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Miese Tricks gegen Schwache

Jana Frielinghaus über beschränkte Rechte für Arme und Geflüchtete

Der Grundrechtereport müsste Pflichtlektüre für alle Bundestagsabgeordneten sein, vor allem aber für alle Mitglieder der Regierung. Die Autoren des Berichts halten den Ministerinnen und Ministern in Berlin den Spiegel vor. Was sie da sähen, schauten sie hinein, ist nicht schmeichelhaft. Das gilt unabhängig von der seit mehr als einem Jahr andauernden pandemiebedingten Ausnahmesituation.

Mit der Begründung, man müsse die Infektionszahlen eindämmen, wurden seit Frühjahr 2020 gravierende Eingriffe in die Grundrechte zahlreicher Menschen verfügt. Für viele ist damit zum Beispiel die Streichung des in der Verfassung verbürgten Rechts auf Berufsfreiheit verbunden. Insbesondere Kulturschaffenden und Hunderttausenden in der Veranstaltungsbranche Beschäftigten brach damit das Gros ihrer Einkünfte weg. Versammlungsverbote wurden oft ruppig durchgesetzt, zumindest, wenn sich Kundgebungen etwa gegen Polizeigewalt und Rassismus richteten.

Solche mit dem Infektionsschutz begründeten Restriktionen erscheinen wie pure Heuchelei, zumal sie etwa für Geflüchtete und meist migrantische Niedriglöhner nicht gelten. Sie mussten weiter in beengten Verhältnissen wohnen und arbeiten. Das Leben ohne Abstands- und Hygieneregeln wird Menschen in Sammelunterkünften, die eigentlich nichts miteinander verbindet, sogar in materieller Hinsicht regelrecht vorgeschrieben. Finanziell werden sie wie Familienangehörige behandelt, bekommen also erheblich weniger Sozialleistungen.

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Musterklagen sind angestrebt

Sie bildeten eine »Schicksalsgemeinschaft«, begründet die Regierung das. Zynischer geht es nicht, sollte man meinen. Geht aber doch, denn für Menschen, die nach Afghanistan oder in andere Krisenstaaten abgeschoben werden, gilt das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit ja erst recht nicht.

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