Ein Büro ohne Beschäftigung

Christiane Meusel klagt gegen den Verfassungsschutz

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 2 Min.

»Ich bin durchs Nichtstun krank geworden«, sagt Christiane Meusel, die bewusst mit vollem Namen in der Zeitung stehen will, über ihre Arbeitszeit im Bundesamt für Verfassungsschutz. Dort arbeitete sie von 2013 bis 2019 als Sachbearbeiterin. Nach eigener Aussage wurden ihr im April 2016 die meisten Aufgaben entzogen. Sie habe nicht mehr an Referatsbesprechungen teilnehmen dürfen und sei in ihrem Büro isoliert gewesen. Im September 2020 wurde ihre Klage vor dem Arbeitsgericht auf Schadensersatz und Entschädigung wegen Mobbings abgewiesen (»nd« berichtete, 11.9.20). Meusel ist nun, vertreten durch Gregor Gysi, in Berufung gegangen. Die Entscheidung wird am 15. Juni erwartet.

Grund für die Berufung war, dass der Vorsitzende Richter der ersten Instanz die Klage ohne eine Beweisaufnahme abgewiesen habe, so die Klageseite. Die Beweise, das sind zum einen ein sozialmedizinisches Gutachten im Auftrag der Agentur für Arbeit, das einen kausalen Zusammenhang zwischen der Arbeit beim Verfassungsschutz und Meusels psychischen Erkrankungen feststellt. Das Gutachten liegt »nd« vor. Zum anderen fordert die Klageseite, einen Zeugen zu vernehmen. Dieser könne bestätigen, dass er Meusel beim Verfassungsschutz habe beschäftigen wollen, es aber nicht durfte, sagt Gysi.

Die Beklagtenseite, vertreten durch das Anwaltsbüro Hecker-Werner-Himmelreich, streitet die Vorwürfe ab. Meusel habe Aufgaben erhalten, zudem habe man versucht, einen anderen Arbeitsplatz für sie zu finden. In der mündlichen Verhandlung macht der Rechtsbeistand deutlich, dass man keine vergleichsweise Einigung anstrebe. Auf Anfrage des »nd« erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz, man äußere sich grundsätzlich nicht zu dienst- und arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren.

Dass die Behörde den Vergleich ablehnt, ist Gregor Gysi »unerklärlich«. Er habe schon mehrere ehemalige Beschäftigte des Verfassungsschutzes vertreten und immer einen Vergleich erzielen können, sagt er. Er äußerte in der Verhandlung verklausuliert den Verdacht, die Richterbank sei möglicherweise beeinflusst worden. Die Vorsitzende Richterin wies dies entschieden zurück.

Bevor Meusel das Arbeitsverhältnis im Jahr 2019 gekündigt hatte, wurde ihr ein Vergleichsvorschlag vorgelegt, der eine Abfindung über 25 000 Euro vorsah, allerdings hatte dieser ihre Verschwiegenheit zur Bedingung. Dem stimmte die Klägerin nicht zu. Meusel stammt aus Kirchenkreisen der ehemaligen DDR. Sie erhält derzeit eine Arbeitsunfähigkeitsrente. Zugleich ist sie wieder als Anwältin zugelassen und will Menschen vertreten, die mit Untätigkeit im Amt kämpfen.

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