Ex-Bamf-Chefin nun »ohne Strafmakel«
Verfahren gegen frühere Leiterin der Bremer Behörde eingestellt - gegen 10 000 Euro Geldauflage
Das Strafverfahren gegen die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Ulrike B. wurde jedoch zur Auflage gemacht, 10 000 Euro zu zahlen, teilte die Vorsitzende Richterin am Landgericht, Maike Wilkens, am Dienstag in Bremen. Alle Seiten hätten sich auf die Einstellung des Prozesses geeinigt.
Die bereits 2017 ihres Amtes enthobene Behördenleiterin war wegen 14 Fällen von vermeintlichen Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Dokumentenfälschung und Vorteilsnahme angeklagt. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft ihr 121 Vergehen im Zusammenhang mit vermeintlichen Missständen im Bremer Flüchtlingsamt vorgeworfen. 2018 standen B. und zwei Anwälte, mit denen sie zusammenarbeitete, unter dem Verdacht, Hunderten Menschen illegal zu einem positiven Asylbescheid verholfen zu haben. Diese Vorwürfe erwiesen sich jedoch als haltlos, im November 2020 waren sie endgültig vom Tisch. Schon am ersten Prozesstag am vergangenen Donnerstag hatte ein Gerichtssprecher mitgeteilt, es sei mit einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage zu rechnen (siehe »nd« vom 16.4.).
Vom Frühjahr 2018 an hatte der Verdacht gegen Ulrike B. bundesweit für Wirbel gesorgt. In zahlreichen Medienberichten wurde der Eindruck erweckt, von der Bremer Dienststelle aus würden die Grundfesten des deutschen Staates erschüttert. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erregte sich über einen vermeintlichen »handfesten, schlimmen Skandal«. Die Bundespolizei beteiligte sich an den Untersuchungen im Rahmen einer Ermittlungsgruppe, der auch die »Zentrale Antikorruptionsstelle« und das Landeskriminalamt angehörten. Selbst der Innenausschuss des Bundestages befasste sich mit der Angelegenheit.
Am Ende blieb nur der Vorwurf, B. habe sich von einem Asylrechtsanwalt zwei Hotelübernachtungen bezahlen lassen, ihm widerrechtlich Dokumente weitergeleitet und einzelne Unterlagen aus Akten entfernt. Die Verteidigung sah darin keine rechtswidrigen Handlungen.
Mit B. stand ein Anwalt aus Hildesheim vor Gericht, dem unter anderem vorgeworfen wird, Flüchtlingen zum »Untertauchen« geraten zu haben und andere zum Stellen unberechtigter Asylanträge animiert zu haben. Er muss am Donnerstag erneut vor Gericht erscheinen. Auch ihm wurde eine Verfahrenseinstellung angeboten - gegen 5000 Euro Geldauflage. Mit dieser Summe ist der 42-Jährige jedoch nicht einverstanden.
Die Anwälte von Ulrike B. hätten gern einen Freispruch erzielt. Das aber hätte weitere Belastungen für ihre Mandantin bedeutet, teilten sie mit. Verteidiger Johannes Eisenberg sprach von einer »prozessökonomischen Verfahrenseinstellung«. B. gehe »ohne Strafmakel« aus dem Verfahren hervor. Zugleich kritisierte er erneut die Vorverurteilung der ehemaligen Behördenleiterin durch die Medien.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.