Aufruf für mehr Tempo beim Familiennachzug

Bundesregierung hat 2020 nur 5311 Visa für betroffene Gruppe ausgestellt - obwohl das Gesetz 1000 pro Monat vorsieht

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Berlin. Zahlreiche Vereine, Verbände und Bürgermeister verschiedener Parteien haben die Bundesregierung aufgefordert, den Familiennachzug für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus zu erleichtern. Ein Grund für den von Pro Asyl initiierten Aufruf ist die Tatsache, dass im vergangenen Jahr lediglich 5311 Visa für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten erteilt wurden, obwohl das Gesetz ein Kontingent von 1000 Visa pro Monat für diese Gruppe vorsieht. Außerdem müssen die Antragsteller bei deutschen Auslandsvertretungen teilweise länger als ein Jahr auf einen Termin zur Antragstellung warten.

Zu den Unterzeichnern des Aufrufs, der am Dienstag veröffentlicht wurde, zählen unter anderem der Oberbürgermeister von Leipzig, Burkhard Jung (SPD), der Oberbürgermeister von Rottenburg, Stephan Neher (CDU) und Hannovers OB Belit Onay (Grüne), außerdem der Deutsche Kinderschutzbund und der Caritasverband. Sie alle wollen, dass eine Möglichkeit geschaffen wird, Visa digital zu beantragen. Außerdem sollen minderjährige Geschwisterkinder gleich mit einreisen dürfen. Die Unterzeichner setzen sich zudem für eine rechtliche Gleichstellung von subsidiär Geschützen und Geflüchteten, die ihre Kernfamilie ohne Einschränkung zu sich holen dürfen, ein.

Subsidiären oder eingeschränkten Schutz bekommt, wem in der Heimat ernsthafter Schaden droht, zum Beispiel Folter oder Krieg. Viele syrische Bürgerkriegsflüchtlinge fallen in diese Kategorie. Unter allen, die bei ihrem Asylantrag Zuflucht erhalten, machten subsidiär Schutzberechtigte im vergangenen Jahr die zweitgrößte Gruppe aus.

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Mehr als zwei Jahre, von Februar 2016 bis Ende Juli 2018, war der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ganz ausgesetzt. Im August 2018 trat die innerhalb der Koalition aus CDU/CSU und SPD ausgehandelte Neuregelung mit einer Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat in Kraft. 2019 war diese Obergrenze noch ungefähr eingehalten worden. In dem komplexen Antragsverfahren tritt das Bundesverwaltungsamt als Schnittstelle zwischen Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen auf. Mit Beginn der Corona-Pandemie und Einschränkungen auch in der Arbeit deutscher Konsulate sanken die Zahlen noch einmal deutlich, sie lagen aber schon zuvor unter der Obergrenze. dpa/nd

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