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Reine Briefwahl in Sachsen-Anhalt möglich?

Urteil des Landesverfassungsgerichts erwartet / Landtag hatte Prozedere bereits 2020 grundsätzlich ermöglicht

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Dessau-Roßlau. Sachsen-Anhalts Landesverfassungsgericht will am Montag (14.00 Uhr) seine Entscheidung dazu verkünden, ob eine reine Briefwahl unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Geklagt haben 22 Landtagsabgeordnete, darunter 21 von der AfD-Fraktion, die die Wahlfreiheit, das Wahlgeheimnis und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt sehen und die Regelungen für verfassungswidrig halten. Die Abgeordneten greifen die Gesetzesänderungen mit einem Normenkontrollverfahren an. Am 8. April war der Fall in Dessau-Roßlau mündlich verhandelt worden.

Ende 2020 hatte der Landtag das Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften geändert. Danach soll in Fällen höherer Gewalt unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl als Briefwahl durchgeführt werden können. Mit Blick auf die Pandemie sollte das dann der Fall sein, wenn Gesundheit und Leben der Menschen bei einer Urnenwahl gefährdet wären.

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Bislang ist eine reine Briefwahl - etwa bei der Landtagswahl am 6. Juni - nicht beabsichtigt. Ende vergangener Woche hatte Landeswahlleiterin Christa Dieckmann mitgeteilt, das Aufsuchen des Wahlraumes am Wahlsonntag sei aus aktueller Sicht möglich. Praktische Auswirkungen hätte die Entscheidung der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter zunächst also nicht.

Die Briefwahl ist verfassungsmäßig die Ausnahme und ergänzt die Urnenwahl. Sie ist grundsätzlich auf Antrag für jede Wählerin und jeden Wähler möglich. Der Regelfall ist, dass die Menschen ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben. Die Briefwahl wurde in den vergangenen Jahren bei vielen Wahlen aber immer beliebter.

Bei der mündlichen Verhandlung Anfang April hatte der Verfahrensbevollmächtigte der klagenden Landtagsabgeordneten, Michael Elicker, die Gefahr einer »sozialen Kontrolle am Küchentisch« hervorgehoben. Ehepartner etwa könnten sich gegenseitig in ihrer Wahlentscheidung beeinflussen. Dabei würden »etablierte Parteien« bevorzugt, sagte Elicker. Zudem sei die Briefwahl für die Wählerinnen und Wähler komplizierter als die Urnenwahl. Die Klagenden bemängeln zudem, dass die Entscheidung über eine reine Urnenwahl in der Hand der Landeswahlleiterin liegt.

Die Vertreterinnen der Landesregierung betonten deren Unabhängigkeit, sie sei nicht weisungsgebunden. Bei einer dynamischen Pandemielage könne die Landeswahlleiterin schneller entscheiden, ob eine Stimmabgabe im Wahllokal unmöglich ist, als der Landtag. Die Vertreterinnen der Landesregierung betonten, die Briefwahl solle auch nur unter ganz engen Bedingungen möglich sein, gegebenenfalls nur für bestimmte Regionen. Bislang zeigten die Zahlen im Übrigen, dass in Sachsen-Anhalt bei Urnenwahlen mehr Stimmen ungültig sind als bei der Briefwahl. Die Briefwahl erfreue sich wachsender Beliebtheit. dpa/nd

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