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  • Bundesinfektionsschutzgesetz

Bundes-Notbremse selbst ohne Pandemie

Auf der Insel Helgoland liegt der Corona-Inzidenzwert bei Null. Grundrechtseinschränkungen gibt es dennoch.

  • Dieter Hanisch
  • Lesedauer: 2 Min.
Wenn es noch Argumente zu der Oberflächlichkeit der neuen »Bundes-Notbremse«-Regelung im Bundesinfektionsschutzgesetz bedarf, genügt ein Blick auf die Hochseeinsel Helgoland. Seit Monaten ist man dort laut Gesundheitsamt coronafrei mit einer kontinuierlichen Inzidenz von 0, doch seit Mittwoch wird die Insel in den Notbremsen-Lockdown mit einbezogen, nur weil sie verwaltungsamtlich zum Kreis Pinneberg gehört, bei dem die Inzidenz-Werte drei Tage in Folge die 100er-Marke überschritten hatten.

Zwar liegt die aktuelle Inzidenz im Kreis Pinneberg mit 99,0 wieder knapp unterhalb von 100, doch entfällt die Notbremsen-Regelung erst, wenn die Grenzmarke fünf Tage im Stück nicht überschritten wird. Eine Sprecherin der Verwaltung des Kreises Pinneberg bedauert zwar die Helgoländer-Situation, doch man müsse dem Gesetz halt Folge leisten, denn Ausnahmeregelungen habe der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Jörg Singer, seit 2011 Helgolands parteiloser Bürgermeister, kann da nur mit dem Kopf schütteln und entschuldigt sich bei seinen Insulaner*innen. »Das trägt nicht gerade zur Akzeptanzsteigerung der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen bei«, sagt der Bürgermeister. Unterstützung erhält er vom FDP-Bundes-Vize Wolfgang Kubicki, der von »regulatorischem Irrsinn« spricht, weil ab sofort auch für Helgoland und seine knapp 1500 Bewohner*innen die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr gilt.

Warum eine in offener See liegende und corona-freie Insel nun von den Grundrechtseinschränkungen erfasst werde, lasse sich rational wahrscheinlich nicht einmal von den härtesten Lockdown-Befürwortern erklären, sagte Bundestags-Vizepräsident Kubicki und fügte hinzu: »Wenn die Betroffenheit von Grundrechtseingriffen nur an der administrativen Zuordnung eines Gebietes hängt, ist etwas gewaltig schiefgelaufen.« Dies sei nur ein besonders krasses Beispiel vieler Widersprüchlichkeiten und Probleme, die dieses Gesetz auslöse. Auch Außengastronomie ist verboten, außerdem ist der Ausschank und Verzehr von Alkohol untersagt.

Lediglich von der Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg ist die Insel wegen ihrer Null-Inzidenz nicht betroffen. Schul- und Kita-Besuch werden deshalb auch im Normalbetrieb gestattet. Ansonsten sei man laut Bürgermeister Singer eher stolz darauf, durch ständige Kontrollen und Überwachung beim Insel-Zugang das SARS-CoV-2-Virus bisher erfolgreich ferngehalten zu haben. Singer: »Wir haben eine Impfquote wie England und wir testen alle, die anreisen.« Das sind dann zum Beispiel Familienangehörige und Handwerker*innen, denn touristische Reisen sind bis vorerst zum 9. Mai weiterhin nicht erlaubt.

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