehen, der in Bürokratenbandwurmsätzen versteckt ist, muss man etwas ausholen: Die gesetzlichen Pflegekassen verhandeln mit Altersheimen Pflegesätze, die sie für ihre Pflegeleistung in Rechnung stellen dürfen. Bislang schreibt das Gesetz vor, dass Tarifgehälter dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen.

Nun heißt es in dem Entwurf: Tarifgehälter dürfen nicht abgelehnt werden, »wenn der Tarifvertrag (…) eine nach ortsüblichen Maßstäben wirtschaftliche Entlohnungsstruktur vorsieht«. Das ist eine verschwurbelte Formulierung, plausibel ist jedoch diese Interpretation: In Gegenden mit niedrigem Lohnniveau sollen künftig nur noch Tariflöhne akzeptabel sein, die nahe an diesem Niveau sind. Im Ergebnis könnten dadurch sogar die Entgelte gedrückt werden, fürchtet Verdi. Für den Sozialforscher Stefan Sell von der Hochschule Koblenz zeigen die Überlegungen, dass sich Gesundheitsminister Jens Spahn »um bestimmte Arbeitgeber in der Pflege sorgt. Aber er kümmert sich nicht um Pflegekräfte, vor allem nicht um die, die ganz unten sind.«

Gerade in einigen Regionen im Norden und Osten Deutschlands sind die Gehälter deutlich niedriger als im Süden. Das würde durch diese Regelung zementiert, so die Befürchtung. Nicht zuletzt, weil die meisten der 1,2 Millionen Beschäftigten in der Altenpflege Teilzeit arbeiten. »Sie könnten nicht lange Fahrtwege auf sich nehmen und in die nächste Großstadt pendeln, weil dort die Gehälter höher sind. Das lohnt sich bei kurzen Arbeitszeiten nicht. Zudem kümmern sich viele der Frauen auch um ihre Kinder oder andere Familienangehörige«, sagt Welskop-Deffaa. »Also suchen sie sich eine Stelle in der Nähe.« Auch wenn die Bezahlung schlecht ist.

Der Reformentwurf sieht überdies vor, dass Einrichtungen nicht mehr nachweisen müssen, dass die Beschäftigten die genehmigten Löhne tatsächlich erhalten, kritisiert Verdi. Dies, obwohl es laut AOK immer wieder Hinweise gab, dass das Geld nicht bei den Leuten ankommt.

Der Rettungsversuch

Für Verdi-Vorstandsmitglied Bühler sind die Pläne alarmierend. Der einzige Weg, um kurzfristig bessere Mindest-Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu schaffen, sei ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag. Darum fordert Bühler die arbeitsrechtlichen Kommissionen von Diakonie und Caritas in einem offenen Brief auf, das Vorhaben doch noch zu unterstützen. Die Diakonie hatte nach dem Nein der Caritas gar nicht mehr darüber abgestimmt. »Wenn die Bundeskanzlerin einen Fehler einräumen kann, dann kann das doch auch die Caritas«, sagt Bühler.

Die Arbeitgeber-Vertreter der Caritas lehnen es nicht kategorisch ab, sich noch einmal mit dem Projekt zu befassen: »Wir müssen prüfen, ob wir zweimal über die gleiche Materie abstimmen dürfen«, sagt Elke Gundel, Geschäftsführerin der Dienstgeberseite, »nd.DieWoche«. Am 15. April treffe sich die Kommission, dann gebe es eine Aussprache mit den Vertretern der Beschäftigten, die für den Tarifvertrag waren. Eine Entscheidung stehe an dem Tag noch nicht an.

Wer zahlt die höheren Löhne?

Der CDU-Politiker Spahn will auch die Finanzierung der Altenpflege ändern, was aus sozialpolitischer Sicht dringend nötig ist: Einerseits sollen die Gehälter steigen, zudem ist mehr Personal nötig. Andererseits sind die Kosten für Pflegebedürftige jetzt schon sehr hoch.

Denn die gesetzliche Versicherung zahlt lediglich Pauschalen für die Betreuung der Menschen. Bei Personen in Heimen mit »Pflegegrad 2« sind es beispielsweise 770 Euro. Zusätzlich müssen Pflegebedürftige und ihre Familien einen Eigenanteil zahlen, der seit Jahren stark steigt und zuletzt im Bundesdurchschnitt 831 Euro betrug. Außerdem müssen sie für Unterkunft und Verpflegung aufkommen und sich an den Investitionskosten beteiligen. Der gesamte Eigenanteil summierte sich zuletzt im Schnitt auf 2068 Euro pro Monat. Dies sei sozialpolitisch nicht mehr zu verantworten, so der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Fixbeträge für die Heimpflege, die die Kassen übernehmen, wurden nach Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 für mehr als 80 Prozent der Heimbewohner in Pflegestufe I und II über zwei Jahrzehnte gar nicht angepasst, seither werden sie nur alle drei Jahre überprüft, erläutert der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang von der Universität Bremen, einer der besten Kenner des Pflegesystems. Zuletzt wurden die Pauschalen laut AOK 2017 angehoben. Die Folge sind steigende Eigenbeiträge. Das heißt auch: Höhere Gehälter für Pflegekräfte führen zu höheren Kosten für Pflegebedürftige. Wer dies nicht zahlen kann oder will, kann sich ein »billigeres« Altersheim suchen, das das Personal niedriger entlohnt.

Rund ein Drittel der Pflegebedürftigen in Heimen sind mittlerweile auf Sozialhilfe angewiesen. Dabei achten auch die Kommunen auf die Kosten. Gerade Einrichtungen in Ostdeutschland sagten, sie könnten die Löhne nicht weiter erhöhen, weil sie dann keine Belegungen mehr von den Sozialämtern bekämen, heißt es bei der Caritas. Manche Einrichtungen glaubten, dass sie nur ohne Tarifbindung im Wettbewerb bestehen könnten, bestätigt der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die politische Konstruktion der Pflegeversicherung begünstigt insofern Lohndruck.

Ein Alternativmodell

Spahn hatte ursprünglich angekündigt, den Eigenanteil für Pflegekosten auf 700 Euro zu begrenzen. Davon ist in dem Arbeitsentwurf keine Rede mehr. Stattdessen sollen Pflegebedürftige im ersten Jahr die Eigenanteile weiter voll zahlen, erst ab dem zweiten Jahr ist ein Zuschuss von 25 Prozent geplant, der bis zum vierten Jahr auf 75 Prozent steigt. Damit sei die Ursprungsidee verwässert - und die Kosten für Pflegebedürftige weiterhin unkalkulierbar, sagt Rothgang. »In Pflegeheimen sind 115 000 zusätzliche Stellen nötig. Wenn zudem Beschäftigte besser vergütet werden, gehen die Eigenbeiträge durch die Decke.«

Darum plädiert er für eine Deckelung und hat bereits 2019 verschiedene Modelle durchgespielt. In einem Reformszenario werden die Eigenbeiträge auf 450 Euro im Monat gesenkt und ein Anstieg der Personalkosten um 35 Prozent für mehr Beschäftigte und eine bessere Bezahlung unterstellt. Zum Ausgleich steigt der Beitrag für die Pflegeversicherung von gut drei Prozent allmählich auf 4,1 Prozent im Jahr 2045. Zusätzlich gewährt der Bund einen Steuerzuschuss, der ebenfalls nach und nach erhöht wird und 2045 rund 18 Milliarden Euro betragen soll. Auf diese Weise ließen sich die Eigenbeiträge begrenzen - trotz besserer Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in der nächsten Legislaturperiode und einem anschließenden Reallohnanstieg um ein Prozent.

Ob sich die Gesellschaft dies leisten will, ist eine Frage der Prioritäten. Zum Vergleich: Die Gesellschaft hat es sich geleistet, dass das Vermögen der Milliardäre in Deutschland zwischen April 2019 und Juli 2020 um rund 80 Milliarden Euro gestiegen ist.

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